Inhaltsverzeichnis
Key Takeaways
  • Absetzbar: Kosten für Buchführung, Jahresabschluss oder EÜR und Betriebssteuern sind Betriebsausgaben, die Ermittlung von Miet- oder Lohneinkünften Werbungskosten (BMF-Schreiben vom 21.12.2007, Rn. 3).
  • Privat: Mantelbogen, Übertragen in die Anlagen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Tariffragen sind seit 2006 nicht mehr abziehbar (Rn. 4, § 12 Nr. 1 EStG).
  • Gemischt: Aufteilung nach der Gebührenrechnung; bis 100 Euro im Jahr folgt das Finanzamt deiner Zuordnung, für Lohnsteuerhilfeverein, Literatur und Software akzeptiert es 50 Prozent.
  • GmbH und UG: Steuerberatungskosten sind voll Betriebsausgaben (Rn. 9). Arbeitnehmer profitieren erst über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro.
Kurze Antwort: Steuerberatungskosten setzt du ab, soweit sie deinen Betrieb oder deine Einkünfte betreffen: Buchführung, Jahresabschluss oder EÜR, Gewerbe- und Umsatzsteuer sind Betriebsausgaben, die Ermittlung von Miet- oder Lohneinkünften Werbungskosten. Privat bleiben der Mantelbogen der Einkommensteuererklärung, Sonderausgaben und Tariffragen, seit 2006 ohne Abzug. Eine GmbH oder UG setzt ihre Steuerberatungskosten voll ab.

Dieser Beitrag ist für Selbstständige, Freiberufler, Vermieter und Geschäftsführer, die ihre Steuerberaterrechnung richtig zuordnen wollen. Maßgeblich ist das BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2007 zur Zuordnung der Steuerberatungskosten, das im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch abgedruckt ist. Die Randnummern (Rn.) unten beziehen sich darauf. Wie hoch die Rechnung überhaupt ausfällt, zeigt der Überblick Steuerberater Kosten 2026.

Kann man Steuerberatungskosten von der Steuer absetzen?

Ja, aber nur den Teil, der mit deinen Einkünften zusammenhängt. Steuerberatungskosten sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn sie bei der Ermittlung der Einkünfte anfallen oder Betriebssteuern wie Gewerbe- oder Umsatzsteuer betreffen (Rn. 3). Der Rest gehört zur privaten Lebensführung und ist nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbar. Als Sonderausgaben zählen Steuerberatungskosten seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr.

Den Sonderausgabenabzug hat das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22. Dezember 2005 gestrichen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zahlung: Was du ab 2006 bezahlt hast, fällt unter die neue Regel (Rn. 10).

Welche Steuerberatungskosten sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten?

Zur Ermittlung der Einkünfte zählt die Finanzverwaltung (Rn. 3):

  • Buchführungsarbeiten und die Überwachung der Buchführung
  • die Ermittlung von Einnahmen und Ausgaben und das Anfertigen von Zusammenstellungen
  • die Aufstellung der Bilanz oder der Einnahmenüberschussrechnung, auch das Ausfüllen des Vordrucks EÜR
  • die Steuerfragen, die sich dabei ergeben, und die Beratung dazu
  • Beratung zu Betriebssteuern wie Gewerbe- und Umsatzsteuer

Dazu kommen Nebenkosten, die zwangsläufig mit der Steuerberatung verbunden sind, etwa Fahrtkosten zum Steuerberater. Auch Steuerfachliteratur und Steuersoftware gelten als Steuerberatungskosten (Rn. 1). Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, zum Beispiel aus Vermietung oder aus deinem Arbeitslohn (§ 9 Abs. 1 EStG). Was die laufende Buchführung selbst kostet, steht im Beitrag Buchhaltung beim Steuerberater.

Welche Steuerberatungskosten bleiben privat?

