- Steuererklärungen 2025: ohne Steuerberater bis 31. Juli 2026, mit Steuerberater bis 1. März 2027 (28. Februar 2027 fällt auf einen Sonntag).
- Jahresabschluss 2025: Aufstellung binnen drei Monaten (kleine GmbHs und UGs: sechs), Offenlegung spätestens 31. Dezember 2026.
- Laufend: USt-Voranmeldung und Lohnsteuer zum 10. des Folgemonats, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.
- Vorauszahlungen: Körperschaftsteuer am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12., Gewerbesteuer am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Verspätung kostet: 0,25 % Verspätungszuschlag pro Monat, 1 % Säumniszuschlag, bei der Offenlegung 2.500 bis 25.000 € Ordnungsgeld.
Für GmbHs und UGs gelten 2026 drei zentrale Fristenblöcke: Die Steuererklärungen 2025 sind ohne Steuerberater bis zum 31. Juli 2026 fällig, mit Steuerberater bis zum 1. März 2027. Der Jahresabschluss 2025 muss bis zum 31. Dezember 2026 offengelegt werden. Laufend kommen Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer sowie die Vorauszahlungen zu Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer dazu.
Diese Übersicht ist dein dauerhafter Steuerkalender: alle Steuertermine, Abgabefristen und Steuerzahlungen 2026 auf einen Blick, sortiert nach Steuerart.
Wir aktualisieren die Steuertermine jedes Jahr, die Adresse bleibt gleich. Alle Angaben gelten für Kapitalgesellschaften mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr; die Termine zur Einkommensteuer betreffen dich als Geschäftsführer und Unternehmer privat in gleicher Taktung.
Welche Steuertermine gelten 2026 für GmbHs und UGs?
Die wiederkehrenden Steuertermine im Jahr 2026 auf einen Blick. Fällt eine Fälligkeit auf Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sie sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Diese Verschiebungen sind in der Übersicht bereits eingerechnet.
| Steuerart | Rhythmus | Termine 2026 |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | Monatlich oder vierteljährlich, 10. des Folgemonats | 12.01., 10.02., 10.03., 10.04., 11.05., 10.06., 10.07., 10.08., 10.09., 12.10., 10.11., 10.12. |
| Lohnsteuer-Anmeldung (inkl. Kirchensteuer und Soli) | Monatlich, vierteljährlich oder jährlich, 10. des Folgemonats | wie Umsatzsteuer-Voranmeldung |
| Körperschaftsteuer- und Einkommensteuer-Vorauszahlung | Vierteljährlich | 10.03., 10.06., 10.09., 10.12. |
| Gewerbesteuer und Grundsteuer | Vierteljährlich | 16.02., 15.05., 17.08., 16.11. |
| Sozialversicherungsbeiträge | Monatlich | Drittletzter Bankarbeitstag des Monats |
Die Grundlagen: Fälligkeit, Schonfrist, Zuschläge
Drei Grundlagen haben für alle Steuertermine Bedeutung. Erstens: Jede Steuerart hat ihre feste Fälligkeit, meist den 10. des Folgemonats.
Zweitens: Bei unbaren Steuerzahlungen per Überweisung an die Finanzkasse gilt eine Zahlungs-Schonfrist von drei Tagen nach Fälligkeit. Fällt das Ende der Schonfrist auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, endet sie erst am nächsten Werktag.
Drittens: Verpasste Steuertermine kosten Geld. Verspätete Abgabe führt zu Verspätungszuschlägen, verspätete Zahlung zu Säumniszuschlägen. Die Details zu beiden Zuschlägen stehen weiter unten.
