Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder doppelte Buchführung mit Bilanz? Wer wählen darf, wer bilanzieren muss und was beide Methoden kosten, kompakt erklärt.
Die EÜR ist die einfache Gewinnermittlung: Einnahmen minus Ausgaben nach dem Zufluss- und Abflussprinzip (§ 4 Abs. 3 EStG). Die Bilanzierung verlangt doppelte Buchführung mit Bilanz und GuV. Freiberufler:innen dürfen immer die EÜR nutzen, Gewerbetreibende bis 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn pro Jahr. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG müssen dagegen immer bilanzieren.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen EÜR und Bilanzierung in der Übersicht
| Merkmal | EÜR | Bilanzierung |
|---|---|---|
| Wer darf / muss | Freiberufler & kleine Gewerbe (Wahlrecht) | Kaufleute, GmbH & UG (Pflicht) |
| Schwellenwerte | Bis 800.000 € Umsatz / 80.000 € Gewinn | Pflicht ab Überschreiten einer Schwelle |
| Methode | Zufluss-/Abflussprinzip | Doppelte Buchführung, periodengerecht |
| Umfang | Anlage EÜR zur Steuererklärung | Bilanz + GuV, ggf. Anhang & Offenlegung |
| Aussagekraft | Einfacher Liquiditätsblick | Vollständiges Bild inkl. Forderungen & Rückstellungen |
| Kosten beim Steuerberater | Niedriger (StBVV-Faktor 5/10–30/10) | Höher (Faktor 10/10–40/10 + Anhang) |
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) zählt nur, was tatsächlich fließt: Einnahmen im Zufluss, Ausgaben im Abfluss. Keine Inventur, keine Bilanz, deutlich weniger Aufwand. Ideal für Freiberufler:innen, Kleingewerbe und alle, die unter den Buchführungsgrenzen bleiben.
Die Bilanzierung erfasst Geschäftsvorfälle periodengerecht per doppelter Buchführung: mit Forderungen, Verbindlichkeiten, Abschreibungen und Rückstellungen. Ergebnis sind Bilanz und GuV als vollständiges Bild der Unternehmenslage, Pflicht für Kaufleute und alle Kapitalgesellschaften.
Solange du wählen darfst, ist die EÜR meist die effizienteste Lösung. Die Bilanzierung wird Pflicht mit Handelsregister, Kapitalgesellschaft oder dem Überschreiten der Schwellenwerte, liefert dafür aber das bessere Bild für Banken und Investoren. Entscheidend ist, den Übergang früh zu planen, statt ihn auferlegt zu bekommen.
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