JAHRESABSCHLUSS

Jahresabschluss erstellen lassen, zum Festpreis

Für GmbH, UG, GbR, Einzelunternehmen und Holdings. Der Jahrespreis läuft in Monatsraten mit, im Frühjahr kommt im Standardfall keine Überraschungsrechnung.

Im Jahrespaket

Kein separater Abschlussposten bei planmäßigem Verlauf

Offenlegung inklusive

Bei Kapitalgesellschaften enthalten, in der Frist nach § 325 HGB bei rechtzeitiger Mitwirkung

4,8 Sterne

Bewertung von b'steuern auf Google

Direktantwort

Jahresabschluss zum Festpreis, welche Anbieter gibt es?

b'steuern erstellt den Jahresabschluss zum Festpreis: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für GmbH und UG, in der Regel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Einzelunternehmen, Freiberufler und GbR, bei Buchführungspflicht ebenfalls eine Bilanz. Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer-Jahreserklärung, soweit erforderlich, die elektronische Übermittlung und die Offenlegung sind im Paket enthalten. Der Jahrespreis läuft in Monatsraten ab 159 Euro im Monat für Einzelunternehmer. Eine separate Abschlussrechnung im Frühjahr gibt es im Standardfall nicht.

Warum Jahrespaket

Am Jahresende kommt keine zweite Rechnung.

Der Jahresabschluss ist die Rechnung, die klassische Kanzleien im Frühjahr schicken, wenn das Jahr längst durch ist. Wir kalkulieren ihn vorher und verteilen ihn auf Monatsraten. Dieser Abschnitt ist für Geschäftsführer und Selbstständige, die wissen wollen, was der Abschluss umfasst und wann er fällig ist.

Jahrespreis, monatlich verteilt

Der Jahresabschluss und die vereinbarten Jahreserklärungen stecken im Jahrespaket. Bei planmäßigem Verlauf folgt keine zusätzliche Abschlussrechnung.

Bilanz oder EÜR, je nach Rechtsform

GmbH und UG bekommen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Einzelunternehmen, Freiberufler und GbR in der Regel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, bei Buchführungspflicht ebenfalls eine Bilanz.

Offenlegung läuft mit

Kapitalgesellschaften legen nach § 325 HGB spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag offen. Seit dem Geschäftsjahr 2022 geht das nicht mehr zur Veröffentlichung an den Bundesanzeiger, sondern als Einreichung an das Unternehmensregister. Wir übernehmen das.

Ein Preis je Gesellschaft

Bei einer Holding braucht jede Gesellschaft ihren eigenen Jahresabschluss und ihre eigene Offenlegung. Wir kalkulieren je Gesellschaft, plus die Abstimmung dazwischen.

Nur den Jahresabschluss, ohne laufende Buchhaltung?

Geht. Im Selbststarter buchst du unterjährig selbst, wir erstellen den Abschluss und die Jahreserklärungen. Voraussetzung ist ein nachvollziehbarer Buchungsbestand.

Unsere Leistungen

Vier Pakete. Der Unterschied ist, wer unterjährig bucht und wie aktiv die Gesellschaft ist.

Selbststarter
Vorsorge
Rundumservice
Holdingpaket

Du buchst selbst, wir erstellen den Abschluss

Du lieferst am Jahresende einen nachvollziehbaren Buchungsbestand. Wir machen daraus den Jahresabschluss und die erforderlichen Jahreserklärungen.

  • Jahresabschluss oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Betriebliche Jahressteuererklärungen, elektronisch übermittelt
  • Offenlegung oder Hinterlegung bei Kapitalgesellschaften
  • Durchsicht der übergebenen Buchhaltung, kleinere Korrekturen inklusive
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermittelst du selbst

Du buchst selbst, wir prüfen monatlich mit

Alles aus dem Selbststarter, dazu ein monatlicher Plausibilitätscheck. Das ist eine risikoorientierte Durchsicht, keine Prüfung jeder einzelnen Buchung.

