- Holding kurz erklärt: eine Muttergesellschaft, meist eine GmbH, die Anteile an operativen Gesellschaften hält. Sie ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Struktur aus mindestens zwei Gesellschaften.
- § 8b KStG: 100.000 € Dividende an die Holding kosten in Berlin 2026 1.508,75 € Steuern (1,51 %), privat wären es 26.375 €. Versteuert werden pauschal 5 % mit Körperschaft- und Gewerbesteuer.
- Beteiligungsquote zählt: ab 15 % zu Jahresbeginn volle Wirkung, von 10 bis unter 15 % rund 15 %, unter 10 % rund 30 % Steuern auf die Dividende. Verkaufsgewinne sind ohne Mindestquote begünstigt.
- Aufschub, kein Verzicht: Was die Holding reinvestiert, arbeitet weiter. Was du privat entnimmst, versteuerst du mit 26,375 %. Ab 2028 sinkt die Last in der Holding schrittweise auf 1,245 % ab 2032.
Eine Holding ist eine Gesellschaft, deren Hauptzweck darin besteht, Anteile an anderen Unternehmen zu halten. In Deutschland ist das meist eine Holding-GmbH über einer oder mehreren operativen Tochter-GmbHs. Ihr Vorteil steckt in § 8b KStG: Schüttet die Tochter 100.000 € an die Holding aus, fallen dort in Berlin 2026 nur 1.508,75 € Steuern an, also rund 1,5 %.
Dieser Artikel ist für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die verstehen wollen, was eine Holding ist, wie das Geld zwischen Tochter, Holding und dir fließt und ab wann sich die zweite Gesellschaft rechnet. Die Steuerwirkung rechnen wir Schritt für Schritt vor, mit den Paragrafen dazu. Wie du eine Holding konkret gründest, steht in unserer Anleitung Holding gründen.
Was ist eine Holding?
Eine Holding ist eine Muttergesellschaft, die Beteiligungen an anderen Unternehmen hält und darüber steuert. Sie ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Struktur aus mindestens zwei Gesellschaften. Fast immer ist die Holding eine GmbH, seltener eine UG oder AG. Die Tochter macht das operative Geschäft, die Holding sammelt Gewinne, Beteiligungen und Vermögen.
Nach ihrer Aufgabe unterscheidet man zwei Grundtypen:
- Finanz- oder Beteiligungsholding: Sie hält nur Anteile und verwaltet Vermögen, ohne in die Geschäftsführung der Töchter einzugreifen. Das ist der typische Fall für Gründer und Mittelständler.
- Management-Holding: Sie führt die Töchter aktiv, etwa mit eigener Geschäftsführung, Controlling oder Finanzierung, und rechnet diese Leistungen mit ihnen ab.
Steuerlich ist jede Holding-GmbH eine eigenständige Kapitalgesellschaft. Sie zahlt eigene Körperschaft- und Gewerbesteuer, erstellt einen eigenen Jahresabschluss und gibt eigene Steuererklärungen ab, auch wenn sie im Jahr kaum Buchungen hat. Wie sich Holding-GmbH und operative GmbH im Detail unterscheiden, zeigt unser Vergleich Unterschied Holding und operative GmbH.
Wie funktioniert eine Holding?
Eine Holding funktioniert über den Geldfluss in drei Stufen: Die Tochter-GmbH versteuert ihren Gewinn mit rund 30 %, schüttet den Rest an die Holding aus, und dort bleibt die Ausschüttung nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei. Erst wenn die Holding das Geld an dich als Privatperson weitergibt, fallen 26,375 % Abgeltungsteuer inklusive Soli an.
- Tochter versteuert ihren Gewinn: Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer, in Berlin zusammen 30,175 %. Wie sich das zusammensetzt, steht in GmbH Steuern im Überblick.
- Tochter schüttet an die Holding aus: Die Gesellschafterversammlung beschließt die Ausschüttung. Die Tochter behält dabei auch gegenüber der Holding 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Soli darauf ein (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 43a Abs. 1 EStG). Die Holding bekommt diesen Abzug über ihre Körperschaftsteuerveranlagung angerechnet und erstattet, auch für den steuerfreien Teil (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG mit § 31 Abs. 1 KStG).
