Inhaltsverzeichnis
Key Takeaways
  • Höhe: Der Gewerbesteuer-Freibetrag beträgt 2026 24.500 € im Jahr und gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (§ 11 GewStG).
  • GmbH und UG: Kapitalgesellschaften bekommen keinen Freibetrag und keine Anrechnung auf die Einkommensteuer; sie zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro.
  • Echter Wert: Bei 60.000 € Gewerbeertrag bleiben einem Einzelunternehmer nach der Anrechnung nach § 35 EStG in Berlin (410 %) 124,25 € Gewerbesteuer, in München (490 %) 1.118,25 €.
  • Unter 24.500 €: Keine Gewerbesteuer und in der Regel keine Gewerbesteuererklärung (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 GewStDV).

Gewerbesteuer-Freibetrag : die kurze Antwort

Der Gewerbesteuer-Freibetrag beträgt 24.500 € im Jahr. Er steht nur natürlichen Personen und Personengesellschaften zu, also Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG). GmbH, UG und AG bekommen keinen Freibetrag und zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewerbeertrag.

Dieser Artikel ist für Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften und Gründerinnen einer GmbH oder UG, die wissen wollen, ob der Freibetrag bei ihrer Rechtsform greift und was er in Euro wirklich bringt.

RechtsformFreibetragAnrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Einzelunternehmen mit Gewerbe24.500 €Ja, bis zum Vierfachen des Messbetrags
GbR, OHG, KG (gewerblich)24.500 €, einmal für die GesellschaftJa, anteilig für Gesellschafter, die natürliche Personen sind
GmbH & Co. KG24.500 €Ja, anteilig für Gesellschafter, die natürliche Personen sind
GmbH, UG, AGKein FreibetragNein
Vereine und andere juristische Personen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Unternehmen der öffentlichen Hand und bestimmte steuerbefreite Unternehmen5.000 €Nein
FreiberuflerNicht nötig, keine GewerbesteuerNicht nötig

Wer bekommt den Gewerbesteuer-Freibetrag?

Den Freibetrag von 24.500 € bekommen alle gewerblichen Einzelunternehmer und alle Personengesellschaften, auch die GmbH & Co. KG. Das Gesetz knüpft ihn an die Rechtsform, nicht an Umsatz oder Branche. Vereine und andere juristische Personen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Unternehmen der öffentlichen Hand und bestimmte steuerbefreite Unternehmen erhalten 5.000 €, Kapitalgesellschaften nichts.

Drei Details, die in der Praxis oft falsch verstanden werden:

  • Der Freibetrag gilt pro Gesellschaft, nicht pro Gesellschafter. Eine GbR mit drei Gesellschaftern zieht die 24.500 € einmal von ihrem gesamten Gewerbeertrag ab.
  • Er verfällt, wenn du ihn nicht nutzt. Der Freibetrag kürzt den Gewerbeertrag eines Jahres höchstens bis auf null. Einen Vortrag ins nächste Jahr sieht § 11 GewStG nicht vor.
  • Freiberufler brauchen ihn nicht. Gewerbesteuer zahlt nur, wer einen Gewerbebetrieb führt (§ 2 Abs. 1 GewStG). Ob du dazu gehörst, klärt der Vergleich Freiberufler oder Gewerbetreibender.

Warum bekommen GmbH und UG keinen Gewerbesteuer-Freibetrag?

Weil § 11 GewStG den Freibetrag ausdrücklich nur natürlichen Personen und Personengesellschaften gewährt. Die Tätigkeit einer GmbH oder UG gilt nach § 2 Abs. 2 GewStG stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Eine Anrechnung auf die Einkommensteuer gibt es für die Gesellschaft ebenfalls nicht, sie zahlt stattdessen Körperschaftsteuer.

Für dich als Gesellschafter einer GmbH oder UG heißt das: Gewerbesteuer ist ein fester Kostenblock ab dem ersten Euro Gewinn. Ganz ohne Hebel bist du trotzdem nicht:

  • Geschäftsführergehalt: Ein angemessenes Gehalt ist bei der GmbH Betriebsausgabe und mindert den Gewerbeertrag. Bei dir fällt dafür Lohnsteuer an. Ob sich das rechnet, zeigt der Vergleich Gehalt oder Gewinnausschüttung.
  • Freibetrag bei den Hinzurechnungen: Zinsen sowie anteilige Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren werden dem Gewinn erst hinzugerechnet, soweit ihre Summe 200.000 € im Jahr übersteigt (§ 8 Nr. 1 GewStG). Dieser Freibetrag gilt auch für GmbH und UG.
  • Erweiterte Kürzung: Eine GmbH, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet, kann den darauf entfallenden Gewerbeertrag auf Antrag kürzen (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG). Mehr dazu im Guide zur vermögensverwaltenden GmbH.
  • GmbH & Co. KG: Sie ist steuerlich eine Personengesellschaft und bekommt den Freibetrag von 24.500 €. Wann die Struktur passt, steht im Vergleich GmbH oder GmbH & Co. KG.

So berechnest du die Gewerbesteuer mit Freibetrag

Du ziehst den Freibetrag vom abgerundeten Gewerbeertrag ab, multiplizierst den Rest mit der Steuermesszahl von 3,5 % und das Ergebnis mit dem Hebesatz deiner Gemeinde. Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft rechnest du danach die Anrechnung auf deine Einkommensteuer gegen.