  • Monatlicher Plausibilitätscheck der laufenden Buchhaltung
  • Fokus auf wesentliche und umsatzsteuerlich relevante Positionen
  • Konkrete Hinweise, welche Buchung du wie korrigierst
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung übermittelst du selbst, wir geben Korrekturhinweise
  • Jahresabschluss und Jahreserklärungen inklusive

Wir buchen laufend und schließen ab

Wir übernehmen die laufende Buchführung und in der Regel die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Vorab prüfen wir, ob dein Geschäftsmodell und deine Systeme in unseren Standardprozess passen.

  • Laufende Buchführung auf Basis deiner Belege
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung, soweit vereinbart
  • Unterjährige Kontrolle statt Böse-Überraschung im März
  • Jahresabschluss und betriebliche Jahreserklärungen
  • Ein Ansprechpartner für Buchhaltung und Abschluss

Für die reine Beteiligungsholding

Nicht operativ tätig, wenige Vorgänge im Jahr. Die Buchhaltung läuft in einem jährlichen Sammellauf, ein eigenes laufendes System brauchst du dafür meist nicht.

  • Unterjährige Buchhaltung im jährlichen Sammellauf
  • Jahresabschluss und Bilanz je Gesellschaft
  • Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung, soweit erforderlich
  • Offenlegung oder Hinterlegung je Gesellschaft
  • Ein Preis je Gesellschaft, plus die Abstimmung dazwischen
Unsere Pakete

Preise: der Jahresabschluss steckt im Jahrespaket

Drei Pakete, klare Festpreise. Wähle die Begleitung, die zu deinem Business passt, jederzeit upgrade-bar.

Selbststarter
Günstigster Einstieg
ab 159€/mtl*
Du buchst, wir übernehmen den Jahresabschluss.
Gratis Erstgespräch buchen
Unsere Leistung
Jahresabschluss (EÜR/Bilanz)
Alle betrieblichen Steuererklärungen
Erstellung und elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses
100 € Beratungsguthaben p.a.
Onboarding: Unterstützung bei der richtigen Konfiguration von Buchhaltungssoftware
Antwortzeit auf Anfragen
3 Werktage
Vorsorge
Mit monatlichem Review
ab 219€/mtl*
Wir reviewen monatlich, Du übermittelst die Umsatzsteuer-Voranmeldung selbst.
Gratis Erstgespräch buchen
Alles aus Selbststarter UND
Monatliches Buchhaltungs-Review
Alles bereit für die UVA – Du übermittelst
Betriebswirtschaftliche Auswertung
200 € Beratungsguthaben p.a.
Antwortzeit auf Anfragen
2 Werktage
Rundumservice
Wir übernehmen alles
ab 299€/mtl*
Wir kümmern uns um alles — Buchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Zusammenfassende Meldung.
Gratis Erstgespräch buchen
Alles aus dem VORSORGEPlan und
Verbuchen der Belege
UVA-Übermittlung
Zusammenfassende Meldung
300 € Beratungsguthaben p.a.
Antwortzeit auf Anfragen
1 Werktage

Bis zu 29 % günstiger als vergleichbare klassische Steuerberatung.
Noch günstiger geht – dann bekommst du meist Software.
Hier bekommst du eine Kanzlei mit bestellten Steuerberatern, die deine Erklärungen verantworten.

Zwei Wege, je nach Rechtsform

Bilanz oder EÜR: was für deine Rechtsform gilt

Einzelunternehmen, Freiberufler, GbR

Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

Feststellungserklärung bei mehreren Gesellschaftern

Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro bei gewerblicher Tätigkeit

Keine Offenlegung, außer bei der GmbH & Co. KG nach § 264a HGB

Fester Preis. Keine Überraschung.

GmbH und UG

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Kein Gewerbesteuer-Freibetrag, anders als bei Personengesellschaften

Offenlegung nach § 325 HGB, zwölf Monate nach Bilanzstichtag

Festpreis statt Stundenzettel

Gratis Erstgespräch buchen

Fristen und Pflichten im Jahresabschluss, nach Rechtsform

Welche Frist wann läuft und was du einreichen musst, hängt an der Rechtsform. Diese Übersicht deckt die Punkte ab, nach denen im Erstgespräch am häufigsten gefragt wird.

