Inhaltsverzeichnis
Key Takeaways
  • § 13b gilt auch für Kleinunternehmer. Auf Software, Abos und Werbung von Anbietern aus dem Ausland schuldest du 19 % Umsatzsteuer selbst.
  • Kein Vorsteuerabzug. Weil deine Umsätze nach § 19 UStG steuerfrei sind, bleiben die 19 % echte Kosten.
  • Shopify, Stripe, Meta und Google rechnen aus Irland ab, Mollie aus den Niederlanden. Maßgeblich ist die Gesellschaft auf der Rechnung.
  • Kennzahlen 2026: EU-Anbieter in Kz 46 und 47, Anbieter außerhalb der EU in Kz 84 und 85, Kz 67 bleibt leer.
  • Voranmeldung nur für betroffene Zeiträume nach § 18 Abs. 4a UStG, dazu eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr.
  • Zahlungsgebühren sind die Grauzone: Shopify Payments und Mollie rechnen mit Reverse Charge ab, rechtlich ist das nicht abschließend geklärt. Lege deine Linie einmal fest.

Kleinunternehmer heißt: keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen. Es heißt nicht: keine Umsatzsteuer. Sobald Shopify, Meta oder Google dir eine Rechnung aus Irland schicken, steht darauf 0 % und ein kurzer Hinweis auf Reverse Charge. Der Hinweis meint dich. Die meisten Ratgeber erklären nur, wie du deine eigenen Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreibst. Die Gebühr des Anbieters fehlt. Genau das ist die Kleinunternehmer-Falle.

Für Kleinunternehmer mit Onlineshop, Kursen oder Coaching, die über Stripe, Shopify oder Mollie kassieren und Werbung auf Meta oder Google schalten. Hier findest du Regel, Anbieter-Tabelle, Rechenbeispiel und Belegliste.

Gilt Reverse Charge auch für Kleinunternehmer?

Ja. Bezieht ein Kleinunternehmer Software, Werbung oder ein Abo von einem Unternehmer aus dem EU-Ausland, schuldet er die deutsche Umsatzsteuer nach § 13b UStG selbst. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit nur die eigenen Umsätze. Einen Vorsteuerabzug gibt es nicht, die 19 % sind echte Kosten, und für die betroffenen Zeiträume ist eine Umsatzsteuer-Voranmeldung fällig.

Eine sonstige Leistung an einen Unternehmer für sein Unternehmen wird dort ausgeführt, wo der Empfänger sitzt (§ 3a Abs. 2 UStG). Sitzt der Anbieter im EU-Ausland, schuldet der Empfänger die Steuer, sobald er Unternehmer ist (§ 13b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UStG). Unternehmer bist du auch als Kleinunternehmer (§ 2 UStG). Für Anbieter außerhalb der EU, etwa ein Tool, das direkt aus den USA abrechnet, gilt dasselbe über § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG.

Seit 2025 stellt § 19 Abs. 1 UStG deine Umsätze steuerfrei, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Weil deine Umsätze steuerfrei sind, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Die GmbH nebenan meldet 19 % und zieht sie im selben Monat wieder ab. Du meldest 19 % und zahlst sie.

Ältere Ratgeber nennen dafür oft § 13b Abs. 8 UStG. In der aktuellen Fassung nennt Abs. 8 nur noch § 24, deine Steuerschuld folgt aus Abs. 5.

Und bevor jemand fragt: Nein, die 25.000-€-Grenze schützt dich hier nicht. Die Grenze entscheidet über die Rechnungen, die du schreibst, nicht über die Rechnungen, die du bekommst.

Stripe, Shopify, Mollie, Meta und Google: wann gilt § 13b?

Entscheidend ist, wer dir die Rechnung stellt und von wo. Stripe, Shopify, Meta und Google rechnen aus Irland ab, Mollie aus den Niederlanden. Für Abos, Software und Werbung gilt § 13b auch für Kleinunternehmer. Bei reinen Zahlungsgebühren ist die Behandlung umstritten, deshalb legst du sie einmal mit deiner Kanzlei fest.

Anbieter und LeistungRechnungssteller und Sitz (Stand Oktober 2026)§ 13b für Kleinunternehmer?Wo du den Beleg findest
Stripe Billing, Invoicing, TaxStripe Payments Europe Limited, IrlandJaMonatsrechnung im Dashboard (Einstellungen, Dokumente), bis zum 10. des Folgemonats
Stripe TransaktionsgebührenStripe Payments Europe Limited, IrlandUmstritten (siehe unten)Dieselbe Monatsrechnung
Shopify AboShopify International Limited, IrlandJaShopify-Admin: Einstellungen, Abrechnung
Shopify Payments GebührenShopify International Limited, IrlandUmstritten, Shopify selbst weist 0 % mit Reverse Charge ausSteuerangaben zu den Gebühren auf der Seite Auszahlungen
Mollie GebührenMollie B.V., Niederlande (zugelassenes Zahlungsinstitut)Umstritten, Mollie stellt 0 % mit Reverse Charge in RechnungMonatsrechnung im Mollie-Dashboard, ab dem dritten Werktag des Folgemonats
Meta WerbeanzeigenMeta Platforms Ireland Limited, Irland (Verkaufsstelle auf dem Beleg prüfen)Ja, wenn der Beleg die irische Gesellschaft nenntWerbeanzeigenmanager, Abrechnung, Zahlungsbeleg je Transaktion
Google AdsGoogle Ireland Ltd., IrlandJa, bei einem geschäftlichen KontoGoogle Ads, Abrechnung, Dokumente: monatliche Rechnung