Das Übertragen der Ergebnisse in die Anlagen und das übrige Ausfüllen der Einkommensteuererklärung gehören nicht mehr zur Einkunftsermittlung (Rn. 4). Nicht abziehbar sind deshalb:

  • der Mantelbogen und das Übertragen der Ergebnisse in die Anlagen, zum Beispiel in die Anlage G oder S
  • Beratung zu Tarif- und Veranlagungsfragen, etwa zur Zusammenveranlagung
  • die Ermittlung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
  • Beratung zu haushaltsnahen Beschäftigungen und Dienstleistungen und zu Kinderbetreuungskosten (Rn. 5)
  • Beratung zu Erbschaft- und Schenkungsteuer, Kindergeld oder Eigenheimzulage (Rn. 5)

Die Grenze verläuft also mitten durch die Erklärung: Die EÜR selbst ist Einkunftsermittlung und damit abziehbar. Das Eintragen ihres Ergebnisses in die Anlage S ist dagegen ein privater Teil der Einkommensteuererklärung.

Zuordnungstabelle: Welche Leistung gehört wohin?

Leistung des SteuerberatersSteuerliche ZuordnungGrundlage
Laufende BuchführungBetriebsausgabeRn. 3
Jahresabschluss oder EÜRBetriebsausgabeRn. 3
Gewerbesteuer- und UmsatzsteuererklärungBetriebsausgabe (Betriebssteuern)Rn. 3
Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung (Anlage V)WerbungskostenRn. 3, § 9 Abs. 1 EStG
Ermittlung deiner Werbungskosten als Arbeitnehmer (Anlage N)Werbungskosten, wirken erst über 1.230 €Rn. 3, § 9a EStG
Mantelbogen, Übertragen in die Anlagenprivat, nicht abziehbarRn. 4
Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Tariffragenprivat, nicht abziehbarRn. 4
Haushaltsnahe Dienstleistungen, Kinderbetreuungprivat, nicht abziehbarRn. 5
Erbschaft- und Schenkungsteuer, Kindergeldprivat, nicht abziehbarRn. 5
Grundsteuer, Kfz-Steuerje nach Veranlassung betrieblich oder privatRn. 6
Lohnsteuerhilfeverein, Steuerliteratur, Steuersoftwaregemischt, 50 % betrieblich wird akzeptiertRn. 8
Steuerberatungskosten einer GmbH oder UGvoll BetriebsausgabeRn. 9

Wie teilst du eine gemischte Steuerberaterrechnung auf?

Betrifft eine Rechnung beides, wird sachgerecht geschätzt (Rn. 7). Maßstab ist grundsätzlich die Gebührenrechnung deines Steuerberaters (Rn. 6). Für Beiträge an Lohnsteuerhilfevereine, Steuerliteratur und Software akzeptiert das Finanzamt 50 Prozent als betrieblich oder beruflich. Bei gemischten Steuerberatungskosten bis 100 Euro im Jahr folgt es einfach deiner eigenen Zuordnung (Rn. 8).

Die Gebührenordnung hilft dir dabei. Die Gebühr für die Einkommensteuererklärung nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV gilt ausdrücklich für die Erklärung „ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte“. Die EÜR (§ 25 StBVV) und die Überschussermittlung für Vermietung oder Arbeitslohn (§ 27 StBVV) rechnet der Steuerberater gesondert ab. Eine Rechnung nach diesen Positionen ist damit schon fast fertig zugeordnet.

Rechenbeispiel: Freiberufler mit einer vermieteten Wohnung

Annahmen: 80.000 € Betriebseinnahmen, 40.000 € Gewinn, 12.000 € Mieteinnahmen mit 5.000 € Überschuss, also 45.000 € positive Einkünfte. Abrechnung nach StBVV, Tabellen in der Fassung ab 1. Juli 2025, Beträge netto.

Position (StBVV)GegenstandswertRahmen nettoZuordnung
EÜR (§ 25)80.000 €176,50 bis 1.059 €Betriebsausgabe
Umsatzsteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 8)8.000 €51,40 bis 411,20 €Betriebsausgabe
Überschuss Vermietung (§ 27)12.000 €32,75 bis 393 €Werbungskosten, Anlage V
Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der Einkünfte (§ 24 Abs. 1 Nr. 1)45.000 €121,50 bis 729 €privat

Von bis zu 2.592,20 € Gebühren sind damit bis zu 1.470,20 € Betriebsausgaben und bis zu 393 € Werbungskosten. Nur die Gebühr für die Erklärung selbst bleibt privat. Die Tabellenwerte stammen aus Tabelle A und Tabelle B der StBVV.