PflichtKapitalgesellschaft (GmbH, UG)Personenunternehmen (Einzelunternehmen, GbR)
Aufstellung des AbschlussesIn den ersten drei Monaten nach Geschäftsjahresende (§ 264 Abs. 1 HGB)Keine feste Frist, aber § 243 Abs. 3 HGB: innerhalb einer dem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit
Verlängerung für kleine GesellschaftenBis zu sechs Monate, wenn es einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprichtKeine gesetzlich fixierte Frist
GewinnermittlungBilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, E-Bilanz nach § 5b EStGEinnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, bei Buchführungspflicht Bilanz mit E-Bilanz nach § 5b EStG
JahressteuererklärungenKörperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-JahreserklärungFeststellungserklärung bei mehreren Gesellschaftern, Gewerbe- und Umsatzsteuer, soweit erforderlich
OffenlegungEinreichung beim Unternehmensregister, spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 HGB)Keine Offenlegungspflicht. Ausnahme: GmbH & Co. KG und vergleichbare Gesellschaften nach § 264a HGB
Wenn die Frist reißtVerspätungszuschlag des Finanzamts (§ 152 AO), bei der Offenlegung zusätzlich Ordnungsgeld des Bundesamts für Justiz (§ 335 HGB)Verspätungszuschlag des Finanzamts (§ 152 AO)
Gewerbesteuer-FreibetragKein Freibetrag, Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewerbeertrag24.500 Euro nach § 11 Abs. 1 GewStG bei gewerblicher Tätigkeit. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer

Die Größenklasse nach § 267 HGB entscheidet, welche Bestandteile eingereicht werden. Kleine Gesellschaften reichen nach § 326 Abs. 1 HGB Bilanz und Anhang ein, ohne GuV und ohne Lagebericht. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können die Pflicht nach § 326 Abs. 2 HGB durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen.

So funktioniert es

In drei Schritten steuerlich sicher

01

Klick dich rein

Ein Mini-Check-in, kein Steuerdeutsch. Wir wissen danach genau, worum es geht.

02

Kurz kennenlernen

Ein kurzer Call. Wir finden heraus, was du brauchst und wie wir am besten entlasten.

03

Onboarding

Digital, papierlos. Wir starten direkt und übernehmen – du konzentrierst dich aufs Business.

Offenlegung und Fristen: was nach dem Bilanzstichtag passiert

Kapitalgesellschaften müssen den handelsrechtlichen Jahresabschluss nach § 264 Abs. 1 HGB in den ersten drei Monaten nach Geschäftsjahresende aufstellen. Für kleine Kapitalgesellschaften verlängert sich das auf bis zu sechs Monate, wenn es einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht. Eine feste Zahl gilt für andere Kaufleute nicht, wohl aber § 243 Abs. 3 HGB: aufzustellen ist innerhalb einer dem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit. Die Offenlegung folgt nach § 325 HGB spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Seit dem Geschäftsjahr 2022 geht sie nicht mehr zur Veröffentlichung an den Bundesanzeiger, sondern als Einreichung an das Unternehmensregister. Welche Bestandteile des Jahresabschlusses du einreichst, hängt an der Größenklasse nach § 267 HGB. Kleine Gesellschaften reichen nach § 326 Abs. 1 HGB nur die, gegebenenfalls verkürzte, Bilanz und den Anhang ein, ohne Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und ohne Lagebericht. Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB können die Pflicht nach § 326 Abs. 2 HGB durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen. Mittelgroße und große GmbHs reichen deutlich mehr ein und sind zudem nach § 316 HGB prüfungspflichtig. Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit mindestens einem persönlich haftenden natürlichen Gesellschafter legen nicht offen. Die GmbH & Co. KG und vergleichbare Gesellschaften nach § 264a HGB legen dagegen wie eine Kapitalgesellschaft offen. Den Gewinn ermitteln sie je nach Buchführungspflicht als Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG oder als Bilanz. Ein Unterschied, der oft untergeht: den Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 Abs. 1 GewStG bekommen nur natürliche Personen und Personengesellschaften, eine GmbH zahlt ab dem ersten Euro Gewerbeertrag. Freiberufler nach § 18 EStG zahlen gar keine Gewerbesteuer. Und noch eine Abgrenzung, damit im Angebot nichts überrascht: die private Einkommensteuererklärung ist ein eigener Leistungsbereich und nur enthalten, wenn sie ausdrücklich beauftragt ist.
Florian Gößmann-Schmitt, Steuerberater und Co-Founder von b’steuern
Wer verspätet oder unvollständig offenlegt, bekommt Post vom Bundesamt für Justiz. Das Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB startet von Amts wegen, nicht auf Antrag eines Dritten.
Was Kunden sagen

