STEUERERKLÄRUNGEN

Steuererklärungen erstellen lassen

Feststellungserklärung, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer. Wir sagen dir zuerst, welche Erklärung deine Rechtsform überhaupt betrifft, und übernehmen sie dann.

Drei Erklärungsarten

Feststellung, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer

Elektronisch übermittelt

Direkt aus deiner Buchhaltung, ohne zweite Datenerfassung

4,8 Sterne

Bewertung von b'steuern auf Google

Direktantwort

Welche Steuererklärungen muss meine GmbH abgeben?

Eine GmbH gibt Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuer-Jahreserklärung ab, dazu die E-Bilanz. Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG geben stattdessen eine Feststellungserklärung ab, in der der Gewinn auf die einzelnen Beteiligten aufgeteilt wird. Einzelunternehmen erklären ihren Gewinn oder Verlust direkt in der Einkommensteuer. b'steuern erstellt alle betrieblichen Erklärungen und übernimmt die elektronische Übermittlung ans zuständige Finanzamt.

Erst die Zuordnung

Welche Erklärung betrifft dich überhaupt?

Die häufigste Frage im Erstgespräch ist nicht, was eine Erklärung kostet, sondern welche überhaupt fällig ist. Diese Seite ist für Geschäftsführer, Gesellschafter und Selbstständige, die genau das geklärt haben wollen, bevor sie jemanden beauftragen.

Feststellungserklärung

Sind mehrere Personen beteiligt, wird der Gewinn zuerst gesondert und einheitlich festgestellt und dann auf die einzelnen Beteiligten aufgeteilt. Rechtsgrundlage ist § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO.

Körperschaftsteuererklärung

GmbH, UG und Holding versteuern ihr zu versteuerndes Einkommen mit 15 Prozent Körperschaftsteuer nach § 23 Abs. 1 KStG, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diesen Betrag.

Gewerbesteuererklärung

Betrifft jeden Gewerbebetrieb. Die Steuermesszahl von 3,5 Prozent ist bundesweit gleich, den Rest bestimmt der Hebesatz der Gemeinde. In Berlin sind das 410 Prozent.

Eine Abgabe, ein Ansprechpartner

Wir erstellen die Erklärungen direkt aus deiner Buchhaltung, übernehmen die elektronische Übermittlung und beantworten die Rückfragen des Finanzamts.

Nicht sicher, welche Erklärung bei dir fällig ist?

Sag uns Rechtsform und Zahl der Beteiligten. Wir sagen dir im Erstgespräch, welche Erklärungen anstehen und bis wann sie abgegeben sein müssen.

Unsere Leistungen

Drei Erklärungsarten. Wir sagen dir, welche deine ist.

Feststellungserklärung
Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer
Fristen

Für GbR, OHG, KG und Partnerschaft

Sind mehrere Personen am Gewinn beteiligt, stellt das Finanzamt ihn gesondert und einheitlich fest. Wir übernehmen die Erklärung und die Aufteilung der Einkünfte.

  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung
  • Aufteilung der Einkünfte auf die einzelnen Beteiligten
  • Vordruck ESt 1 D als Deckblatt, Anlagen je Beteiligtem
  • Abstimmung mit allen Gesellschaftern vor der Abgabe
  • Elektronische Übermittlung ans zuständige Finanzamt

Für GmbH, UG und Holding

Die Kapitalgesellschaft versteuert ihr zu versteuerndes Einkommen selbst. Wir erstellen die Erklärung aus dem Jahresabschluss und prüfen die typischen Stolperstellen.

  • Körperschaftsteuererklärung abgeben, 15 Prozent nach § 23 KStG
  • Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer
  • Prüfung auf verdeckte Gewinnausschüttung
  • Geschäftsführergehalt auf Angemessenheit geprüft
  • Ausländische Einkünfte richtig zugeordnet

Für jeden Gewerbebetrieb

Der Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl multipliziert, die Gemeinde legt ihren Hebesatz darauf. Freiberufler nach § 18 EStG zahlen gar keine Gewerbesteuer.

