Das machen wir anders als klassische Steuerberatung:
- Komplett digital & integrationsfähig – kein Systemwechsel nötig
- Monatliche Fixpreise statt Überraschungsrechnungen
- Proaktive Beratung, keine reaktive Verwaltung

Unsere Spezialisierung auf die Coaching- und Beratungsbranche macht den Unterschied. Hier sind die vier wichtigsten Gründe, warum Coaches und Berater uns ihr Vertrauen schenken:
Viele Coaches gehen davon aus, dass sie automatisch Freiberufler sind. Das stimmt nicht.
Nach § 18 EStG braucht es eine qualifizierte Vorbildung und ein hinreichend breites Tätigkeitsfeld. Wer das nicht nachweisen kann, riskiert eine rückwirkende Umstufung durch das Finanzamt: Gewerbesteuer für bis zu vier Jahre, ab 24.500 € Jahresgewinn.
Wir prüfen deinen Status, dokumentieren deine Qualifikation gegenüber dem Finanzamt und sichern ihn ab, bevor es zur Betriebsprüfung kommt.
Seit dem 01.01.2025 gilt nach § 4 Nr. 21 UStG: Lehrendes Coaching (didaktisch strukturiert, klare Lernziele, Modulaufbau) kann steuerfrei sein.
Beratendes Coaching (individuelle Problemlösung, Reflexion) bleibt steuerpflichtig mit 19 % USt.Maßgeblich ist nicht die Bezeichnung, sondern was du tatsächlich tust.
Der häufigste Fehler: Coaches fakturieren als steuerfrei, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen. Das kostet bei der nächsten Betriebsprüfung.Wir richten dein USt-Setup korrekt ein und trennen steuerpflichtige von steuerfreien Leistungen rechtssicher.
Sobald du Onlinekurse, Memberships oder digitale Produkte verkaufst, rutschst du in der Regel ins Gewerbe. Digitale Produkte sind keine freiberufliche Leistung nach § 18 EStG, sondern gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG.
Wer diese Trennung nicht sauber dokumentiert, riskiert, dass das Finanzamt die gesamte Tätigkeit rückwirkend als gewerblich einstuft.
Die Lösung: zwei Steuernummern, getrennte Buchführung, saubere Vertragsgestaltung.
Wir planen diese Struktur von Anfang an mit dir.
Du coachst Klienten in der Schweiz, den USA oder anderen EU-Ländern? Die Regeln unterscheiden sich je nach Kundenstatus:
Privatkunden im Ausland zahlen trotzdem deutsche USt, der Leistungsort liegt am Sitz des Coaches. EU-Firmenkunden bekommen eine Netto-Rechnung mit VAT-ID und Reverse-Charge-Vermerk, dazu kommt die Zusammenfassende Meldung ans Bundeszentralamt. Drittland-Kunden (z. B. USA) erhalten eine Netto-Rechnung ohne deutsche USt.
Wir richten dein internationales USt-Setup korrekt ein und übernehmen die Zusammenfassende Meldung für dich.

Viele denken bei Steuerberatung nur an Pflichterfüllung. Wir kombinieren beides: Pflicht und Potenzial, digital, proaktiv und mit strategischem Mehrwert für dein Business.



Was wir für dein Unternehmen erledigen:
- Coaching-Tools: Zoom, Calendly, CoachAccountable, Notion, Loom, Kajabi, Typeform vollständig als Betriebsausgabe absetzbar
- Fortbildungen: Coaching-Ausbildungen, Mastermind-Programme, Fachbücher, Online-Kurse zur Weiterbildung
- Home-Office: Arbeitszimmer anteilig oder Homeoffice-Pauschale (bis zu 1.260 € jährlich)
- Investitionsabzugsbetrag (IAB): Geplante Anschaffungen (Equipment, Technik, Software) steuerlich vorziehen
- Reisekosten: Kliententermine, Konferenzen, Retreats als Betriebsausgabe








