Für GmbH, UG, GbR, Einzelunternehmen und Holdings. Der Jahrespreis läuft in Monatsraten mit, im Frühjahr kommt im Standardfall keine Überraschungsrechnung.
Kein separater Abschlussposten bei planmäßigem Verlauf
Bei Kapitalgesellschaften enthalten, in der Frist nach § 325 HGB bei rechtzeitiger Mitwirkung
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b'steuern erstellt den Jahresabschluss zum Festpreis: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für GmbH und UG, in der Regel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Einzelunternehmen, Freiberufler und GbR, bei Buchführungspflicht ebenfalls eine Bilanz. Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer-Jahreserklärung, soweit erforderlich, die elektronische Übermittlung und die Offenlegung sind im Paket enthalten. Der Jahrespreis läuft in Monatsraten ab 159 Euro im Monat für Einzelunternehmer. Eine separate Abschlussrechnung im Frühjahr gibt es im Standardfall nicht.
Der Jahresabschluss ist die Rechnung, die klassische Kanzleien im Frühjahr schicken, wenn das Jahr längst durch ist. Wir kalkulieren ihn vorher und verteilen ihn auf Monatsraten. Dieser Abschnitt ist für Geschäftsführer und Selbstständige, die wissen wollen, was der Abschluss umfasst und wann er fällig ist.
Jahrespreis, monatlich verteilt
Der Jahresabschluss und die vereinbarten Jahreserklärungen stecken im Jahrespaket. Bei planmäßigem Verlauf folgt keine zusätzliche Abschlussrechnung.
Bilanz oder EÜR, je nach Rechtsform
GmbH und UG bekommen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Einzelunternehmen, Freiberufler und GbR in der Regel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, bei Buchführungspflicht ebenfalls eine Bilanz.
Offenlegung läuft mit
Kapitalgesellschaften legen nach § 325 HGB spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag offen. Seit dem Geschäftsjahr 2022 geht das nicht mehr zur Veröffentlichung an den Bundesanzeiger, sondern als Einreichung an das Unternehmensregister. Wir übernehmen das.
Ein Preis je Gesellschaft
Bei einer Holding braucht jede Gesellschaft ihren eigenen Jahresabschluss und ihre eigene Offenlegung. Wir kalkulieren je Gesellschaft, plus die Abstimmung dazwischen.
Geht. Im Selbststarter buchst du unterjährig selbst, wir erstellen den Abschluss und die Jahreserklärungen. Voraussetzung ist ein nachvollziehbarer Buchungsbestand.
Du lieferst am Jahresende einen nachvollziehbaren Buchungsbestand. Wir machen daraus den Jahresabschluss und die erforderlichen Jahreserklärungen.

Alles aus dem Selbststarter, dazu ein monatlicher Plausibilitätscheck. Das ist eine risikoorientierte Durchsicht, keine Prüfung jeder einzelnen Buchung.

Wir übernehmen die laufende Buchführung und in der Regel die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Vorab prüfen wir, ob dein Geschäftsmodell und deine Systeme in unseren Standardprozess passen.

Nicht operativ tätig, wenige Vorgänge im Jahr. Die Buchhaltung läuft in einem jährlichen Sammellauf, ein eigenes laufendes System brauchst du dafür meist nicht.

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Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
Feststellungserklärung bei mehreren Gesellschaftern
Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro bei gewerblicher Tätigkeit
Keine Offenlegung, außer bei der GmbH & Co. KG nach § 264a HGB
Fester Preis. Keine Überraschung.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer-Jahreserklärung
Kein Gewerbesteuer-Freibetrag, anders als bei Personengesellschaften
Offenlegung nach § 325 HGB, zwölf Monate nach Bilanzstichtag
Festpreis statt Stundenzettel
Welche Frist wann läuft und was du einreichen musst, hängt an der Rechtsform. Diese Übersicht deckt die Punkte ab, nach denen im Erstgespräch am häufigsten gefragt wird.
| Pflicht | Kapitalgesellschaft (GmbH, UG) | Personenunternehmen (Einzelunternehmen, GbR) |
|---|---|---|
| Aufstellung des Abschlusses | In den ersten drei Monaten nach Geschäftsjahresende (§ 264 Abs. 1 HGB) | Keine feste Frist, aber § 243 Abs. 3 HGB: innerhalb einer dem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit |
| Verlängerung für kleine Gesellschaften | Bis zu sechs Monate, wenn es einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entspricht | Keine gesetzlich fixierte Frist |
| Gewinnermittlung | Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, E-Bilanz nach § 5b EStG | Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, bei Buchführungspflicht Bilanz mit E-Bilanz nach § 5b EStG |
| Jahressteuererklärungen | Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung | Feststellungserklärung bei mehreren Gesellschaftern, Gewerbe- und Umsatzsteuer, soweit erforderlich |
| Offenlegung | Einreichung beim Unternehmensregister, spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 HGB) | Keine Offenlegungspflicht. Ausnahme: GmbH & Co. KG und vergleichbare Gesellschaften nach § 264a HGB |
| Wenn die Frist reißt | Verspätungszuschlag des Finanzamts (§ 152 AO), bei der Offenlegung zusätzlich Ordnungsgeld des Bundesamts für Justiz (§ 335 HGB) | Verspätungszuschlag des Finanzamts (§ 152 AO) |
| Gewerbesteuer-Freibetrag | Kein Freibetrag, Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewerbeertrag | 24.500 Euro nach § 11 Abs. 1 GewStG bei gewerblicher Tätigkeit. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer |
Die Größenklasse nach § 267 HGB entscheidet, welche Bestandteile eingereicht werden. Kleine Gesellschaften reichen nach § 326 Abs. 1 HGB Bilanz und Anhang ein, ohne GuV und ohne Lagebericht. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können die Pflicht nach § 326 Abs. 2 HGB durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen.
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Aus dem b'steuern-Blog: Offenlegung im Bundesanzeiger, Fristen für GmbH und UG und was den Aufwand am Ende bestimmt.
Ob du allein arbeitest, mit Partnern oder ein Unternehmen führst: b'steuern passt sich deinem Setup an, nicht umgekehrt.
GMBHLäuft. Aber die Fristen und die Umsatzsteuer nervenJahresabschluss, Offenlegung beim Unternehmensregister, Körperschaft- und Gewerbesteuer. Dazu die Rechnungen ins Ausland, bei denen Leistungsort und Reverse Charge zählen. Läuft bei uns mit, die Erinnerung kommt vorher.
UG Läuft auch. Nur mit gesetzlicher Rücklage Dieselben Pflichten wie eine GmbH, dazu die Rücklage aus dem Jahresüberschuss und irgendwann die Frage, wann die Umwandlung Sinn ergibt. Wir halten beides im Blick, während du arbeitest.
Holding Zwei Gesellschaften. Ein koordinierter Steuerprozess. Jede Gesellschaft braucht ihren eigenen Jahresabschluss und ihre eigene Offenlegung. Wir koordinieren beide und trennen die einmalige Strukturierung sauber von der laufenden Betreuung. Auch bei der vermögensverwaltenden GmbH.
Dann bist du nicht falsch, nur früh. Wir klären ab Tag 1, was zum Setup gehört: Eröffnungsbilanz, erste Voranmeldung, bei UG und GmbH die gesetzliche Rücklage. Den Gründungsumfang kalkulieren wir vorher, der Weg dahin sieht nur anders aus als oben.
Kostenloses Erstgespräch, Festpreis im Jahrespaket, bei planmäßigem Verlauf keine Abschlussrechnung im Frühjahr. Wir schauen vorab, welches Paket zu deiner Rechtsform passt.