  • Gewerbesteuererklärung abgeben, Steuermesszahl von 3,5 Prozent
  • Hebesatz der Gemeinde, in Berlin 410 Prozent
  • Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro
  • Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG geprüft

Wann abgegeben werden muss

Mit Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist deutlich. Wir tragen die Termine und melden uns vorher, nicht danach.

  • Ohne Berater sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 149 Abs. 2 AO)
  • Mit Berater bis Ende Februar des Zweitfolgejahres (§ 149 Abs. 3 AO)
  • Fristenkalender proaktiv gepflegt, nicht nachträglich
  • Erinnerung vor dem Termin statt nach der Mahnung
  • Verspätungszuschlag nach § 152 AO im Blick
Unsere Pakete

Was im Monatspaket enthalten ist

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Selbststarter
Günstigster Einstieg
ab 159€/mtl*
Du buchst, wir übernehmen den Jahresabschluss.
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Unsere Leistung
Jahresabschluss (EÜR/Bilanz)
Alle betrieblichen Steuererklärungen
Erstellung und elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses
100 € Beratungsguthaben p.a.
Onboarding: Unterstützung bei der richtigen Konfiguration von Buchhaltungssoftware
Antwortzeit auf Anfragen
3 Werktage
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Wir reviewen monatlich, Du übermittelst die Umsatzsteuer-Voranmeldung selbst.
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Zwei Systeme, zwei Wege

Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft

Personengesellschaft und Einzelunternehmen

Feststellungserklärung, sobald mehrere Beteiligte da sind

Der Gewinn wird den Beteiligten zugerechnet und dort versteuert

Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro

Freiberufler zahlen nach § 18 EStG gar keine Gewerbesteuer

Fester Preis. Keine Überraschung.

Kapitalgesellschaft

Körperschaftsteuererklärung, 15 Prozent nach § 23 KStG

Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer

Gewerbesteuer ab dem ersten Euro, kein Freibetrag

E-Bilanz nach § 5b EStG elektronisch übermittelt

Festpreis statt Stundenzettel

Gratis Erstgespräch buchen

Welche Steuererklärung betrifft welche Rechtsform?

Die Zuordnung entscheidet, welche Formulare überhaupt fällig werden. Diese Übersicht deckt die Rechtsformen ab, nach denen im Erstgespräch am häufigsten gefragt wird.

RechtsformDiese Erklärungen sind fälligBesonderheit
EinzelunternehmenEinkommensteuer mit Anlage G oder S, Gewerbesteuer, UmsatzsteuerKeine Feststellungserklärung, Freibetrag von 24.500 Euro greift
GbRFeststellungserklärung, Gewerbesteuer, UmsatzsteuerDer Gewinn wird auf die Gesellschafter aufgeteilt
OHG und KGFeststellungserklärung, Gewerbesteuer, UmsatzsteuerWie GbR, zusätzlich Handelsregister und Buchführungspflicht
Freiberufler und freiberufliche PartnerschaftEinkommensteuer oder Feststellungserklärung, UmsatzsteuerKeine Gewerbesteuer nach § 18 EStG
UG und GmbHKörperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, E-BilanzKein Gewerbesteuer-Freibetrag, Steuer ab dem ersten Euro
HoldingKörperschaftsteuer und Gewerbesteuer je GesellschaftJede Gesellschaft erklärt separat, auch die reine Beteiligungsholding
GmbH & Co. KGFeststellungserklärung für die KG, Körperschaftsteuer für die Komplementär-GmbHZwei Erklärungskreise nebeneinander, dazu Offenlegung nach § 264a HGB

Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung entfällt bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG. Ob Gewerbesteuer anfällt, hängt an der Tätigkeit, nicht allein an der Rechtsform.

So funktioniert es

In drei Schritten steuerlich sicher

01

Klick dich rein

Ein Mini-Check-in, kein Steuerdeutsch. Wir wissen danach genau, worum es geht.

02

Kurz kennenlernen

Ein kurzer Call. Wir finden heraus, was du brauchst und wie wir am besten entlasten.

03

Onboarding

Digital, papierlos. Wir starten direkt und übernehmen – du konzentrierst dich aufs Business.

