OHG und GbR sind beides Personengesellschaften ohne Haftungsbeschränkung. Unterschiede bestehen vor allem bei Handelsregistereintragung, Geschäftsvolumen und Pflichten.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen OHG x GbR in der Übersicht
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine kaufmännische Gesellschaft. Sie muss ins Handelsregister eingetragen werden und unterliegt der Pflicht zur doppelten Buchführung. Sie eignet sich für größere Handelsunternehmen mit erheblichem Umsatzvolumen.
OHG: Händlergemeinschaft mit großem Warenumsatz.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Form einer Personengesellschaft. Sie erfordert keine Registereintragung und eignet sich für kleine, überschaubare Projekte und Kooperationen. Ideal für Freiberufler:innen oder Nebentätigkeiten.
GbR: Zwei Designer:innen betreiben gemeinsam ein Studio.
Die GbR ist für kleine und unkomplizierte Kooperationen geeignet, die OHG für kaufmännische Tätigkeiten mit größerem Umfang. Wer mehr Seriosität und Struktur braucht, fährt mit der OHG besser, wer Flexibilität und Einfachheit will, mit der GbR.
Häufige Fragen und klare Antworten
Ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Keine Registerpflicht, keine Mindestkapitalanforderung.
Eine Handelsgesellschaft, die ins Handelsregister eingetragen wird und der doppelten Buchführung unterliegt. Geeignet für größere Handelsgeschäfte.
Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen.
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