Inhaltsverzeichnis
Key Takeaways
  • Fremde Bilanz anzeigen: kostenlos und ohne Login im Unternehmensregister, Reiter "Rechnungslegung". Für Geschäftsjahre vor 2022 noch im Bundesanzeiger.
  • Umsatz einer GmbH einsehen geht meistens nicht: kleine Kapitalgesellschaften dürfen die GuV nach § 326 Abs. 1 HGB weglassen.
  • GmbH, UG und AG sind offenlegungspflichtig nach § 325 HGB, Einzelunternehmen und Freiberufler nicht.
  • Frist: 12 Monate nach dem Abschlussstichtag, bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften 4 Monate.
  • Der "elektronische Bundesanzeiger" ist seit 2012 nur noch Bundesanzeiger und seit dem 1. August 2022 nicht mehr die Einreichungsstelle.
  • Ordnungsgeld 2.500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB. Bei Nachholung Herabsetzung auf 1.000 Euro, auf 500 Euro nur bei Hinterlegung nach § 326 Abs. 2 HGB.
Kurze Antwort: Eine fremde Bilanz anzeigen lassen kannst du kostenlos und ohne Login im Unternehmensregister: Firma suchen, Reiter "Rechnungslegung" öffnen, Geschäftsjahr wählen. Wer selbst offenlegen muss (GmbH, UG, AG), reicht den Jahresabschluss elektronisch ein, spätestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag (§ 325 HGB). Bei Verspätung setzt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld ab 2.500 Euro fest (§ 335 HGB).

Dieser Artikel ist für Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), die ihren Jahresabschluss offenlegen müssen, und für alle, die die Zahlen eines anderen Unternehmens nachschlagen wollen. Zwei verschiedene Wege, ein Register.

Bilanz anzeigen: Jahresabschluss eines Unternehmens kostenlos einsehen

Jede offengelegte Bilanz kannst du dir kostenlos im Unternehmensregister anzeigen lassen, ohne Konto und ohne Gebühr. Suche das Unternehmen nach Firma oder Sitz, öffne im Profil den Reiter Rechnungslegung und wähle das Geschäftsjahr. Für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2022 begonnen haben, liegen die Abschlüsse weiterhin im Bundesanzeiger.

Eine Ausnahme gibt es: Kleinstkapitalgesellschaften dürfen ihre Bilanz nur hinterlegen statt offenlegen (§ 326 Abs. 2 HGB). Hinterlegte Bilanzen sind nicht frei abrufbar, sondern nur auf gesonderten, kostenpflichtigen Antrag.

Umsatz einer GmbH einsehen: was im Register steht und was nicht

Den Umsatz einer GmbH einsehen kannst du nur, wenn die Gesellschaft ihre Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen muss. Und das tun die wenigsten. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen die GuV nach § 326 Abs. 1 HGB ganz weglassen, mittelgroße dürfen sie nach § 327 HGB verkürzt einreichen. Bei einer typischen kleinen GmbH siehst du deshalb eine Bilanz, aber keine Umsatzerlöse.

  • Umsatz GmbH einsehen: nur bei mittelgroßen und großen Gesellschaften, weil nur sie die GuV offenlegen.
  • Bilanzsumme, Eigenkapital, Verbindlichkeiten: bei jeder offenlegenden Kapitalgesellschaft sichtbar.
  • Hinterlegte Bilanz einer Kleinstgesellschaft: nur auf kostenpflichtigen Antrag.

Sichtbar bleiben außerdem Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag und die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten. Aus der Größenklasse lässt sich zusätzlich etwas ableiten, aber nur vorsichtig: Wer als kleine Gesellschaft offenlegt, hat an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte nicht überschritten. Eine harte Obergrenze für den Umsatz ist das nicht, weil zwei von drei Merkmalen genügen. Eine Gesellschaft mit 20 Mio. Euro Umsatz, kleiner Bilanzsumme und wenig Personal bleibt formal klein.

Elektronischer Bundesanzeiger oder Unternehmensregister: was heute gilt

Der elektronische Bundesanzeiger ist ein Begriff, den es so seit dem 1. April 2012 nicht mehr gibt. Seit dem Wegfall der gedruckten Ausgabe heißt das Portal schlicht Bundesanzeiger, betrieben vom Bundesanzeiger Verlag, der auch die Publikationsplattform bereitstellt. Für die Offenlegung ist der Bundesanzeiger seit dem 1. August 2022 ohnehin nicht mehr die Einreichungsstelle.

Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, gehen nach § 325 Abs. 1 HGB elektronisch an die das Unternehmensregister führende Stelle, praktisch über die Publikationsplattform. Grundlage ist das DiRUG, die deutsche Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie. Wer heute noch beim Bundesanzeiger sucht oder einreicht, verwechselt Archiv und Einreichungsweg. Das ist an dieser Stelle der häufigste Fehler.

Jahresabschluss Bundesanzeiger: Pflicht, Frist und Umfang der Offenlegung

GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG sind nach § 325 HGB offenlegungspflichtig, ebenso haftungsbeschränkte Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG. Einzelunternehmen und Freiberufler sind es nicht. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Abschlussstichtag, bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften nach § 264d HGB nur 4 Monate. Abschlussstichtag 31.12.2025 heißt also: offenlegen bis 31.12.2026.