Feststellungserklärung: was gesondert und einheitlich bedeutet

Wenn mehrere Personen gemeinsam Einkünfte erzielen, versteuert nicht die Gesellschaft, sondern jeder Beteiligte seinen Anteil. Damit das Finanzamt alle Anteile gleich behandelt, wird der Gewinn oder Verlust zuerst gesondert und einheitlich festgestellt. Rechtsgrundlage ist § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO.

Das amtliche Formular heißt Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung, Deckblatt ist der Vordruck ESt 1 D. Das Ergebnis geht als Feststellungsbescheid an die Gesellschaft und bindet anschließend die Einkommensteuerbescheide aller Beteiligten. Praktisch heißt das: solange die Aufteilung der Einkünfte nicht steht, kann kein Gesellschafter seine eigene Erklärung abschließen. Bei Kapitalgesellschaften läuft es anders.

GmbH, UG und Holding sind selbst steuerpflichtig und geben eine Körperschaftsteuererklärung ab, 15 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen nach § 23 Abs. 1 KStG, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diesen Betrag. Die Gewerbesteuer trifft beide Gruppen, aber nicht gleich: die Steuermesszahl von 3,5 Prozent nach § 11 Abs. 2 GewStG gilt bundesweit, der Hebesatz der Gemeinde entscheidet über die tatsächliche Höhe, und den Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 Abs. 1 GewStG bekommen nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Abgegeben wird in allen Fällen elektronisch. Ohne Berater endet die Frist sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, mit Berater verlängert sich die Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO bis Ende Februar des zweiten Folgejahres.
Solange die gesonderte und einheitliche Feststellung nicht steht, kann kein Gesellschafter seine eigene Einkommensteuererklärung abschließen. Deshalb ist die Feststellungserklärung bei mehreren Beteiligten der erste Termin im Jahr, nicht der letzte.
Was Kunden sagen

Echte Erfahrungen von echten Menschen.

4,8
Bewertungen auf Google
»Kompetent, einfach verständlich und geradeaus ehrlich. Ich als Einzelperson passe zwar leider nicht als Kunde, möchte b'steuern aber dennoch jedem empfehlen, gerade Großunternehmern!«
»Ich bin mit der Beratung von b'steuern rundum zufrieden. Die Zusammenarbeit mit Florian ist professionell, zuverlässig und angenehm unkompliziert. Besonders schätze ich die schnelle Kommunikation und die digitale Abwicklung.«
»Die besten, wenn es um einfache Antworten auf komplexe Fragen geht. Sie haben mir bei all meinen Steuerfragen helfen können und sogar Optimierungsvorschläge beigelegt.«
»Sowas habe ich lange gesucht, aber bis jetzt nirgends gefunden. So unkompliziert, ehrlich und direkt und das von Anfang an. Klare Empfehlung!«
»Kompetente Beratung und ein sehr nettes Team. Unterstützung in allen Bereichen, von der Einrichtung in Lexoffice über die steuerliche Gestaltung bis zur Optimierung der Prozesse. Der digitale Ansatz macht es einfach. Empfehlenswert!«
»Sehr kompetente und zuverlässige Steuerberatung. Sebastian nimmt sich Zeit, erklärt alles verständlich und ist immer schnell erreichbar. Die Zusammenarbeit läuft komplett digital und unkompliziert. Kann ich nur weiterempfehlen!«
»Ich fand das Konzept von vornherein überzeugend - die Übergabe vom alten Steuerbüro ging gut von der Hand und ich fühle mich sympathisch und fachmännisch aufgenommen. Kein Schnickschnack - schnell, effizient und innovativ.«
»Eine 100%ige Empfehlung! Großartiger Service, alles ist übersichtlich, verständlich und offen kommuniziert! Das äußerst freundliche Team hat mir geholfen, die Komplexität des Steuersystems zu durchblicken.«
»Die individuelle Steuerberatung mit Sebastian war für mich sehr erfolgreich und ich konnte alle offenen Fragen klären. Ich habe mich zu jeder Zeit sehr gut beraten und aufgehoben gefühlt. Kann das Team nur wärmstens weiterempfehlen!«
»Erstklassiger Service. Meine Fragen und E-Mails werden ernst genommen, ich fühle mich in Steuerthemen sicher und habe den Kopf frei fürs Wachstum meines Unternehmens.«
»Ich bin sehr zufrieden mit meinem neuen Steuerberater-Team. Besonders hervorheben möchte ich Christina, die mir die Buchhaltung in LEXOFFICE sehr klar und verständlich erklärt hat.«
»Ein großes Danke auch an Beata, die mir nun schon mehrmals bei komplexen Fragen die gesuchte Antwort geliefert hat, und das jedes Mal in Rekordzeit!«
»Florian und das Team von bsteuern haben mir bei meinen geschäftlichen Steuerthemen und der Buchhaltung unglaublich weitergeholfen.«
»Bislang die absolut richtige Wahl. Das ganze Team wirkt eingespielt. Alles läuft schnell, digital und im Sinne des Mandanten. Eine freundliche und moderne Steuerberatung. Florian ist ein Super Typ.«
»Als Unternehmer*in habe ich selten einen so digitalen, reibungslosen und empathischen Steuer-Service erlebt. Die Zusammenarbeit erfolgt vollständig remote, und trotzdem wirkt alles persönlich und zuverlässig.«
»Junges, modernes und dynamisches Team. Genau das was man braucht wenn man als gleicher Jungunternehmer nach einem vernünftigen Steuerbüro sucht. Anliegen werden schnell und unkompliziert geregelt. Läuft!«
»Sehr kompetente und zuverlässige Steuerberatung! Freundliches Team, schnelle Rückmeldungen und professionelle Unterstützung in allen steuerlichen Fragen. Absolut empfehlenswert!«
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FAQ