Steuerkalender 2026: die wichtigsten Monate im Überblick
Zur schnellen Orientierung die Monate mit Besonderheiten. Die Fälligkeit der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Lohnsteuer am 10. des Folgemonats gilt durchgehend und ist nicht jedes Mal wiederholt.
| Monat | Besondere Fälligkeiten |
|---|---|
| Januar 2026 | 12.01.: Umsatzsteuer-Voranmeldung 12/2025 und Lohnsteuer (10.01. ist ein Samstag) |
| Februar 2026 | 10.02.: Antrag Dauerfristverlängerung für Monatszahler; 16.02.: 1. Rate Gewerbesteuer und Grundsteuer |
| März 2026 | 10.03.: 1. Vorauszahlung Körperschaftsteuer und Einkommensteuer; 31.03.: Aufstellungsfrist Jahresabschluss 2025 (mittlere und große Gesellschaften) und KSK-Meldung 2025 |
| Mai 2026 | 11.05.: Umsatzsteuer und Lohnsteuer (10.05. ist ein Sonntag); 15.05.: 2. Rate Gewerbesteuer und Grundsteuer |
| Juni 2026 | 10.06.: 2. Vorauszahlung Körperschaftsteuer und Einkommensteuer; 30.06.: Aufstellungsfrist Jahresabschluss 2025 für kleine GmbHs und UGs |
| Juli 2026 | 31.07.: Abgabe der Steuererklärungen 2025 ohne Steuerberater |
| August 2026 | 17.08.: 3. Rate Gewerbesteuer und Grundsteuer |
| September 2026 | 10.09.: 3. Vorauszahlung Körperschaftsteuer und Einkommensteuer |
| Oktober 2026 | 12.10.: Umsatzsteuer und Lohnsteuer (10.10. ist ein Samstag) |
| November 2026 | 16.11.: 4. Rate Gewerbesteuer und Grundsteuer |
| Dezember 2026 | 10.12.: 4. Vorauszahlung Körperschaftsteuer und Einkommensteuer; 31.12.: Offenlegungsfrist Jahresabschluss 2025 |
Abgabefristen: Steuererklärungen 2025
Für das Steuerjahr 2025 gelten wieder die regulären Abgabefristen nach § 149 AO, die verlängerten Corona-Fristen sind ausgelaufen. Ohne steuerliche Beratung muss jede Steuererklärung 2025 bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt sein: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuer-Jahreserklärung der GmbH, dazu deine private Einkommensteuererklärung.
Mit Steuerberater verlängert sich die Abgabe auf den 28. Februar 2027. Weil das ein Sonntag ist, gilt Montag, der 1. März 2027.
| Erklärung | Ohne Steuerberater | Mit Steuerberater |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuererklärung 2025 | 31.07.2026 | 01.03.2027 |
| Gewerbesteuererklärung 2025 (inkl. Feststellung des Gewerbeertrags) | 31.07.2026 | 01.03.2027 |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2025 | 31.07.2026 | 01.03.2027 |
| Einkommensteuererklärung 2025 (Geschäftsführer privat) | 31.07.2026 | 01.03.2027 |
Zur Einordnung: Für das Vorjahr 2024 lief die beratene Frist wegen der letzten Corona-Verlängerung noch bis zum 30. April 2026. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gilt wieder der normale Rhythmus: Ende Februar des übernächsten Jahres.
Für die Steuererklärung 2026 heißt das: 31. Juli 2027 ohne und Ende Februar 2028 mit Beratung. Das Finanzamt beginnt mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2025 erst ab Mitte März 2026; im Rahmen der Einkommensbesteuerung steigt der Grundfreibetrag 2026 auf 12.348 € pro Person.
Jahresabschluss 2025: Aufstellung und Offenlegung
Der Jahresabschluss ist binnen drei Monaten nach dem Geschäftsjahresende aufzustellen, kleine GmbHs und UGs haben bis zu sechs Monate Zeit (§ 264 HGB). Für das Geschäftsjahr 2025 heißt das: Aufstellung bis zum 31. März 2026, als kleine Gesellschaft bis zum 30. Juni 2026.
