Wenn du im Gutschriftverfahren abrechnest (§ 14 Abs. 2 UStG), also als Leistungsempfänger:in die Rechnung für deine Lieferant:innen oder Partner:innen ausstellst, erzeugen wir das Dokument mit eingebetteter E-Rechnung und buchen es als Eingangsbeleg.
Du beschreibst, wer für wen abrechnet.
Wir prüfen mit b'steuern die umsatzsteuerliche Seite.
Angebot, Schnittstelle, Muster-Gutschrift, dann Betrieb.
PDF mit eingebetteter E-Rechnung. Jede Gutschrift entsteht als lesbares PDF mit ZUGFeRD-Daten, GoBD-konform, fortlaufend nummeriert.
Aus deinem System heraus. Deine Plattform schickt uns die Daten per Schnittstelle, wir erzeugen das Dokument und importieren es als Eingangsbeleg. Stornos laufen denselben Weg.
Steuerliche Behandlung mit der Kanzlei abgestimmt. Bevor die erste Gutschrift rausgeht, klären b'steuern und wir Kontierung und Umsatzsteuer.
Ein kurzer Termin, danach weißt du, ob dein Fall ins Gutschriftverfahren gehört und was es kostet.
Termin vereinbaren →Schon Mandant:in bei b'steuern? Sag deiner Ansprechperson Bescheid.