Echte Erfahrungen von echten Menschen.

4,8
Bewertungen auf Google
»Kompetent, einfach verständlich und geradeaus ehrlich. Ich als Einzelperson passe zwar leider nicht als Kunde, möchte b'steuern aber dennoch jedem empfehlen, gerade Großunternehmern!«
»Ich bin mit der Beratung von b'steuern rundum zufrieden. Die Zusammenarbeit mit Florian ist professionell, zuverlässig und angenehm unkompliziert. Besonders schätze ich die schnelle Kommunikation und die digitale Abwicklung.«
»Die besten, wenn es um einfache Antworten auf komplexe Fragen geht. Sie haben mir bei all meinen Steuerfragen helfen können und sogar Optimierungsvorschläge beigelegt.«
»Sowas habe ich lange gesucht, aber bis jetzt nirgends gefunden. So unkompliziert, ehrlich und direkt und das von Anfang an. Klare Empfehlung!«
»Kompetente Beratung und ein sehr nettes Team. Unterstützung in allen Bereichen, von der Einrichtung in Lexoffice über die steuerliche Gestaltung bis zur Optimierung der Prozesse. Der digitale Ansatz macht es einfach. Empfehlenswert!«
»Sehr kompetente und zuverlässige Steuerberatung. Sebastian nimmt sich Zeit, erklärt alles verständlich und ist immer schnell erreichbar. Die Zusammenarbeit läuft komplett digital und unkompliziert. Kann ich nur weiterempfehlen!«
»Ich fand das Konzept von vornherein überzeugend - die Übergabe vom alten Steuerbüro ging gut von der Hand und ich fühle mich sympathisch und fachmännisch aufgenommen. Kein Schnickschnack - schnell, effizient und innovativ.«
»Eine 100%ige Empfehlung! Großartiger Service, alles ist übersichtlich, verständlich und offen kommuniziert! Das äußerst freundliche Team hat mir geholfen, die Komplexität des Steuersystems zu durchblicken.«
»Die individuelle Steuerberatung mit Sebastian war für mich sehr erfolgreich und ich konnte alle offenen Fragen klären. Ich habe mich zu jeder Zeit sehr gut beraten und aufgehoben gefühlt. Kann das Team nur wärmstens weiterempfehlen!«
»Erstklassiger Service. Meine Fragen und E-Mails werden ernst genommen, ich fühle mich in Steuerthemen sicher und habe den Kopf frei fürs Wachstum meines Unternehmens.«
»Ich bin sehr zufrieden mit meinem neuen Steuerberater-Team. Besonders hervorheben möchte ich Christina, die mir die Buchhaltung in LEXOFFICE sehr klar und verständlich erklärt hat.«
»Ein großes Danke auch an Beata, die mir nun schon mehrmals bei komplexen Fragen die gesuchte Antwort geliefert hat, und das jedes Mal in Rekordzeit!«
»Florian und das Team von bsteuern haben mir bei meinen geschäftlichen Steuerthemen und der Buchhaltung unglaublich weitergeholfen.«
»Bislang die absolut richtige Wahl. Das ganze Team wirkt eingespielt. Alles läuft schnell, digital und im Sinne des Mandanten. Eine freundliche und moderne Steuerberatung. Florian ist ein Super Typ.«
»Als Unternehmer*in habe ich selten einen so digitalen, reibungslosen und empathischen Steuer-Service erlebt. Die Zusammenarbeit erfolgt vollständig remote, und trotzdem wirkt alles persönlich und zuverlässig.«
»Junges, modernes und dynamisches Team. Genau das was man braucht wenn man als gleicher Jungunternehmer nach einem vernünftigen Steuerbüro sucht. Anliegen werden schnell und unkompliziert geregelt. Läuft!«