120€ / Std*
120€ / Std*
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120€ / Std*
120€ / Std*
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15,90€ / 10 Belege*
100€
200€
400€
ab 2.988 € *
ab 3.588 € *
ab 4.428 € *
299 € *
299 € *
299 € *
Ideal für: Freelancer und kleine Unternehmen die gerade starten und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen wollen.
Ideal für: Freelancer und Unternehmen, die sich auf Ihr Kerngeschäft und dessen Ausbau konzentrieren möchten und dafür korrekte, aktuelle Unternehmenszahlen möchten ohne hierauf 8 Wochen bei Ihrem Steuerberater warten zu wollen.
Ideal für: Ambitionierte Freelancer und Unternehmen, die das Beste wollen um ihr Unternehmen voran zu bringen. Minimaler Zeiteinsatz da wir uns um den Rest kümmern und uns um die Erstellung und Einreichung alle Unterlagen und Erklärung zur Erfüllung deiner steuerlichen und gesetzlichen Pflichten kümmern.
Echte Erfahrungen von echten Menschen
"Ein erstklassiger Service. Ich bin sehr froh, dass meine Fragen und E-Mails ernst genommen werden und ich mich in Steuerthemen sicher fühle – das gibt mir den Freiraum, mich voll und ganz auf das Wachstum meines Unternehmens zu konzentrier
"Ich bin sehr zufrieden mit meinem neuen Steuerberater-Team. Besonders hervorheben möchte ich Christina, die mir die Buchhaltung in LEXOFFICE sehr klar und verständlich erklärt hat"
"Ein großes Danke auch an Beata, die mir nun schon mehrmals bei komplexen Fragen die gesuchte Antwort geliefert hat, und das jedes Mal in Rekordzeit!“
"Florian und das Team von bsteuern haben mir bei meinen geschäftlichen Steuerthemen und der Buchhaltung unglaublich weitergeholfen..."
"Bislang die absolut richtige Wahl. Das ganze Team wirkt eingespielt. Alles läuft schnell, digital und im Sinne des Mandanten. Eine freundliche und moderne Steuerberatung. Florian ist ein Super Typ."
"Als Unternehmer*in habe ich selten einen so digitalen, reibungslosen und empathischen Steuer-Service erlebt. Die Zusammenarbeit erfolgt vollständig remote, und trotzdem wirkt alles persönlich und zuverlässig"
"Junges, modernes und dynamisches Team. Genau das was man braucht wenn man als gleicher Jungunternehmer nach einem vernünftigen Steuerbüro sucht. Anliegen werden schnell und unkompliziert geregelt. Läuft"
"Sehr kompetente und zuverlässige Steuerberatung! Freundliches Team, schnelle Rückmeldungen und professionelle Unterstützung in allen steuerlichen Fragen. Absolut empfehlenswert!"
Ja, Freelancer-Honorare sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Wichtig: Gleichzeitig musst du das Scheinselbständigkeits-Risiko im Blick behalten. Arbeitet ein Freelancer dauerhaft fast ausschließlich für deine Agentur, kann die Deutsche Rentenversicherung eine Statusfeststellung einleiten. Im schlimmsten Fall drohen rückwirkende Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre.
Das hängt von deiner Qualifikation und der Ausgestaltung deiner Tätigkeit ab. Als Unternehmensberater mit BWL-Studium und breitem Beratungsfeld gilt die Freiberuflichkeit nach § 18 EStG in der Regel. Als reiner Life-Coach oder Persönlichkeitsentwicklungs-Coach ohne akademischen Hintergrund stuft das Finanzamt dich häufig als Gewerbetreibenden ein. Die Grenze ist fließend und wird im Zweifel erst bei der Betriebsprüfung geprüft.
Wir klären deinen Status im kostenlosen Erstgespräch.
In der Regel ja. Onlinekurse, Memberships und digitale Produkte sind gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG. Wenn du gleichzeitig freiberuflich als Coach tätig bist, brauchst du eine saubere organisatorische und buchhalterische Trennung beider Tätigkeiten. Ohne diese Trennung riskierst du, dass das Finanzamt deine gesamte Tätigkeit rückwirkend als gewerblich einstuft. Wir planen diese Struktur von Anfang an mit dir.
Bei EU-Firmenkunden (B2B): Netto-Rechnung mit VAT-ID des Kunden und Reverse-Charge-Vermerk, monatliche oder quartalsweise Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern.
Bei Privatkunden im Ausland (B2C): deutsche Umsatzsteuer gilt trotzdem, da der Leistungsort bei Online-Beratungen am Sitz des Coaches liegt. Bei Unternehmen im Drittland (z. B. USA): Netto-Rechnung ohne deutsche USt. Wir richten dein internationales USt-Setup korrekt ein.
Als Faustregel gilt: ab einem Jahresgewinn von ca. 80.000 € wird die GmbH steuerlich attraktiv. Als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer zahlst du auf einbehaltene Gewinne nur 15 % Körperschaftsteuer statt bis zu 42 % Einkommensteuer als Einzelunternehmer. Wir berechnen den genauen Break-even für deine individuelle Situation im kostenlosen Erstgespräch.
Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit deiner bisherigen Kanzlei und fordern alle Unterlagen an. Du musst dich um nichts kümmern. Der Wechsel ist in der Regel innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen, stressfrei und ohne Datenverlust. Die Steuerberatungskosten selbst sind zu 100 % als Betriebsausgabe absetzbar.
