GbR, OHG und KG oder GmbH, UG und AG? Die beiden Gruppen unterscheiden sich grundlegend bei Haftung und Besteuerung. Der Überblick, der alle Rechtsform-Vergleiche verbindet.
Bei einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) haften die Gesellschafter grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen, der Gewinn wird direkt bei ihnen versteuert (Transparenzprinzip). Bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) haftet nur das Gesellschaftsvermögen: Die Gesellschaft zahlt selbst Körperschaft- und Gewerbesteuer, Ausschüttungen werden separat besteuert (Trennungsprinzip).
Die wichtigsten Unterschiede zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft in der Übersicht
| Merkmal | Personengesellschaft | Kapitalgesellschaft |
|---|---|---|
| Rechtsformen | GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG | GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG |
| Haftung | Grundsätzlich unbeschränkt, auch privat (Ausnahme: Kommanditisten) | Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen |
| Besteuerung | Transparenzprinzip: Gewinn wird bei den Gesellschaftern versteuert | Trennungsprinzip: KSt + GewSt bei der Gesellschaft, Ausschüttung extra |
| Gründung | Formlos bis einfach, kein Mindestkapital | Notar + Handelsregister, GmbH: 25.000 € Stammkapital |
| Buchführung | EÜR oft möglich (nicht für OHG/KG als Kaufleute) | Immer Bilanz + GuV |
| Gewinnentnahme | Flexible Entnahmen | Gehalt oder Ausschüttung (Kapitalertragsteuer) |
Personengesellschaften entstehen schnell und unkompliziert, eine GbR teils schon durch gemeinsames Handeln. Es gibt kein Mindestkapital, dafür haften die Gesellschafter grundsätzlich persönlich. Der Gewinn wird nach dem Transparenzprinzip direkt bei den Gesellschaftern versteuert, bei der Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24.500 €.
Kapitalgesellschaften sind eigene juristische Personen: Sie schließen Verträge, haften selbst und zahlen eigene Steuern, rund 30 % aus Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage. Dafür sind Gründung, Buchführung und Ausschüttungen formalisiert und deutlich aufwendiger.
Personengesellschaften punkten mit Einfachheit und Flexibilität, Kapitalgesellschaften mit Haftungsschutz und Investorentauglichkeit. Seit 2022 können Personenhandelsgesellschaften per Option nach § 1a KStG sogar wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden. Die richtige Wahl hängt von Risiko, Gewinnhöhe und Wachstumsplänen ab.
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