STATUS-VERGLEICH

Unterschied zwischen Selbständigem und Freiberufler

Für Gründer und Selbständige, die ihren Status prüfen: Selbständig ist der Oberbegriff, Freiberufler eine Untergruppe davon. Hier siehst du, wo die Grenze verläuft und was sie bei Steuern, Kammer und Rente bedeutet.

Direktantwort

Was ist der Unterschied zwischen selbständig und freiberuflich?

Selbständig ist der Oberbegriff für alle, die auf eigene Rechnung und eigenes Risiko arbeiten. Das Steuerrecht teilt sie in drei Gruppen: Land- und Forstwirte (§ 13 EStG), Gewerbetreibende (§ 15 EStG) und selbständige Arbeit (§ 18 EStG). Freiberufler sind eine Untergruppe der dritten Gruppe. Jeder Freiberufler ist also selbständig, aber nur rund 40 Prozent der Selbständigen sind Freiberufler.

Schneller Überblick: Vergleichstabelle

Selbständig x Freiberuflich

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Selbständigen und Freiberuflern in der Übersicht

MerkmalSelbständigeFreiberufler
BegriffOberbegriff für alle, die auf eigene Rechnung arbeitenUntergruppe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Einkunftsart§ 13, § 15 oder § 18 EStG, je nach TätigkeitImmer § 18 EStG
Anzahl in Deutschland3,67 Millionen (Destatis, 2025)1,49 Millionen (IFB, Stand 01.01.2025)
GewerbesteuerNur bei Gewerbebetrieb nach § 15 EStGKeine
IHK-MitgliedschaftPflicht, sobald zur Gewerbesteuer veranlagtFrei, außer bei Handelsregistereintrag (§ 2 IHKG)
RentenversicherungJe nach Tätigkeit pflichtig (§ 2 SGB VI)Lehrende, Pflegende und Hebammen pflichtig, Künstler über die KSK

Die Unterschiede im Detail

Selbständige

Selbständig ist, wer auf eigene Rechnung und eigenes Risiko arbeitet und nicht weisungsgebunden ist. Steuerlich zerfällt die Gruppe in Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbständige Arbeit. Welche der drei Schubladen für dich gilt, entscheidet über Gewerbesteuer, Anmeldeweg und Buchführung.

Vorteile

Freie Wahl von Auftraggebern, Preisen und Arbeitszeit
Jede Rechtsform möglich, vom Einzelunternehmen bis zur GmbH

Nachteile

Rentenversicherung je nach Tätigkeit trotzdem Pflicht
Bei nur einem Auftraggeber droht Scheinselbständigkeit
Praxis-Beispiel
3,67 Millionen Selbständige in Deutschland, Tendenz seit 2012 fallend.
Freiberufler

Freiberufler sind die Untergruppe der selbständigen Arbeit, die § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG namentlich aufzählt, plus alle wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Die Einordnung bringt handfeste Vorteile, hängt aber an der Tätigkeit und kann jederzeit geprüft werden.

Vorteile

Keine Gewerbesteuer, keine Gewerbeanmeldung
Keine IHK-Pflicht und keine Bilanzpflicht

Nachteile

Eine GmbH macht die Einkünfte gewerblich (§ 8 Abs. 2 KStG)
Der Status hängt an der Tätigkeit, nicht am Abschluss
Praxis-Beispiel
1,49 Millionen Freiberufler, also gut 40 Prozent aller Selbständigen.

Fazit

Selbständig ist der Oberbegriff, Freiberufler die steuerlich privilegierte Untergruppe darin. Die Grenze zieht § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, und zwar über deine Tätigkeit, nicht über deinen Abschluss. Wer darunter fällt, spart Gewerbesteuer, IHK-Beitrag und Bilanzpflicht. Wer nicht darunter fällt, ist Gewerbetreibender, und das ist kein Makel, sondern ein anderer Anmeldeweg. Prüfe also zuerst, welche der drei Einkunftsarten auf dich passt, und melde die Aufnahme deiner Tätigkeit innerhalb eines Monats beim Finanzamt.

FAQ

Häufige Fragen

Nicht dabei? Wir antworten direkt.

Ist jeder Freiberufler selbständig?
Ja, aber nicht umgekehrt. Selbständig ist der Oberbegriff für alle, die auf eigene Rechnung arbeiten. Freiberufler sind die Untergruppe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Von rund 3,67 Millionen Selbständigen in Deutschland sind etwa 1,49 Millionen Freiberufler, also gut 40 Prozent (IFB Nürnberg für den BFB, Stand 1. Januar 2025).
Heißt es selbständig oder selbstständig?
Beide Schreibweisen sind amtlich korrekt. Der Duden führt „selbstständig“ als empfohlene Hauptform und „selbständig“ als gleichwertige Alternative. Steuerlich macht es keinen Unterschied: Die Gesetze selbst, etwa § 18 EStG und § 2 SGB VI, schreiben durchgängig „selbständig“.
Zahlt ein Freiberufler Rentenversicherung?
Es hängt an der Tätigkeit, nicht am Status. § 2 SGB VI stellt bestimmte Selbständige pflichtversichert: Lehrende und Erziehende sowie Pflegepersonen, jeweils wenn sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, und Hebammen ohne diese Einschränkung. Künstler und Publizisten laufen über die Künstlersozialkasse, die zusätzlich Kranken- und Pflegeversicherung abdeckt.
Kann ich als Freiberufler eine GmbH gründen?
Ja, aber der freiberufliche Status geht dabei verloren. Nach § 8 Abs. 2 KStG gelten alle Einkünfte einer Kapitalgesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, und § 2 Abs. 2 GewStG macht die GmbH in vollem Umfang gewerbesteuerpflichtig. Wer freiberuflich bleiben und trotzdem gemeinsam auftreten will, nutzt die Partnerschaftsgesellschaft nach dem PartGG. „Wer als Freiberufler in die GmbH geht, tauscht den Gewerbesteuer-Vorteil gegen Haftungsschutz und Planbarkeit. Das kann sich lohnen, ist aber eine bewusste Entscheidung und kein Nebeneffekt“, sagt Florian Gössmann-Schmitt, Steuerberater bei b'steuern.
Bin ich als Freiberufler IHK-Mitglied?
In der Regel nicht. § 2 Abs. 1 IHKG knüpft die Mitgliedschaft an die Veranlagung zur Gewerbesteuer, und Absatz 2 nimmt rein freiberuflich Tätige ausdrücklich aus, solange sie nicht im Handelsregister eingetragen sind. Eine freiberufliche GmbH ist dagegen kammerzugehörig, weil sie gewerbesteuerpflichtig und eingetragen ist.
Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für Freiberufler?
Ja. § 19 UStG stellt allein auf den Unternehmer und den Gesamtumsatz ab, die Unterscheidung zwischen § 18 und § 15 EStG spielt dort keine Rolle. Seit 2025 gilt: bis 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr bleiben deine Umsätze steuerfrei. Ein digitaler Steuerberater wie b'steuern begleitet Selbständige dafür ab 159 € im Monat zum Festpreis.

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