Wir haben kein Büro in Frankfurt, und genau das ist der Punkt. Für Steuerberater gibt es keine örtliche Zuständigkeit. Zuständig ist das Finanzamt an deinem Betriebssitz, nicht das an unserem.
In Frankfurt ist das seit Kurzem deutlich einfacher: Zum 1. März 2024 sind die früheren Ämter Frankfurt I bis V-Höchst zu einem einzigen Finanzamt Frankfurt am Main verschmolzen. Wenn dir jemand noch das Finanzamt Frankfurt III nennt, arbeitet er mit einer Liste, die über zwei Jahre alt ist. Und ab dem 1. September 2026 wandern die Bewertungsstellen für Grundsteuerwerte und Grundbesitzwerte von Frankfurt nach Dieburg, die Aktenzeichen bleiben unverändert.
Der Schriftverkehr dorthin läuft ohnehin digital. Seit dem 1. Januar 2023 ist das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) für jede Kanzlei Pflicht. Eine Kanzlei zwei Straßen weiter reicht deine Erklärung über denselben Kanal ein wie wir. Der Unterschied ist der Weg dorthin, und den sparst du dir.
Lokal bleibt trotzdem lokal: Der Gewerbesteuer-Hebesatz der Stadt Frankfurt am Main liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 460 Prozent, in Berlin sind es 410. Wo dein Betrieb sitzt, entscheidet über deine Gewerbesteuer. Wo dein Steuerberater sitzt, nicht.
Abgerechnet wird zum Festpreis: Selbständige ab 159 € im Monat, GbR ab 219 €, UG und GmbH ab 299 €. Anfragen laufen strukturiert über ein Ticketsystem, die zugesagte Antwortzeit liegt je nach Paket bei 3, 2 oder 1 Werktag.