Bei Meta lohnt der Blick auf die Verkaufsstelle im Zahlungsbeleg. Nennt sie eine Meta-Niederlassung in deinem Land statt der irischen Gesellschaft, berechnet Meta laut Hilfeseite zu Steuern auf Werbeanzeigen Umsatzsteuer, und § 13b fällt weg. Die ganze Stripe-Buchungskette steht im Artikel zur Stripe Buchhaltung. Den kompletten Shopify-Monatsabschluss zeigt Shopify Buchhaltung automatisieren.

Sind Zahlungsgebühren für Kleinunternehmer Reverse Charge?

Bei reinen Transaktionsgebühren ist die Rechtslage nicht eindeutig. Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr sind nach § 4 Nr. 8 Buchstabe d UStG steuerfrei, dann entsteht auch keine Steuer nach § 13b. Ob die Gebühr eines Zahlungsanbieters darunterfällt, hat die Finanzverwaltung nicht ausdrücklich entschieden. Software, Abos und Werbung sind dagegen immer steuerpflichtig.

Ehrlich gesagt: Für Kleinunternehmer ist das die teuerste Grauzone im Thema. Für eine GmbH ist die Frage ein Nullsummenspiel. Für dich entscheidet sie, ob du auf 45 € Shopify-Payments-Gebühren 8,55 € Umsatzsteuer zahlst.

Die Anbieter sind sich nicht einig. Shopify und Mollie rechnen mit 0 % und Hinweis auf Reverse Charge ab. Mollie ist in den Niederlanden als Zahlungsinstitut zugelassen, das spricht eher für die Befreiung nach § 4 Nr. 8 Buchstabe d UStG.

Unsere Kanzlei behandelt Transaktionsgebühren von Stripe und vergleichbaren Anbietern nach § 13b, solange die Finanzverwaltung sie nicht ausdrücklich als steuerfrei einordnet. Für dich als Kleinunternehmer kostet das 19 % auf die Gebühren, schützt aber vor einer Nachzahlung, falls das Finanzamt es anders sieht. Entscheide die Frage einmal mit deiner Kanzlei und wende sie jeden Monat gleich an.

„Bei jeder Gebührenrechnung aus dem Ausland kläre ich zuerst, wer Vertragspartner ist, was genau geleistet wird und was auf der Rechnung steht. Eine pauschale Antwort für alle Zahlungsanbieter gibt es nicht. Software und Werbung sind eindeutig, bei reinen Zahlungsgebühren schaue ich mir jeden Anbieter einzeln an.“
Florian Gößmann-Schmitt, Steuerberater & Mitgründer, b'steuern

Wie viel Umsatzsteuer zahlst du? Ein Beispielmonat mit Kennzahlen

Als Kleinunternehmer trägst du Leistungen von EU-Unternehmern in der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 in Zeile 30 ein: den Nettobetrag in Kennzahl 46, die Steuer in Kennzahl 47. Leistungen von Anbietern außerhalb der EU gehören in Zeile 32, Kennzahlen 84 und 85. Kennzahl 67 für die Vorsteuer bleibt leer, weil Kleinunternehmer keine Vorsteuer abziehen.

So steht es in der Anleitung zum Vordruck USt 1 A 2026 des BMF. Beispiel, keine Mandantenzahlen: ein Shopify-Shop als Kleinunternehmer, ein Monat.

PostenNettoKennzahlUmsatzsteuer 19 %
Shopify Abo39,00 €46 / 477,41 €
Meta Werbeanzeigen400,00 €46 / 4776,00 €
Google Ads150,00 €46 / 4728,50 €
Shopify Payments Gebühren (vorsichtige Variante)45,00 €46 / 478,55 €
Summe634,00 € in Kz 46Kz 67: leer120,46 € in Kz 47

Zahllast: 120,46 €. Ohne die Shopify-Payments-Gebühren wären es 589,00 € Bemessungsgrundlage und 111,91 € Steuer. Aufs Jahr gerechnet sind 120,46 € im Monat 1.445,52 €. Vorsteuerabzug? Keiner. Voranmeldung? Ja, für genau diese Zeiträume.

So sieht die Meta-Rechnung als Buchungssatz aus:

  • SKR03: 3143 an Bank 400,00 €
  • SKR04: 5943 an Bank 400,00 €

Das Konto heißt „Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer“. Es bucht die 76,00 € Umsatzsteuer nach § 13b auf SKR03 1787 oder SKR04 3837, aber keine Vorsteuer. Das Konto 3123 oder 5923 aus dem Stripe-Artikel ist das Gegenstück mit Vorsteuer, für dich als Kleinunternehmer also das falsche.

