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Teilnahmebedingungen Empfehlungsprogramm

Stand: 15.10.2026

§ 1 Veranstalter, Geltungsbereich

(1) Das Empfehlungsprogramm (nachfolgend „Programm“) wird veranstaltet und finanziert von der bsteuern Tech & Service GmbH, Neue Schönhauser Straße 1b, 10178 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 287543, vertreten durch die Geschäftsführer Christopher Michael Plantener und Maximilian Steuck (nachfolgend „Veranstalterin“). Die Veranstalterin betreibt unter anderem die Buchhaltungssoftware „b'buchen“.

(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Veranstalterin und den Teilnehmenden. Mit der Nutzung des persönlichen Empfehlungslinks bzw. mit der Auswahl einer Prämie im Mandantenportal erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

(3) Die bsteuern GmbH, Neue Schönhauser Straße 1b, 10178 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 271912 (nachfolgend „Kanzlei“), ist nicht Vertragspartei dieses Programms. Ausgenommen ist allein der Nachlass auf die Onboarding-Gebühr nach § 4 Absatz 2 Buchstabe a, den die Kanzlei gewährt. Das Programm ist nicht Bestandteil Ihres Steuerberatungsmandats. Die Teilnahme oder Nichtteilnahme hat keinen Einfluss auf Inhalt, Umfang oder Qualität der steuerlichen Beratung durch die Kanzlei.

§ 2 Teilnahme und Empfehlungslink

(1) Teilnehmen können Mandantinnen und Mandanten der Kanzlei, die ihr Onboarding abgeschlossen haben (nachfolgend „Empfehlende“). Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.

(2) Ihren persönlichen Empfehlungslink in der Form bsteuern.com/r/<code> finden Sie im Mandantenportal.

(3) Sie teilen den Link selbst, zum Beispiel per Kopieren, über Messenger-Dienste oder über Ihr eigenes E-Mail-Programm. Die Veranstalterin und die Kanzlei nehmen von sich aus keinen Kontakt zu empfohlenen Personen auf.

(4) Sie dürfen den Link nur an Personen weitergeben, die Sie persönlich kennen. Nicht erlaubt sind insbesondere:

– Massen-E-Mails, Spam oder sonstige unaufgeforderte Werbung,

– bezahlte Anzeigen, z. B. in Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken,

– die Veröffentlichung auf Gutschein-, Rabatt- oder Deal-Portalen,

– öffentliche Beiträge, die auf eine massenhafte Verbreitung des Links abzielen.

(5) Bei einem Verstoß gegen Absatz 4 kann die Veranstalterin den Link sperren, Sie vom Programm ausschließen und Prämien für betroffene Empfehlungen verweigern oder zurückfordern (siehe § 9). Für Schäden aus einer unzulässigen Weitergabe, insbesondere aus wettbewerbs- oder datenschutzrechtlichen Ansprüchen Dritter, haften Sie nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 3 Erfolgreiche Empfehlung

(1) Eine Empfehlung ist erfolgreich, wenn

1. eine neue Person (nachfolgend „Empfohlene“) über Ihren persönlichen Link auf die Website gelangt und dort das Kontaktformular absendet, sodass Ihr Code erfasst wird, und

2. die empfohlene Person innerhalb von 90 Tagen nach diesem ersten Kontakt einen Mandatsvertrag mit der Kanzlei unterschreibt.

(2) Keine erfolgreiche Empfehlung liegt vor, wenn die empfohlene Person

– bereits Mandantin oder Mandant der Kanzlei ist oder früher war,

– bereits vor dem Kontakt über Ihren Link als Interessentin oder Interessent bei der Kanzlei oder der Veranstalterin erfasst war,

– Sie selbst sind (Selbstempfehlung), auch unter anderem Namen oder über eine von Ihnen beherrschte Gesellschaft,

– Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Kanzlei oder der Veranstalterin ist.

(3) Wird ein Kontakt mehreren Codes zugeordnet, zählt der zuerst erfasste Code.

§ 4 Prämien

(1) Prämie für Empfehlende. Für jede erfolgreiche Empfehlung erhalten Sie nach Ihrer Wahl

– a) EUR 100, überwiesen auf Ihr privates Bankkonto; dafür hinterlegen Sie IBAN und Kontoinhaber im Mandantenportal, oder

– b) sechs Monate kostenfreie Nutzung von b'buchen – nur wenn Sie b'buchen-Kundin oder -Kunde sind.

Sie treffen die Wahl in den Einstellungen des Mandantenportals. Treffen Sie keine Wahl, gilt die Überweisung von EUR 100.

(2) Prämie für Empfohlene. Die empfohlene Person wählt nach Abschluss des Mandatsvertrags im Mandantenportal zwischen

– a) einen Nachlass von EUR 100 auf die Onboarding-Gebühr der Kanzlei. Den Nachlass gewährt die Kanzlei; er wird mit Ihnen in Textform vereinbart, zum Beispiel im Angebot, oder

– b) sechs Monaten kostenfreier Nutzung von b'buchen.