Offengelegt werden muss der Abschluss 2025 spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag, also bis zum 31. Dezember 2026 (§ 325 HGB). Die Übermittlung läuft elektronisch an das Unternehmensregister, Kleinstkapitalgesellschaften dürfen statt der Offenlegung hinterlegen. Wie das genau funktioniert, zeigt unser Leitfaden Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Wird die Frist verpasst, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein: 2.500 bis 25.000 € pro Fall. Das Verfahren läuft auch nach Zahlung weiter, bis offengelegt ist. Details unter Jahresabschluss GmbH: Kosten, Dauer und Fristen sowie UG Jahresabschluss.
Umsatzsteuer 2026: Voranmeldung, Jahreserklärung, One-Stop-Shop
Welcher Rhythmus gilt für deine Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Die Umsatzsteuer ist für die meisten GmbHs die häufigste Steuerart im Kalender. Der Rhythmus hängt an der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres (§ 18 UStG): Über 9.000 € Zahllast 2025 bedeutet monatliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, zwischen 2.000 und 9.000 € vierteljährlich, bis 2.000 € entfällt die Voranmeldung komplett und es bleibt nur die Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
Abgabetermin ist jeweils der 10. des Folgemonats. Die Übermittlung läuft elektronisch über ELSTER oder direkt aus Tools wie Lexware Office, sevDesk oder Pennylane, die Zahlung idealerweise per SEPA-Lastschrift.
Wer über den One-Stop-Shop (OSS) EU-weite Umsätze meldet, hat für die One-Stop-Shop-Meldung eigene Fristen zum Quartalsende, getrennt von der normalen Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Dauerfristverlängerung: ein Monat Puffer
Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebst du jede Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung dauerhaft um einen Monat, die Voranmeldung für April ist dann erst am 10. Juni fällig.
Monatszahler beantragen sie für 2026 bis zum 10. Februar 2026 und leisten eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahres-Zahllast, die am Jahresende verrechnet wird. Quartalszahler beantragen bis zum 10. April 2026, ohne Sondervorauszahlung. Für die meisten wachsenden GmbHs ist das der einfachste Schutz gegen Fristendruck bei der Umsatzsteuer.
Vorauszahlungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer
Die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen der GmbH sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig, deine privaten Einkommensteuer-Vorauszahlungen als Geschäftsführer zu denselben Terminen.
Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen liegen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 19 GewStG); 2026 verschieben sich Februar-, August- und November-Termin wegen des Wochenendes auf den 16.02., 17.08. und 16.11. Freiberufler und Selbstständige ohne Gewerbebetrieb zahlen keine Gewerbesteuer, eine GmbH dagegen kraft Rechtsform immer.
Wichtig für die Liquidität: Vorauszahlungen basieren auf dem letzten Bescheid. Läuft dein Jahr deutlich besser oder schlechter, kannst du beim Finanzamt die Anpassung beantragen, nach unten wie nach oben. Das ist einer der einfachsten Hebel gegen Nachzahlungsüberraschungen und zu hohe Steuerzahlungen im laufenden Jahr.
Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge
Die Lohnsteuer-Anmeldung ist wie die Umsatzsteuer-Voranmeldung zum 10. des Folgemonats fällig: monatlich bei mehr als 5.000 € Lohnsteuer im Vorjahr, vierteljährlich zwischen 1.080 und 5.000 €, sonst jährlich.
Über die Lohnsteuer-Anmeldung führst du auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer der Mitarbeitenden ab, die sogenannte Kirchenlohnsteuer. Auch auf Gewinnausschüttungen fällt bei Kirchenmitgliedern Kirchensteuer an.
Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gelten zwei getrennte Fristen: Der Beitragsnachweis muss bis 0 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstags des Monats bei den Krankenkassen sein, die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge ist am drittletzten Bankarbeitstag fällig. Wer Geschäftsführergehalt zahlt, hat diese Steuertermine und Beitragstermine jeden Monat, auch als Ein-Personen-GmbH.