Rechnungen von Meta, Google und Shopify jeden Monat aus fünf Postfächern und Portalen zusammensuchen? Bei drei Rechnungen geht das. Ehrlich. Bei zehn Anbietern wird daraus eine Suchaktion am Quartalsende. Der Belegeingang von b'steuern Automation holt Eingangsrechnungen aus Gmail und Outlook in BuchhaltungsButler, b'buchen, Pennylane oder Lexware Office, Belege aus Qonto in BuchhaltungsButler oder b'buchen. Ab 3,99 € im Monat zzgl. USt., mit Qonto bis 20 Belege kostenlos.

Wann musst du als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?

Nur für die Voranmeldungszeiträume, in denen du Steuer nach § 13b schuldest. Das regelt § 18 Abs. 4a UStG, und § 19 UStG lässt diese Pflicht ausdrücklich unberührt. Die Voranmeldung geht elektronisch bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums ans Finanzamt, die Steuer ist am selben Tag fällig. Für das Jahr kommt eine Umsatzsteuererklärung dazu.

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr (§ 18 Abs. 2 UStG), welcher für dich gilt, legt dein Finanzamt fest. Wer laufend Meta- oder Google-Rechnungen bekommt, meldet also durchgehend.

Bei uns gilt: Den Satz „Als Kleinunternehmer brauche ich keine Voranmeldung“ übernehmen wir nie ungeprüft. Wie die Abgabe läuft, zeigt unsere Seite zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Termine stehen im Steuerkalender.

Brauchst du als Kleinunternehmer eine USt-IdNr.?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie für Reverse Charge nicht, deine Steuerschuld nach § 13b besteht auch ohne. Als Unternehmer bekommst du sie aber auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern, auch als Kleinunternehmer. In der Praxis fragen viele Anbieter danach, um dich als Unternehmen zu erkennen, und behandeln dich ohne Nummer teils anders.

Grundlage ist § 27a Abs. 1 UStG, beantragen kannst du sie beim BZSt.

Stand Oktober 2026: Google fragt die USt-IdNr. ab und berechnet Umsatzsteuer nur, wenn bei der Einrichtung ein nicht geschäftliches Konto gewählt wurde. Ausländische Mehrwertsteuer auf einer Rechnung kannst du als Kleinunternehmer nicht abziehen. Hinterlege die Nummer deshalb, bevor die erste Kampagne läuft.

Welche Belege musst du als Kleinunternehmer aufbewahren?

Jede Rechnung eines ausländischen Anbieters, für die du Steuer nach § 13b schuldest, bewahrst du acht Jahre auf, gerechnet ab dem Ende des Jahres der Rechnung. Das regelt § 14b Abs. 1 UStG ausdrücklich auch für den Leistungsempfänger. Dazu kommen die Aufzeichnungen der Bemessungsgrundlagen nach § 22 Abs. 2 Nr. 8 UStG und die abgegebenen Voranmeldungen.

Deine Checkliste pro Monat:

  1. Stripe: Monatsrechnung aus dem Dashboard.
  2. Shopify: Rechnung für das Abo aus der Abrechnung, dazu die Steuerangaben zu den Payments-Gebühren von der Seite Auszahlungen.
  3. Mollie: Monatsrechnung aus dem Dashboard.
  4. Meta: Zahlungsbelege aus dem Werbeanzeigenmanager, mit Blick auf die Verkaufsstelle.
  5. Google Ads: monatliche Rechnung aus Abrechnung, Dokumente.
  6. Voranmeldung: Übermittlungsprotokoll und eine Liste, welche Rechnung in welcher Kennzahl steht.

Aufbewahrung nach § 14b UStG, Aufzeichnung nach § 22 UStG. Wie diese Rechnungen automatisch in deiner Buchhaltung landen, zeigt Eingangsrechnungen automatisieren.

Fazit: Reverse Charge als Kleinunternehmer im Griff

Als Kleinunternehmer schuldest du auf Software, Abos und Werbung von Anbietern aus dem Ausland 19 % Umsatzsteuer nach § 13b UStG, ohne Vorsteuerabzug. Du meldest sie in den Kennzahlen 46 und 47 oder 84 und 85 für die betroffenen Zeiträume, bewahrst die Rechnungen acht Jahre auf und legst bei Zahlungsgebühren deine Linie einmal fest.

Die Kleinunternehmerregelung gilt für die Rechnungen, die du schreibst. Für die Rechnungen, die du bekommst, gilt sie nicht.

Setup-Check für deine Zahlungen und Gebühren: Weißt du für den letzten Monat, auf welche Gebühren du Umsatzsteuer nach § 13b schuldest und ob sie in deiner Voranmeldung stehen? Genau damit fängt der Setup-Check an. b'steuern Automation verbucht Umsätze, Gebühren und Rückerstattungen aus Stripe, Shopify, Mollie und SumUp mit Beleg in BuchhaltungsButler oder b'buchen, ab 29 € /Monat zzgl. USt., zzgl. einmaliger Einrichtungsgebühr ab 499 €. Standard sind Verkäufe innerhalb Deutschlands, OSS und Auslandsverkäufe klären wir vorab und berechnen sie extra. Zum kostenlosen Setup-Check