»Sehr kompetente und zuverlässige Steuerberatung! Freundliches Team, schnelle Rückmeldungen und professionelle Unterstützung in allen steuerlichen Fragen. Absolut empfehlenswert!«
»Kompetent, einfach verständlich und geradeaus ehrlich. Ich als Einzelperson passe zwar leider nicht als Kunde, möchte b'steuern aber dennoch jedem empfehlen, gerade Großunternehmern!«
»Ich bin mit der Beratung von b'steuern rundum zufrieden. Die Zusammenarbeit mit Florian ist professionell, zuverlässig und angenehm unkompliziert. Besonders schätze ich die schnelle Kommunikation und die digitale Abwicklung.«
»Die besten, wenn es um einfache Antworten auf komplexe Fragen geht. Sie haben mir bei all meinen Steuerfragen helfen können und sogar Optimierungsvorschläge beigelegt.«
»Sowas habe ich lange gesucht, aber bis jetzt nirgends gefunden. So unkompliziert, ehrlich und direkt und das von Anfang an. Klare Empfehlung!«
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»Sehr kompetente und zuverlässige Steuerberatung. Sebastian nimmt sich Zeit, erklärt alles verständlich und ist immer schnell erreichbar. Die Zusammenarbeit läuft komplett digital und unkompliziert. Kann ich nur weiterempfehlen!«
»Ich fand das Konzept von vornherein überzeugend - die Übergabe vom alten Steuerbüro ging gut von der Hand und ich fühle mich sympathisch und fachmännisch aufgenommen. Kein Schnickschnack - schnell, effizient und innovativ.«
»Eine 100%ige Empfehlung! Großartiger Service, alles ist übersichtlich, verständlich und offen kommuniziert! Das äußerst freundliche Team hat mir geholfen, die Komplexität des Steuersystems zu durchblicken.«
»Die individuelle Steuerberatung mit Sebastian war für mich sehr erfolgreich und ich konnte alle offenen Fragen klären. Ich habe mich zu jeder Zeit sehr gut beraten und aufgehoben gefühlt. Kann das Team nur wärmstens weiterempfehlen!«
»Erstklassiger Service. Meine Fragen und E-Mails werden ernst genommen, ich fühle mich in Steuerthemen sicher und habe den Kopf frei fürs Wachstum meines Unternehmens.«
»Ich bin sehr zufrieden mit meinem neuen Steuerberater-Team. Besonders hervorheben möchte ich Christina, die mir die Buchhaltung in LEXOFFICE sehr klar und verständlich erklärt hat.«
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»Florian und das Team von bsteuern haben mir bei meinen geschäftlichen Steuerthemen und der Buchhaltung unglaublich weitergeholfen.«
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»Junges, modernes und dynamisches Team. Genau das was man braucht wenn man als gleicher Jungunternehmer nach einem vernünftigen Steuerbüro sucht. Anliegen werden schnell und unkompliziert geregelt. Läuft!«
»Sehr kompetente und zuverlässige Steuerberatung! Freundliches Team, schnelle Rückmeldungen und professionelle Unterstützung in allen steuerlichen Fragen. Absolut empfehlenswert!«
Für wen b’steuern gemacht ist

GmbH, UG oder Holding.

Ob du allein arbeitest, mit Partnern oder ein Unternehmen führst: b'steuern passt sich deinem Setup an, nicht umgekehrt.

GMBHLäuft. Aber die Fristen und die Umsatzsteuer nervenJahresabschluss, Offenlegung beim Unternehmensregister, Körperschaft- und Gewerbesteuer. Dazu die Rechnungen ins Ausland, bei denen Leistungsort und Reverse Charge zählen. Läuft bei uns mit, die Erinnerung kommt vorher.

