Was ist der größte Unterschied zwischen OHG und GbR?
Der größte Unterschied liegt in Registerpflicht und Buchführung: Die OHG ist eine kaufmännische Handelsgesellschaft, die ins Handelsregister eingetragen wird und doppelte Buchführung führen muss (§ 105 ff. HGB). Die GbR braucht keine Eintragung; ins Gesellschaftsregister kann sie sich freiwillig eintragen lassen (§ 707 BGB). Sie ermittelt ihren Gewinn meist per EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG), ideal für kleine Kooperationen und Freiberufler:innen. Steuerlich begleitet beide unser Steuerberater für die GbR, der auch OHG und KG betreut.
OHG x GbR
Die wichtigsten Unterschiede zwischen OHG und GbR in der Übersicht
| Merkmal | OHG | GbR |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | §105 ff. HGB | §705 ff. BGB |
| Registerpflicht | Handelsregister (Pflicht) | Keine Registerpflicht |
| Buchführung | Doppelte Buchführung (Pflicht) | Meist einfache Buchführung (EÜR) |
| Haftung | Unbeschränkt, gesamtschuldnerisch | Unbeschränkt, gesamtschuldnerisch |
| Geeignet für | Größere Handelsunternehmen, hohes Umsatzvolumen | Kleine Kooperationen, Freiberufler:innen |
| Außenwirkung | Hohe Seriosität im Geschäftsverkehr | Informeller, geringere Außenwirkung |
Die Unterschiede im Detail
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine kaufmännische Personengesellschaft. Sie muss ins Handelsregister eingetragen werden und unterliegt der Pflicht zur doppelten Buchführung. Sie eignet sich für größere Handelsunternehmen mit erheblichem Umsatzvolumen.
Vorteile
Nachteile
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Form einer Personengesellschaft. Sie erfordert keine Registereintragung und eignet sich für kleine, überschaubare Projekte und Kooperationen – ideal für Freiberufler:innen oder Nebentätigkeiten.
Vorteile
Nachteile
Fazit
Die GbR eignet sich für kleine, unkomplizierte Kooperationen und Freiberufler:innen, die OHG für kaufmännische Tätigkeiten mit größerem Umfang. Wer mehr Seriosität und Struktur braucht, fährt mit der OHG besser; wer Flexibilität und Einfachheit will, mit der GbR.
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