(3) Fälligkeit. Die Prämie für Empfehlende wird innerhalb von 30 Tagen gewährt, nachdem die empfohlene Person ihre erste Zahlung an die Kanzlei geleistet hat.

(4) Einschränkungen.

– Statt der b'buchen-Monate wird kein Geld ausgezahlt.

– Die b'buchen-Monate sind nicht übertragbar.

– Pro Empfehlung und Person wird nur eine der beiden Optionen gewährt; eine Kombination ist ausgeschlossen.

– Empfehlende erhalten höchstens 25 Prämien pro Kalenderjahr.

(5) Fehlen für eine Überweisung die erforderlichen Kontodaten, wird die Prämie erst nach deren Eingabe gezahlt. Der Anspruch verfällt, wenn die Daten nicht innerhalb von 12 Monaten nach Aufforderung hinterlegt werden.

§ 5 Steuerliche Hinweise

Prämien können für die empfangende Person steuerpflichtig sein, zum Beispiel als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG (Freigrenze: insgesamt weniger als EUR 256 im Kalenderjahr). Für die steuerliche Behandlung sind Sie selbst verantwortlich. Die Veranstalterin erbringt im Rahmen des Programms keine Steuerberatung.

§ 6 Verschwiegenheit

(1) Die Kanzlei ist zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 57 StBerG, § 203 StGB). Empfehlende erhalten deshalb keine Informationen darüber, wer über ihren Link Kontakt aufgenommen hat oder Mandantin bzw. Mandant geworden ist.

(2) Für eine erfolgreiche Empfehlung erhalten Empfehlende ausschließlich die Prämie, ohne Nennung der empfohlenen Person. Die empfohlene Person wird auf der Empfehlungsseite und in diesen Bedingungen darauf hingewiesen, dass die empfehlende Person aus der Prämie schließen kann, dass eine Empfehlung erfolgreich war.

(3) Darüber hinaus erhalten Empfehlende keine Informationen über die empfohlene Person oder deren Mandat.

§ 7 Datenschutz

(1) Verantwortliche im Sinne der DSGVO für die Datenverarbeitung im Programm ist die Veranstalterin (Kontakt siehe § 11).

(2) Verarbeitet werden: Empfehlungscode, Name der Empfehlenden und der Empfohlenen, Zeitpunkt des Kontakts und des Vertragsabschlusses, gewählte Prämie, bei Überweisung IBAN und Kontoinhaber, bei b'buchen-Prämie die zugehörige Kundennummer.

(3) Zwecke und Rechtsgrundlagen:

– Durchführung des Programms, Zuordnung von Empfehlungen und Gewährung der Prämien: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO;

– Aufbewahrung von Zahlungsbelegen: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten;

– Erkennung und Verhinderung von Missbrauch: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

(4) Die Daten werden 12 Monate nach Gewährung der letzten Prämie bzw. nach Ende der Teilnahme gelöscht. Daten, die handels- oder steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, insbesondere Zahlungs- und Buchungsbelege, bewahrt die Veranstalterin bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf.

(5) Weitere Informationen, auch zu Ihren Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter https://www.bsteuern.com/datenschutzerklarung.

§ 8 Änderung und Beendigung des Programms

(1) Die Veranstalterin kann das Programm mit einer Frist von 4 Wochen ändern oder beenden. Sie informiert Teilnehmende rechtzeitig in Textform oder im Mandantenportal.

(2) Änderungen gelten nur für Empfehlungen, bei denen der erste Kontakt über den Link nach Wirksamwerden der Änderung erfolgt. Ansprüche aus Empfehlungen, die vorher entstanden sind, bleiben bestehen und werden nach den bis dahin geltenden Bedingungen erfüllt.

(3) Sie können Ihre Teilnahme jederzeit beenden, indem Sie dies der Veranstalterin mitteilen. Bereits entstandene Ansprüche bleiben davon unberührt.

§ 9 Ausschluss bei Missbrauch

(1) Die Veranstalterin kann Teilnehmende vom Programm ausschließen, wenn sie gegen diese Bedingungen verstoßen, insbesondere gegen § 2 Absatz 4, oder wenn sie Empfehlungen manipulieren, etwa durch falsche Angaben, Selbstempfehlungen oder das Anlegen von Scheinkontakten.

(2) In diesen Fällen entfällt der Anspruch auf Prämien für die betroffenen Empfehlungen. Bereits gewährte Prämien kann die Veranstalterin nach den gesetzlichen Vorschriften zurückfordern.

(3) Ihr Mandatsverhältnis mit der Kanzlei bleibt von einem Ausschluss unberührt.

§ 10 Haftung

(1) Die Veranstalterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Programms erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Ein Anspruch auf Prämien besteht nur nach Maßgabe dieser Bedingungen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen, Kontakt

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Fragen zum Programm richten Sie bitte an: bsteuern Tech & Service GmbH, Neue Schönhauser Straße 1b, 10178 Berlin, E-Mail: hello@bsteuern.com.

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