- Holding entscheidet: Sie reinvestiert das Geld, etwa in eine weitere Beteiligung, oder schüttet es an dich aus. Nur im zweiten Fall greift die private Besteuerung.
Für deine Liquiditätsplanung heißt Schritt 2: Von 100.000 € Ausschüttung kommen zunächst 73.625 € bei der Holding an. Die einbehaltenen 26.375 € fließen erst mit dem Körperschaftsteuerbescheid der Holding zurück, verrechnet mit ihrer eigenen kleinen Steuer.
§ 8b KStG: Warum kostet eine Dividende in der Holding nur rund 1,5 %?
Weil § 8b Abs. 1 KStG Dividenden aus Beteiligungen bei der empfangenden Kapitalgesellschaft außer Ansatz lässt. Im Gegenzug gelten nach § 8b Abs. 5 KStG pauschal 5 % der Dividende als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Versteuert werden also 5 % der Ausschüttung, mit Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer. Das ergibt in Berlin 2026 eine Last von 1,51 %.
So rechnest du es nach, mit 100.000 € Ausschüttung einer Tochter-GmbH an eine Holding-GmbH, die 100 % hält, Sitz in Berlin mit Gewerbesteuer-Hebesatz 410 %, Veranlagungszeitraum 2026:
| Schritt | Rechnung | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|---|
| 1. Dividende an die Holding | Ausschüttung der Tochter | 100.000,00 € | |
| 2. Steuerfreistellung | Dividende bleibt außer Ansatz | −100.000,00 € | § 8b Abs. 1 KStG |
| 3. Pauschal nicht abziehbare Betriebsausgaben | 5 % von 100.000 € | +5.000,00 € | § 8b Abs. 5 KStG |
| 4. Körperschaftsteuer | 5.000 € × 15 % | 750,00 € | § 23 Abs. 1 KStG |
| 5. Solidaritätszuschlag | 750 € × 5,5 % | 41,25 € | § 4 SolZG |
| 6. Gewerbesteuer | 5.000 € × 3,5 % × 410 % | 717,50 € | § 9 Nr. 2a Satz 4 GewStG |
| 7. Steuern der Holding | 750 € + 41,25 € + 717,50 € | 1.508,75 € (1,51 %) | |
| Bleibt in der Holding | 100.000 € − 1.508,75 € | 98.491,25 € |
Zum Vergleich: Schüttet die GmbH dieselben 100.000 € direkt an dich als Privatperson aus, behält sie 26,375 % Abgeltungsteuer inklusive Soli ein (§ 32d Abs. 1 EStG). Dir bleiben 73.625 €, also 24.866,25 € weniger, als in der Holding zur Verfügung stehen.
Zwei Details machen die Rechnung erst richtig:
- Die 5 % unterliegen auch der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer kürzt die Dividende zwar heraus, die pauschal nicht abziehbaren 5 % zählen aber ausdrücklich nicht zu den gekürzten Gewinnanteilen (§ 9 Nr. 2a Satz 4 GewStG). Wer nur mit Körperschaftsteuer rechnet, kommt auf 0,79 % und unterschätzt die Last um fast die Hälfte.
- Die Freistellung gilt nur für Kapitalgesellschaften. Hältst du die Anteile privat oder über ein Einzelunternehmen, greift § 8b KStG nicht. Das ist der Grund, warum die Holding eine GmbH oder UG ist.
Welche Beteiligung braucht die Holding: 10 oder 15 Prozent?
Für die volle Wirkung braucht die Holding mindestens 15 % an der Tochter, gemessen zu Beginn des Jahres. Ab 10 % ist die Dividende bei der Körperschaftsteuer zu 95 % frei (§ 8b Abs. 4 KStG), für die Kürzung bei der Gewerbesteuer verlangt § 9 Nr. 2a GewStG 15 %. Darunter steigt die Last auf rund 15 % oder sogar 30 %.
