UG (haftungsbeschränkt) und GmbH sind enge Verwandte. Beide schützen das Privatvermögen, unterscheiden sich aber deutlich bei Kapital, Außenwirkung und Flexibilität.
Das Mindestkapital: Eine UG kann bereits ab 1 € gegründet werden, eine GmbH braucht 25.000 € (davon 12.500 € sofort einzahlbar). Dafür muss die UG jährlich Gewinne zurücklegen, bis sie das GmbH-Kapital erreicht hat, während die GmbH keine Rücklagenpflicht kennt und bei Investoren und Banken höheres Ansehen genießt.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen UG x GmbH in der Übersicht
| Merkmal | UG | GmbH |
|---|---|---|
| Mindestkapital | Ab 1 € | 25.000 € (12.500 € bei Gründung einzahlbar) |
| Haftung | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
| Besteuerung | Körperschaft- & Gewerbesteuer | Körperschaft- & Gewerbesteuer |
| Reputation | Oft als „Mini-GmbH“ wahrgenommen | Hohe Akzeptanz bei Investoren & Banken |
| Bildung Rücklagen | Pflicht bis 25.000 € Stammkapital erreicht | Keine Rücklagenpflicht |
| Einsatzgebiete | Kleinstgründer:innen, Start ohne Kapital | Startups, KMU, Investoren-getrieben |
Die UG ist eine Unterform der GmbH mit extrem niedriger Einstiegshürde: bereits ab 1 € möglich. Allerdings besteht die Pflicht, jährlich Rücklagen zu bilden, bis das Kapital einer klassischen GmbH erreicht ist. Sie eignet sich für Gründer:innen, die schnell starten möchten, aber wenig Kapital haben.
Die GmbH erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 € (davon 12.500 € sofort). Sie hat ein deutlich höheres Ansehen bei Banken und Investoren. Eine Rücklagenpflicht besteht nicht. Typisch für Startups, KMU und wachsende Unternehmen.
Die UG ist für Gründer:innen interessant, die schnell und günstig starten wollen. Die GmbH bietet dagegen Professionalität, Reputation und Flexibilität, sobald Wachstum oder Investoren ins Spiel kommen.
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