GmbH und AG sind Kapitalgesellschaften. Beide schützen das Privatvermögen, unterscheiden sich aber bei Kapital, Mitbestimmung und Kapitalbeschaffung deutlich.

in zentrales Merkmal dieser Gesellschaftsformen ist die Haftungsbeschränkung, die das Privatvermögen der Gesellschafter schützt und die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Die GmbH, als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (beschränkter haftung gmbh), ist eine besonders beliebte Unternehmensform, da sie Gründern rechtliche und finanzielle Sicherheit bietet.
Beide Gesellschaftsformen – GmbH und AG – zählen zu den Kapitalgesellschaften und unterscheiden sich von anderen Gesellschaften und Unternehmensformen wie Personengesellschaften insbesondere durch die Haftungsbeschränkung, die Gründungsanforderungen und die Gewinnverwendung.
Die Wahl der passenden Gesellschaftsform hängt von den individuellen Anforderungen und Zielen des Unternehmens ab. Beide schützen das Privatvermögen, da die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, unterscheiden sich aber bei Kapital, Mitbestimmung und Kapitalbeschaffung deutlich.
Die GmbH ist die am weitesten verbreitete Kapitalgesellschaft in Deutschland. Sie ist flexibler in der Struktur, günstiger in der Gründung und ideal für Startups, KMU oder Investoren-getriebene Unternehmen. Das Stammkapital beträgt 25.000 €, davon mindestens 12.500 € bei Gründung.
GmbH: Softwarefirma mit 10 Mitarbeitenden.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist stärker reguliert und benötigt mindestens 50.000 € Grundkapital. Sie verfügt über Vorstand und Aufsichtsrat und ist besonders für größere Unternehmen und Kapitalmarktfinanzierungen geeignet. Eine AG kann Aktien ausgeben und sich so leichter Kapital beschaffen.
AG: Konzern mit Kapitalmarktfinanzierung.
Die GmbH passt zu wachsenden KMU, Startups und Unternehmen mit überschaubarer Struktur. Die AG eignet sich für große Organisationen, die Kapitalmarktanbindung oder umfangreiche Mitbestimmung brauchen.
Häufige Fragen und klare Antworten
Eine Kapitalgesellschaft mit mindestens 25.000 € Stammkapital. Flexibel, weit verbreitet und international anerkannt.
Eine Kapitalgesellschaft mit 50.000 € Grundkapital, Organtrennung (Vorstand/Aufsichtsrat) und Möglichkeit zur Ausgabe von Aktien.
Für große Unternehmen, die Kapital über Aktienmärkte aufnehmen möchten oder eine komplexe Mitbestimmungsstruktur benötigen.
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