UG (haftungsbeschränkt) und GmbH sind enge Verwandte. Beide schützen das Privatvermögen, unterscheiden sich aber deutlich bei Kapital, Außenwirkung und Flexibilität.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen UG x GmbH in der Übersicht
Die UG ist eine Unterform der GmbH mit extrem niedriger Einstiegshürde: bereits ab 1 € möglich. Allerdings besteht die Pflicht, jährlich Rücklagen zu bilden, bis das Kapital einer klassischen GmbH erreicht ist. Sie eignet sich für Gründer:innen, die schnell starten möchten, aber wenig Kapital haben.
UG: Freelancer gründet mit 1.000 € Stammkapital.
Die GmbH erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 € (davon 12.500 € sofort). Sie hat ein deutlich höheres Ansehen bei Banken und Investoren. Eine Rücklagenpflicht besteht nicht. Typisch für Startups, KMU und wachsende Unternehmen.
GmbH: Startup mit VC-Finanzierung startet direkt mit 25.000 €.
Die UG ist für Gründer:innen interessant, die schnell und günstig starten wollen. Die GmbH bietet dagegen Professionalität, Reputation und Flexibilität, sobald Wachstum oder Investoren ins Spiel kommen.
Häufige Fragen und klare Antworten
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die am häufigsten gewählte Kapitalgesellschaft in Deutschland. Sie bietet Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, benötigt ein Mindestkapital von 25.000 € und ist besonders geeignet für Startups, KMU und Investoren-getriebene Projekte.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH, die ab 1 € Kapital gegründet werden kann. Gewinne müssen teilweise als Rücklage einbehalten werden, bis 25.000 € erreicht sind.
Wenn Investoren beteiligt sind oder das Unternehmen langfristig größer werden soll. Die GmbH hat ein deutlich besseres Standing am Markt.
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