GrößenklasseSchwellenwerte (2 von 3, an 2 Stichtagen)Was eingereicht wirdFrist
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB)450.000 € Bilanzsumme · 900.000 € Umsatz · 10 Beschäftigtenur Bilanz, Hinterlegung statt Offenlegung möglich12 Monate
Kleine Gesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB)7,5 Mio. € · 15 Mio. € · 50 BeschäftigteBilanz und Anhang, keine GuV12 Monate
Mittelgroße Gesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB)25 Mio. € · 50 Mio. € · 250 BeschäftigteBilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk, mit Erleichterungen nach § 327 HGB12 Monate
Große Gesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB)oberhalb der mittelgroßen Schwellenvollständiger Abschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk12 Monate
Kapitalmarktorientiert (§ 264d HGB)unabhängig von der Größevollständiger Abschluss4 Monate

Zwei Punkte, an denen es in der Praxis hakt: Die Größenklasse nach § 267 HGB wechselt erst, wenn zwei von drei Merkmalen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Und das Datum der Feststellung oder Billigung gehört mit in die Einreichung. Diese Pflichtangabe wird regelmäßig vergessen und führt zu Rückfragen.

Wie der Abschluss selbst entsteht, steht im Leitfaden Jahresabschluss einer GmbH. Was bei der UG zusätzlich gilt, etwa die gesetzliche Rücklage, findest du unter Jahresabschluss der UG (haftungsbeschränkt).

Ordnungsgeld nach § 335 HGB: was verspätete Offenlegung kostet

Versäumst du die Frist, leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Es droht das Ordnungsgeld zunächst an und setzt eine Nachfrist von sechs Wochen. Wird weiter nicht offengelegt, wird festgesetzt: mindestens 2.500 und höchstens 25.000 Euro nach § 335 HGB. Das Verfahren kann wiederholt werden, solange die Pflicht offen bleibt.

Holst du die Offenlegung erst nach Ablauf der Sechswochenfrist nach, wird das Ordnungsgeld nach § 335 Abs. 4 Satz 2 HGB herabgesetzt. Auf welche Stufe, hängt nicht nur an der Größenklasse:

  • 500 Euro nur für eine Kleinstkapitalgesellschaft, die tatsächlich nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt hat.
  • 1.000 Euro für kleine Kapitalgesellschaften. Hier landet auch die Kleinstgesellschaft, die regulär offengelegt statt hinterlegt hat.
  • 2.500 Euro, wenn ein höheres Ordnungsgeld angedroht war und die ersten beiden Stufen nicht greifen.
  • Weniger, wenn du die Sechswochenfrist nur geringfügig überschritten hast.

Eine gesetzliche Schonfrist gibt es trotzdem nicht.

Aus der Praxis: Echte Schreiben des Bundesamts für Justiz kommen per Post und verlangen nie eine Sofortzahlung auf ein unbekanntes Konto. Gefälschte Bescheide im Bundesanzeiger-Look tun genau das.

Selbst einreichen oder vom Steuerberater übernehmen lassen?

Der Upload ist selten das Problem. Schief geht die Vorbereitung: falsche Größenklasse, fehlender Anhang, falsches Dateiformat, zu spät gestartete Identifizierung auf der Plattform. Selbst einreichen ist realistisch, wenn deine Kleinstkapitalgesellschaft nur die Bilanz hinterlegt und der Abschluss fachlich steht. Sobald Anhang, GuV, Lagebericht, eine Holding oder offene Vorjahre im Spiel sind, wird es fachlich.

Die Einreichung selbst läuft in vier Schritten:

  1. Größenklasse bestimmen und daraus den Unterlagenumfang ableiten. Die falsche Einordnung ist der häufigste Fehler.
  2. Konto auf der Publikationsplattform anlegen und einmalig identifizieren, per eID, Video-Ident oder Post-Ident. Das dauert einige Tage, also nicht erst im Dezember starten.
  3. Unterlagen im geforderten Format hochladen. Je nach Größenklasse PDF oder XBRL; die aktuellen Formatvorgaben veröffentlicht das Unternehmensregister.
  4. Firma, Rechtsform, Geschäftsjahr und Einreichungsart prüfen und nach dem Absenden kontrollieren, ob Offenlegung oder Hinterlegung verarbeitet wurde.

Wenn dein Abschluss jedes Jahr erst kurz vor Fristende fertig wird, ist das kein Fristproblem, sondern ein Prozessproblem. Woran du das erkennst und wie ein Wechsel abläuft, steht in Steuerberater wechseln: Ablauf, Fristen und Kosten.

Damit sind beide Fragen beantwortet: Fremde Zahlen findest du im Unternehmensregister, deine eigenen gehören innerhalb von 12 Monaten dorthin. Bei b'steuern, digitale Steuerkanzlei aus Berlin, sind Jahresabschluss und Offenlegung im Festpreis enthalten, für UG und GmbH ab 299 Euro im Monat, Onboarding ab 299 Euro. Festpreis statt Stundenzettel, benannter Berater, kein DATEV-Zwang, 4,8 Sterne auf Google. Was ein Jahresabschluss sonst kostet, zeigt die Kostenübersicht Steuerberater.

Nicht nur abgeben. Vorher mitdenken. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir in 30 Minuten deine Größenklasse, den Unterlagenumfang und die nächste Frist. Danach weißt du, ob du selbst hochladen kannst.

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