| Beteiligung der Holding (zu Jahresbeginn) | Körperschaftsteuer und Soli | Gewerbesteuer (Berlin, 410 %) | Steuer auf 100.000 € Dividende | Belastung |
|---|---|---|---|---|
| mindestens 15 % | auf 5.000 €: 791,25 € | auf 5.000 €: 717,50 € | 1.508,75 € | 1,51 % |
| 10 % bis unter 15 % | auf 5.000 €: 791,25 € | auf 100.000 €: 14.350,00 € | 15.141,25 € | 15,14 % |
| unter 10 % (Streubesitz) | auf 100.000 €: 15.825,00 € | auf 100.000 €: 14.350,00 € | 30.175,00 € | 30,175 % |
Warum die mittlere Zeile so teuer ist: Erfüllt die Beteiligung die 15 % nicht, rechnet die Gewerbesteuer die nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfreie Dividende wieder hinzu (§ 8 Nr. 5 GewStG). Unter 10 % ist die Dividende auch bei der Körperschaftsteuer voll steuerpflichtig, die 5 %-Pauschale entfällt dann (§ 8b Abs. 4 Satz 1 und 7 KStG).
Achte auf die Stichtage. Für die Körperschaftsteuer zählt die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres, ein Erwerb von mindestens 10 % im Laufe des Jahres gilt aber als zu Jahresbeginn erfolgt (§ 8b Abs. 4 Satz 6 KStG). Für die Gewerbesteuer zählt die Beteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums, eine solche Rückbeziehung kennt § 9 Nr. 2a GewStG nicht. Bei einer 100-%-Tochter ist das kein Thema, bei Minderheitsbeteiligungen und Gesellschafterwechseln schon.
Was gilt, wenn die Holding eine Beteiligung verkauft?
Verkauft die Holding Anteile an einer Kapitalgesellschaft, bleibt der Veräußerungsgewinn nach § 8b Abs. 2 KStG außer Ansatz, 5 % gelten nach § 8b Abs. 3 KStG als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Eine Mindestbeteiligung gibt es dafür nicht. Bei 1 Mio. € Gewinn sind das in Berlin 2026 15.087,50 € Steuern, also 1,51 %.
Warst du in den letzten fünf Jahren mit mindestens 1 % beteiligt und verkaufst die Anteile privat, ist der Gewinn nach dem Teileinkünfteverfahren zu 60 % mit deinem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig (§ 17 EStG, § 3 Nr. 40 EStG). Zwei Grenzen der Holding solltest du kennen:
- Verluste zählen nicht. Gewinnminderungen aus den Anteilen, etwa ein Verkauf unter Buchwert oder eine Abschreibung, bleiben ebenfalls außer Ansatz (§ 8b Abs. 3 Satz 3 KStG).
- Sperrfrist nach einer Einbringung. Hast du eine bestehende GmbH steuerneutral in die Holding eingebracht, löst ein Verkauf innerhalb von sieben Jahren rückwirkend Steuer aus. Wie das funktioniert und wie viel davon pro Jahr abschmilzt, erklären wir in Holding gründen.
Wird die Holding ab 2028 noch günstiger?
Ja, leicht. Der Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2028 jedes Jahr um einen Prozentpunkt, von 15 % auf 10 % ab 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG). Weil in der Holding nur 5 % der Dividende besteuert werden, fällt die Last in Berlin von 1,51 % auf 1,245 %. Der Gewerbesteueranteil von 0,7175 % bleibt gleich.
| Veranlagungszeitraum | Körperschaftsteuer | Steuer auf 100.000 € Dividende (Berlin, 410 %) | Belastung |
|---|---|---|---|
| 2026 und 2027 | 15 % | 1.508,75 € | 1,51 % |
| 2028 | 14 % | 1.456,00 € | 1,46 % |
| 2029 | 13 % | 1.403,25 € | 1,40 % |
| 2030 | 12 % | 1.350,50 € | 1,35 % |
| 2031 | 11 % | 1.297,75 € | 1,30 % |
| ab 2032 | 10 % | 1.245,00 € | 1,245 % |
Annahmen: Beteiligung mindestens 15 %, Hebesatz unverändert 410 %, keine weiteren Erträge oder Kosten der Holding. Die Senkung wirkt genauso auf die operative Tochter, deren Last in Berlin von 30,175 % auf 24,90 % fällt. Der Abstand zur privaten Ausschüttung bleibt damit groß.
Wie reinvestierst du Gewinne über eine Holding?
