OHG und GbR sind beides Personengesellschaften ohne Haftungsbeschränkung. Unterschiede bestehen vor allem bei Handelsregistereintragung, Geschäftsvolumen und Pflichten.
Der größte Unterschied liegt in Registerpflicht und Buchführung: Die OHG ist eine kaufmännische Handelsgesellschaft, die ins Handelsregister eingetragen wird und doppelte Buchführung führen muss (§105 ff. HGB). Die GbR ist formlos, ohne Registerpflicht und meist mit einfacher Buchführung (§705 ff. BGB) – ideal für kleine Kooperationen und Freiberufler:innen.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen OHG und GbR in der Übersicht
| Merkmal | OHG | GbR |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | §105 ff. HGB | §705 ff. BGB |
| Registerpflicht | Handelsregister (Pflicht) | Keine Registerpflicht |
| Buchführung | Doppelte Buchführung (Pflicht) | Meist einfache Buchführung (EÜR) |
| Haftung | Unbeschränkt, gesamtschuldnerisch | Unbeschränkt, gesamtschuldnerisch |
| Geeignet für | Größere Handelsunternehmen, hohes Umsatzvolumen | Kleine Kooperationen, Freiberufler:innen |
| Außenwirkung | Hohe Seriosität im Geschäftsverkehr | Informeller, geringere Außenwirkung |
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine kaufmännische Personengesellschaft. Sie muss ins Handelsregister eingetragen werden und unterliegt der Pflicht zur doppelten Buchführung. Sie eignet sich für größere Handelsunternehmen mit erheblichem Umsatzvolumen.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Form einer Personengesellschaft. Sie erfordert keine Registereintragung und eignet sich für kleine, überschaubare Projekte und Kooperationen – ideal für Freiberufler:innen oder Nebentätigkeiten.
Die GbR eignet sich für kleine, unkomplizierte Kooperationen und Freiberufler:innen, die OHG für kaufmännische Tätigkeiten mit größerem Umfang. Wer mehr Seriosität und Struktur braucht, fährt mit der OHG besser; wer Flexibilität und Einfachheit will, mit der GbR.
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