Sonderfälle: Grundsteuer, Kapitalertragsteuer und Künstlersozialkasse
Die Grundsteuer für Betriebsgrundstücke wird laut Gemeindebescheid in Vierteljahres-Raten gezahlt, 2026 am 16.02., 15.05., 17.08. und 16.11., denselben Terminen wie die Gewerbesteuer.
Beschließt deine GmbH eine Gewinnausschüttung, ist die einbehaltene Kapitalertragsteuer bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt abzuführen. Und wer regelmäßig selbstständige Kreative beauftragt, meldet die Entgelte des Jahres 2025 bis zum 31. März 2026 an die Künstlersozialkasse.
Was kostet Verspätung?
Drei verschiedene Sanktionen, die oft verwechselt werden:
| Sanktion | Wann | Höhe |
|---|---|---|
| Verspätungszuschlag (§ 152 AO) | Steuererklärung zu spät abgegeben; nach 14 Monaten automatisch | 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens 25 € je Monat, gedeckelt bei 25.000 € |
| Säumniszuschlag (§ 240 AO) | Steuer zu spät gezahlt | 1 % des rückständigen Betrags pro Monat |
| Ordnungsgeld (§ 335 HGB) | Jahresabschluss zu spät offengelegt | 2.500 bis 25.000 € |
Die Höhe der Verspätungszuschläge summiert sich schnell, und bei hartnäckiger Verspätung kann das Finanzamt zusätzlich ein Zwangsgeld festsetzen oder deine Einkünfte schätzen, was fast immer teurer endet als die pünktliche Abgabe.
Zahlungs-Schonfrist: drei Tage bei Überweisung
Bei Überweisungen gilt für Steuerzahlungen eine Schonfrist von drei Tagen nach Fälligkeit. Fällt deren Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.
Für Barzahlungen und Scheckzahlungen gilt die Zahlungs-Schonfrist nicht: Ein Scheck muss sogar drei Tage vor Fälligkeit beim Finanzamt eingegangen sein. Und für die Abgabe der Steuererklärungen selbst gibt es überhaupt keine Schonfrist.
Gelten die Steuertermine auch für Selbstständige?
Ja, im Kern: Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmer haben dieselben Steuertermine bei Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Einkommensteuer, nur Körperschaftsteuer und Offenlegung entfallen. Jeder Unternehmer sollte deshalb dieselbe Fristenlogik im Steuerkalender abbilden; deine Steuerberaterin oder dein Steuerberater übernimmt die Überwachung im Zweifel komplett.
"Die meisten Ordnungsgelder, die wir sehen, entstehen nicht durch fehlendes Geld, sondern durch fehlende Fristenkontrolle. Wer Offenlegung und Erklärungsfristen einmal sauber im Kalender hat, zahlt nie wieder 2.500 Euro für einen vermeidbaren Brief vom Bundesamt für Justiz."
— Florian Gössmann-Schmitt, Co-Founder und Steuerberater bei b'steuern
Fristen-Checkliste für dein Unternehmen
- Prüfe deinen Rhythmus für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 anhand der Zahllast 2025 (9.000-€- und 2.000-€-Grenze).
- Beantrage die Dauerfristverlängerung, wenn du sie noch nicht hast (Monatszahler: bis 10.02., Quartalszahler: bis 10.04.).
- Richte SEPA-Lastschriftmandate für Finanzamt und Gemeinde ein, dann läuft keine Zahlungs-Schonfrist gegen dich.
- Blocke den 31. März bzw. 30. Juni 2026 für die Aufstellung des Jahresabschlusses 2025.
- Setze die Offenlegung spätestens für November 2026 auf die Agenda, nicht erst für Silvester.
- Kläre bis Jahresende, ob deine Steuererklärungen 2025 in Beratung gehen (Frist 1. März 2027) oder nicht (31. Juli 2026).
- Prüfe nach dem Halbjahr, ob die Vorauszahlungen zu Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer noch zur Gewinnentwicklung passen.
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