Du lässt die Tochter an die Holding ausschütten und investierst aus der Holding heraus, statt das Geld privat zu entnehmen. Pro 10.000 € Ausschüttung stehen in der Holding rund 2.487 € mehr zur Verfügung als nach einer privaten Ausschüttung. Das ist ein Steueraufschub: Sobald du das Geld privat brauchst, zahlst du die 26,375 % beim Ausschütten aus der Holding.
Was die Holding mit dem Geld machen kann und was das steuerlich heißt:
- Weitere Beteiligungen: Neue GmbHs oder Anteile an anderen Kapitalgesellschaften. Ab 15 % Beteiligung gilt für deren Dividenden dieselbe Rechnung wie oben, Verkaufsgewinne sind unabhängig von der Quote zu 95 % frei.
- Aktien: Kursgewinne aus Aktien fallen unter § 8b Abs. 2 KStG. Dividenden aus Streubesitz unter 10 % sind in der Holding dagegen voll steuerpflichtig, mit rund 30 % in Berlin. Für eine Dividendenstrategie mit Börsenaktien ist die Holding deshalb kein Steuersparmodell.
- Darlehen an die Tochter: Die Holding kann der Tochter Kapital leihen. Zins und Bedingungen müssen einem Fremdvergleich standhalten, sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
- Immobilien: Möglich, aber steuerlich ein eigenes Thema mit eigener Gewerbesteuerkürzung. Dafür lohnt der Blick in unseren Guide zur vermögensverwaltenden GmbH.
Eine Grenze gilt immer: Private Ausgaben vom Holding-Konto sind keine Reinvestition. Sie werden als verdeckte Gewinnausschüttung bei der Holding und bei dir versteuert. Ob Gehalt oder Ausschüttung für deinen privaten Bedarf besser passt, rechnen wir in Gehalt oder Gewinnausschüttung durch.
Welche Holding-Strukturen gibt es?
Die drei gängigen Holding-Strukturen sind die einfache Holding mit einer Holding-GmbH über den operativen Gesellschaften, die Doppelholding und die Familienholding. Sie unterscheiden sich darin, wie viele Ebenen es gibt und wem die Holding gehört. Steuerlich gilt für alle dieselbe Regel: 10 % und 15 % Beteiligung je Ebene, zu Jahresbeginn.
| Struktur | Aufbau | Typischer Zweck | Worauf du achten musst |
|---|---|---|---|
| Einfache Holding | Du hältst die Holding-GmbH, sie hält eine oder mehrere operative GmbHs | Gewinne bündeln und reinvestieren, späterer Verkauf einer Tochter | Eine zusätzliche Gesellschaft mit eigenen Abschlüssen und Erklärungen |
| Doppelholding (Gesellschafter-Holdings) | Jeder Gesellschafter hält seinen Anteil an der gemeinsamen GmbH über eine eigene Holding-GmbH | Jeder entscheidet selbst, ob er reinvestiert oder privat ausschüttet | Jede Holding braucht für die Gewerbesteuer mindestens 15 %. Bei acht gleichen Gesellschaftern mit je 12,5 % fällt die Kürzung weg |
| Doppelholding (zwei Ebenen) | Eine Ober-Holding hält eine Zwischen-Holding, die die operativen Töchter hält | Geschäftsbereiche trennen, etwa für einen Teilverkauf | Die Beteiligungsgrenzen gelten auf jeder Ebene, jede Gesellschaft hat eigene Pflichten |
| Familienholding | Familienmitglieder sind Gesellschafter der Holding, die das Familienvermögen und die Unternehmensbeteiligungen hält | Vermögen bündeln, Nachfolge über Anteile an der Holding regeln | Anteilsübertragungen an Kinder sind Schenkungen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) und gehören vorher durchgerechnet |
Der Begriff Doppelholding ist nicht gesetzlich definiert und wird für beide oben genannten Aufbauten verwendet. Kläre deshalb im Gespräch mit Notar und Steuerberater, welche der zwei Varianten gemeint ist. Wie du eine Holding-Struktur aufbaust, Schritt für Schritt, steht in Holding gründen.
Wann lohnt sich eine Holding und wann nicht?
Eine Holding lohnt sich, wenn deine GmbH regelmäßig Gewinne erzielt, die du nicht privat brauchst, sondern reinvestieren willst, oder wenn ein Verkauf der Firma realistisch ist. Brauchst du die Gewinne jedes Jahr für deinen Lebensunterhalt, bringt sie wenig: Dann fällt die private Steuer trotzdem an, und du zahlst für eine zweite Gesellschaft.
