GmbH und AG sind Kapitalgesellschaften. Beide schützen das Privatvermögen, unterscheiden sich aber bei Kapital, Mitbestimmung und Kapitalbeschaffung deutlich.
Der größte Unterschied ist das Kapital: Die GmbH benötigt 25.000 € Stammkapital (§5 GmbHG), die AG mindestens 50.000 € Grundkapital (§7 AktG). Beide Kapitalgesellschaften beschränken die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, doch die AG hat strengere Organtrennung (Vorstand und Aufsichtsrat) und leichteren Zugang zum Kapitalmarkt durch Aktienausgabe.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen GmbH und AG in der Übersicht
| Merkmal | GmbH | AG |
|---|---|---|
| Mindestkapital | 25.000 € (12.500 € bei Gründung einzahlbar) | 50.000 € Grundkapital |
| Organe | Geschäftsführer | Vorstand + Aufsichtsrat |
| Kapitalbeschaffung | Kein Zugang zum Aktienmarkt | Aktienausgabe möglich |
| Mitbestimmung & Publizität | Gering, kaum Publizitätspflichten | Streng: Publizitätspflichten & Mitbestimmung |
| Gründungskosten | Niedriger | Höher (Gründung & Verwaltung) |
| Geeignet für | KMU, Startups | Große Unternehmen, Kapitalmarkt |
Die GmbH ist die weitverbreitetste Kapitalgesellschaft in Deutschland: flexibel in der Struktur, günstiger in der Gründung und ideal für Startups, KMU und Investoren-getriebene Unternehmen. Das Stammkapital beträgt 25.000 €, wovon mindestens 12.500 € bereits bei Gründung eingezahlt werden müssen (§5 GmbHG).
Die AG ist stärker reguliert und benötigt mindestens 50.000 € Grundkapital (§7 AktG). Sie trennt Vorstand und Aufsichtsrat strikt (§76 ff. AktG) und eignet sich besonders für größere Unternehmen und Kapitalmarktfinanzierungen, da sie Aktien ausgeben kann.
Die GmbH passt zu wachsenden KMU, Startups und Unternehmen mit überschaubarer Struktur. Die AG eignet sich für große Organisationen, die Kapitalmarktanbindung oder umfangreiche Mitbestimmung brauchen.
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