Wir haben kein Büro in München, und genau das ist der Punkt. Für Steuerberater gibt es keine örtliche Zuständigkeit. Zuständig ist das Finanzamt an deinem Betriebssitz, nicht das an unserem.
In München ist das leichter gesagt als gefunden. Die Stadt hat genau ein Finanzamt. Zugeordnet wird nicht nach Stadtteil, sondern nach Anfangsbuchstabe, und Körperschaften und Personengesellschaften laufen unabhängig davon über eine eigene Abteilung. Wenn dir jemand ein eigenes „Finanzamt München Körperschaften“ nennt, arbeitet er mit einer veralteten Liste.
Der Schriftverkehr dorthin läuft ohnehin digital. Seit dem 1. Januar 2023 ist das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) für jede Kanzlei Pflicht. Eine Kanzlei zwei Straßen weiter reicht deine Erklärung über denselben Kanal ein wie wir. Der Unterschied ist der Weg dorthin, und den sparst du dir.
Lokal bleibt trotzdem lokal: Der Gewerbesteuer-Hebesatz der Landeshauptstadt München liegt seit 1997 bei 490 Prozent, in Berlin sind es 410. Wo dein Betrieb sitzt, entscheidet über deine Gewerbesteuer. Wo dein Steuerberater sitzt, nicht.
Abgerechnet wird zum Festpreis: Selbständige ab 159 € im Monat, GbR ab 219 €, UG und GmbH ab 299 €. Anfragen laufen strukturiert über ein Ticketsystem, die zugesagte Antwortzeit liegt je nach Paket bei 3, 2 oder 1 Werktag.