Checkliste: Steuerberaterrechnung richtig zuordnen

  1. Rechnung aufschlüsseln lassen: betriebliche Leistungen, Einkunftsermittlung je Einkunftsart und private Erklärungsteile als eigene Positionen.
  2. Betriebliches buchen: Buchführung, Abschluss und Betriebssteuern gehören als Betriebsausgabe in deine Buchhaltung oder EÜR.
  3. Werbungskosten der richtigen Anlage zuordnen: Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie entstehen, also Anlage V für Vermietung und Anlage N für Arbeitslohn (§ 9 Abs. 1 Satz 2 EStG).
  4. Gemischtes schätzen: nach der Gebührenrechnung, bis 100 Euro im Jahr nach deiner eigenen Zuordnung.
  5. Vorsteuer ziehen: Als regelbesteuerter Unternehmer ziehst du die Umsatzsteuer auf den betrieblichen Teil als Vorsteuer ab, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Als Kleinunternehmer sind deine Umsätze steuerfrei (§ 19 Abs. 1 UStG), ein Vorsteuerabzug entfällt dann (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG).
  6. Zahlungsjahr beachten: Bei EÜR und Werbungskosten zählt das Jahr, in dem du zahlst (§ 11 Abs. 2 EStG).

Steuerberatungskosten als Arbeitnehmer: Wann wirken sie sich aus?

Was dein Steuerberater für die Ermittlung deiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit berechnet, sind Werbungskosten. Spürbar wird das aber nur, wenn deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a EStG). Liegst du darunter, zieht das Finanzamt ohnehin die Pauschale ab. Die Beraterkosten bringen dir dann steuerlich nichts zusätzlich.

Kann eine GmbH oder UG Steuerberatungskosten voll absetzen?

Ja. Auf Körperschaften findet § 12 EStG keine Anwendung, deshalb sind die Steuerberatungskosten einer GmbH oder UG in vollem Umfang Betriebsausgaben (Rn. 9). Das umfasst Buchführung, Jahresabschluss sowie Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung. Die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter gehört nicht dazu: Zahlt die GmbH sie, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen, und die mindert das Einkommen der GmbH nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Was die Betreuung einer GmbH kostet, zeigt die Seite Steuerberater für GmbH.

So trennt b’steuern betrieblich und privat

Bei b’steuern ist die Trennung schon im Angebot angelegt. Der monatliche Festpreis deckt Jahresabschluss oder EÜR und alle betrieblichen Steuererklärungen ab, also im Wesentlichen die Leistungen, die Betriebsausgaben sind. Der Jahresfixpreis wird auf zwölf Monatsraten verteilt, ohne große Abschlussrechnung am Jahresende. Die private Einkommensteuererklärung ist ein eigenes Paket mit eigener Abrechnung, die Details stehen unter Preise und Gebühren.

Dokumente und Auswertungen siehst du in Echtzeit im Mandantenportal, Termine mit deinem Steuerberater buchst du direkt dort. Was die Pakete je Rechtsform kosten, steht auf der Preisseite.

Fazit: Was du von deiner Steuerberaterrechnung absetzen kannst

Absetzbar ist alles, was deine Einkünfte ermittelt oder Betriebssteuern betrifft: Buchführung, Jahresabschluss oder EÜR, Gewerbe- und Umsatzsteuer und die Ermittlung von Miet- oder Lohneinkünften. Privat bleiben Mantelbogen, Sonderausgaben und Tariffragen. Für eine GmbH oder UG ist alles Betriebsausgabe. Lass dir die Rechnung nach Positionen aufschlüsseln, dann ist die Zuordnung schnell gemacht.

Dein nächster Schritt: Im kostenlosen Erstgespräch (30 Minuten) klären wir, welches Paket zu deiner Rechtsform passt und wie die Abrechnung bei dir aussieht.

Steuerberatung mit b’steuern

Festpreis statt Stundenzettel.

b’steuern betreut dich digital, mit fester Ansprechperson und einem Preis, den du vorher kennst. Drei Angaben, zwei Minuten, dann weißt du, was es kostet.

Preisrechner starten