UG Läuft auch. Nur mit gesetzlicher Rücklage Dieselben Pflichten wie eine GmbH, dazu die Rücklage aus dem Jahresüberschuss und irgendwann die Frage, wann die Umwandlung Sinn ergibt. Wir halten beides im Blick, während du arbeitest.

Holding Zwei Gesellschaften. Ein koordinierter Steuerprozess. Jede Gesellschaft braucht ihren eigenen Jahresabschluss und ihre eigene Offenlegung. Wir koordinieren beide und trennen die einmalige Strukturierung sauber von der laufenden Betreuung. Auch bei der vermögensverwaltenden GmbH.

Noch in Gründung?

Dann bist du nicht falsch, nur früh. Wir klären ab Tag 1, was zum Setup gehört: Eröffnungsbilanz, erste Voranmeldung, bei UG und GmbH die gesetzliche Rücklage. Den Gründungsumfang kalkulieren wir vorher, der Weg dahin sieht nur anders aus als oben.

Gründungsbegleitung ansehen →

FAQ

Häufige Fragen

Nicht dabei? Wir antworten direkt.

Steuerberater nur für den Jahresabschluss beauftragen, geht das?
Ja. Im Selbststarter buchst du unterjährig selbst und wir erstellen den Jahresabschluss und die Jahreserklärungen. Voraussetzung ist ein weitgehend vollständiger, nachvollziehbarer Buchungsbestand. Umfangreiche Aufräumarbeiten an einer fehlerhaften Buchhaltung sind nicht im Standardpreis enthalten, die bieten wir vorher gesondert an.
Wie lange dauert der Jahresabschluss für eine GmbH?
Das hängt an der Buchhaltung. Ist sie vollständig und abgestimmt, läuft der Abschluss im normalen Prozess durch. Fehlen Belege, Kontoumsätze oder Erläuterungen zu einzelnen Vorgängen, verschiebt sich alles nach hinten. Aufzustellen ist der Abschluss nach § 264 Abs. 1 HGB in den ersten drei Monaten nach Geschäftsjahresende, kleine Gesellschaften haben bis zu sechs Monate.
Frist für den Jahresabschluss verpasst, was tun?
Zuerst klären, welche Frist gerissen ist. Bei der Offenlegung nach § 325 HGB leitet das Bundesamt für Justiz nach Ablauf der Zwölfmonatsfrist ein Ordnungsgeldverfahren ein, das läuft von Amts wegen. Melde dich früh, dann lässt sich der Rückstand meist geordnet nachholen. Die Nachholung alter Jahre kalkulieren wir gesondert.
Wer übernimmt die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger?
Wir, im Rahmen deines Jahrespakets. Seit dem Geschäftsjahr 2022 geht die Offenlegung nicht mehr zur Veröffentlichung an den Bundesanzeiger, sondern als Einreichung an das Unternehmensregister, wo die Daten danach abrufbar sind. Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB können die Pflicht nach § 326 Abs. 2 HGB durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen.
Wer darf einen Jahresabschluss erstellen?
Aufstellen darf ihn das Unternehmen selbst. Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist nach § 3 StBerG Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern vorbehalten. Ein Buchhaltungsbüro darf nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG laufende Geschäftsvorfälle buchen und die Lohnabrechnung führen. Den steuerlichen Jahresabschluss, die Jahreserklärungen und die Umsatzsteuer-Voranmeldung darf es nicht erstellen.
Was kostet der Jahresabschluss bei b'steuern?
Er steckt im Jahrespaket, statt als Rechnung im Frühjahr zu kommen. Der Jahrespreis wird auf Monatsraten verteilt, ab 159 Euro im Monat für Einzelunternehmer. Was dein Fall kostet, hängt an Rechtsform, Belegmenge und Qualität der Buchhaltung, nicht am Umsatz allein.

Bereit, den Jahresabschluss abzugeben?

Kostenloses Erstgespräch, Festpreis im Jahrespaket, bei planmäßigem Verlauf keine Abschlussrechnung im Frühjahr. Wir schauen vorab, welches Paket zu deiner Rechtsform passt.