Eher ja, wenn mindestens eins davon zutrifft:
- Die GmbH erwirtschaftet jedes Jahr mehr Gewinn, als du privat entnimmst.
- Du planst weitere Beteiligungen oder eine zweite Firma.
- Ein Verkauf der GmbH ist in einigen Jahren denkbar.
- Du willst Vermögen vom Risiko des operativen Geschäfts trennen.
Eher nein, wenn das zutrifft:
- Du entnimmst den Gewinn ohnehin fast vollständig.
- Die Holding würde weniger als 15 % an der Tochter halten.
- Du willst vor allem in Börsenaktien mit Dividende investieren.
- Der Verwaltungsaufwand einer zweiten Gesellschaft steht in keinem Verhältnis zum ausgeschütteten Betrag.
Der Holding-Check in sechs Fragen, bevor du zum Notar gehst:
- Gewinn: Wie viel Gewinn bleibt nach Steuern in der GmbH, und wie viel davon brauchst du privat?
- Reinvestition: Wofür soll die Holding das Geld einsetzen, in den nächsten drei bis fünf Jahren?
- Quote: Hält die Holding zu Jahresbeginn mindestens 15 % an jeder Tochter?
- Exit: Ist ein Verkauf denkbar, und passt der Zeitpunkt zu einer möglichen Sperrfrist?
- Struktur: Einfache Holding, Doppelholding oder Familienholding?
- Aufwand: Rechnet sich die zweite Gesellschaft, wenn du ihre laufenden Kosten gegen den Steuervorteil pro Jahr stellst?
Was kostet eine Holding laufend?
Eine Holding verursacht laufend die Kosten einer zweiten Kapitalgesellschaft: eigene Buchhaltung, Jahresabschluss, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung und Offenlegung. Bei b'steuern gibt es dafür das Holding Paket für nicht operative Holdings, deren Rahmen auf der Preisseite steht. Aktive Holdings und vermögensverwaltende GmbHs kalkulieren wir individuell.
Auch eine Holding mit wenigen Buchungen hat jedes Jahr dieselben Pflichten wie eine operative GmbH. Bei einer reinen Holding brauchst du dafür aber kein eigenes Buchhaltungssystem: Kontoauszüge, Beteiligungsunterlagen, Ausschüttungsbeschlüsse und Zahlungsnachweise reichen meist aus. Die Gestaltung der Struktur selbst, also ob und wie eine Holding zwischengeschaltet wird oder Anteile eingebracht werden, ist bei uns ein eigenes Projekt und nicht Teil der laufenden Betreuung.
Als digitaler Steuerberater führen wir Holding und Tochter in einem abgestimmten Prozess. Im Mandantenportal siehst du Dokumente und Auswertungen in Echtzeit und buchst Termine mit deinem Steuerberater direkt dort. Was wir für Holdings übernehmen, findest du unter Steuerberatung für Holdings.
Fazit: Was eine Holding ist und ob sie zu dir passt
Eine Holding ist eine Muttergesellschaft, meist eine GmbH, die Anteile an deinen operativen Gesellschaften hält. Ihr Kern ist § 8b KStG: Dividenden kosten in ihr 2026 in Berlin rund 1,51 % statt 26,375 % privat, sofern die Holding zu Jahresbeginn mindestens 15 % hält. Verkaufsgewinne kosten dieselben 1,51 %, unabhängig von der Beteiligungsquote. Das ist ein Aufschub, kein Verzicht: Was du privat entnimmst, versteuerst du später.
Dein nächster Schritt: Geh den Holding-Check oben mit deinen Zahlen durch. Wenn du wissen willst, ob sich die Struktur für deine GmbH rechnet, buch ein kostenloses Erstgespräch (30 Minuten). Wir schauen auf deinen Gewinn, deine Pläne und die passende Struktur.
Steuerberatung für deine Holding.
Holding und operative GmbH in einem abgestimmten Prozess: Jahresabschluss, Steuererklärungen und die Beteiligungsgrenzen zu Jahresbeginn im Blick.