Häufige Fragen

Nicht dabei? Wir antworten direkt.

Was ist eine Feststellungserklärung und wer muss sie machen?
Sie ist nötig, wenn mehrere Personen gemeinsam Einkünfte erzielen, etwa in einer GbR, OHG oder KG. Der Gewinn wird nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO gesondert und einheitlich festgestellt und dann auf die einzelnen Beteiligten aufgeteilt. Erst danach kann jeder seine eigene Einkommensteuererklärung abschließen.
Braucht eine GbR eine Gewerbesteuererklärung?
Nur wenn sie gewerblich tätig ist. Eine rein freiberufliche GbR, etwa von zwei Ärztinnen oder Rechtsanwälten nach § 18 EStG, zahlt keine Gewerbesteuer. Ist die GbR gewerblich, greift der Freibetrag von 24.500 Euro. Viele kleine GbRs zahlen deshalb am Ende nichts, müssen die Erklärung aber trotzdem abgeben.
Welche Steuererklärungen muss meine UG abgeben?
Dieselben wie eine GmbH: Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuer-Jahreserklärung, dazu die E-Bilanz. Die UG hat denselben Pflichtenumfang wie die GmbH. Dazu kommt die gesetzliche Rücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG, die im Jahresabschluss abgebildet wird.
Bis wann müssen die Unternehmenssteuererklärungen abgegeben werden?
Ohne Steuerberater sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, also bis Ende Juli (§ 149 Abs. 2 AO). Mit Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist bis zum letzten Tag des Februars im zweiten Folgejahr (§ 149 Abs. 3 AO). Bei verspäteter Abgabe kann ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO festgesetzt werden.
Was ist der Vordruck ESt 1 D?
Das Deckblatt der Feststellungserklärung. Darauf stehen die Gesellschaft, das zuständige Finanzamt und die Beteiligten. Die eigentliche Aufteilung der Einkünfte läuft über die Anlagen, je Beteiligtem eine. Wir füllen beides aus und übermitteln es elektronisch.
Übernehmt ihr auch die private Einkommensteuererklärung?
Nur wenn sie ausdrücklich beauftragt ist. Die betrieblichen Erklärungen sind Teil des Monatspakets, die private Einkommensteuererklärung ist ein eigener Leistungsbereich. Bei Personengesellschaften hängen beide zusammen, deshalb klären wir die Abgrenzung im Erstgespräch.

Welche Erklärung bei dir ansteht, klären wir im Erstgespräch

Kostenloses Erstgespräch. Du sagst uns Rechtsform und Gesellschafterzahl, wir sagen dir, welche Erklärungen fällig sind und bis wann.