  1. Gewerbeertrag ermitteln: Gewinn plus Hinzurechnungen minus Kürzungen (§ 7 GewStG).
  2. Abrunden und Freibetrag abziehen: Gewerbeertrag auf volle 100 € abrunden, dann 24.500 € abziehen (§ 11 Abs. 1 GewStG).
  3. Steuermessbetrag bilden: Rest mal 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG).
  4. Hebesatz anwenden: Messbetrag mal Hebesatz der Gemeinde ergibt die Gewerbesteuer (§ 16 GewStG).
  5. Anrechnung prüfen: Deine Einkommensteuer sinkt um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer (§ 35 Abs. 1 EStG).

Rechenbeispiel: 60.000 € Gewerbeertrag in Berlin

Berlin hat 2026 einen Hebesatz von 410 %. Vergleich bei gleichem Gewerbeertrag:

SchrittEinzelunternehmenGmbH oder UG
Gewerbeertrag60.000,00 €60.000,00 €
Freibetragminus 24.500,00 €kein Freibetrag
Bemessungsgrundlage35.500,00 €60.000,00 €
Steuermessbetrag (3,5 %)1.242,50 €2.100,00 €
Gewerbesteuer (Hebesatz 410 %)5.094,25 €8.610,00 €
Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)minus 4.970,00 €keine
Gewerbesteuer, die wirtschaftlich bleibt124,25 €8.610,00 €

Annahmen: ledig, keine Kirchensteuer, keine weiteren Einkünfte, Gewinn gleich Gewerbeertrag gleich zu versteuerndes Einkommen, keine Hinzurechnungen. Die Einkommensteuer 2026 auf 60.000 € beträgt nach § 32a EStG 14.233 €, die Anrechnung von 4.970 € wird also nicht begrenzt. Die Gewerbesteuer selbst ist keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG). Bei der GmbH kommt zur Gewerbesteuer die Körperschaftsteuer hinzu; den vollständigen Belastungsvergleich findest du unter Einzelunternehmen oder GmbH.

Was bringt der Freibetrag wirklich?

Für Einzelunternehmer bringt der Freibetrag netto weniger, als 24.500 € vermuten lassen. Er senkt den Messbetrag um 857,50 € und damit die Gewerbesteuer, aber auch die Anrechnung um 3.430 €. Unterm Strich spart er dir 857,50 € multipliziert mit dem Teil des Hebesatzes, der über 400 % liegt: in Berlin 85,75 €, in Hamburg 600,25 €, in München 771,75 €.

Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % gleicht die Anrechnung nach § 35 EStG die Gewerbesteuer fast vollständig aus, mit oder ohne Freibetrag. Voraussetzung ist, dass deine Einkommensteuer hoch genug ist, um die Anrechnung aufzunehmen. Spürbar wird der Freibetrag in vier Situationen:

  • Gewinn unter 24.500 €: Es fällt gar keine Gewerbesteuer an, und als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft musst du in der Regel auch keine Gewerbesteuererklärung abgeben.
  • Hoher Hebesatz: Je weiter der Hebesatz über 400 % liegt, desto mehr Gewerbesteuer bleibt nach der Anrechnung übrig, und desto mehr ist der Freibetrag wert.
  • Wenig Einkommensteuer: Hast du Verluste aus anderen Einkünften oder hohe Sonderausgaben, kann die Anrechnung ins Leere laufen. Dann wirkt der Freibetrag voll.
  • GmbH als Gesellschafterin einer Personengesellschaft: Für ihren Anteil gibt es keine Anrechnung nach § 35 EStG, der Freibetrag ist dort echte Ersparnis.

Gewerbesteuer-Hebesätze 2026 in 30 Großstädten

Die Hebesätze dieser 30 Großstädte liegen 2026 zwischen 410 % in Berlin und 537 % in Bonn. Die Tabelle zeigt für 60.000 € Gewerbeertrag, wie viel Gewerbesteuer ein Einzelunternehmen zahlt, was nach der Anrechnung bleibt und was eine GmbH oder UG ohne Freibetrag zahlt.

StadtHebesatz 2026Gewerbesteuer EinzelunternehmenDavon bleibt nach § 35 EStGGewerbesteuer GmbH oder UG
Aachen475 %5.902 €932 €9.975 €
Augsburg470 %5.840 €870 €9.870 €
Berlin410 %5.094 €124 €8.610 €
Bielefeld480 %5.964 €994 €10.080 €
Bochum495 %6.150 €1.180 €10.395 €
Bonn537 %6.672 €1.702 €11.277 €
Braunschweig450 %5.591 €621 €9.450 €
Bremen460 %5.716 €746 €9.660 €
Chemnitz450 %5.591 €621 €9.450 €
Dortmund485 %6.026 €1.056 €10.185 €
Dresden450 %5.591 €621 €9.450 €
Duisburg495 %6.150 €1.180 €10.395 €
Düsseldorf440 %5.467 €497 €9.240 €
Essen479 %5.952 €982 €10.059 €
Frankfurt am Main460 %5.716 €746 €9.660 €
Gelsenkirchen480 %5.964 €994 €10.080 €
Hamburg470 %5.840 €870 €9.870 €
Hannover480 %5.964 €994 €10.080 €
Karlsruhe450 %5.591 €621 €9.450 €
Kiel450 %5.591 €621 €9.450 €
Köln475 %5.902 €932 €9.975 €
Leipzig460 %5.716 €746 €9.660 €
Mannheim430 %5.343 €373 €9.030 €
Mönchengladbach490 %6.088 €1.118 €10.290 €
München490 %6.088 €1.118 €10.290 €
Münster460 %5.716 €746 €9.660 €
Nürnberg467 %5.802 €832 €9.807 €
Stuttgart430 %5.343 €373 €9.030 €
Wiesbaden460 %5.716 €746 €9.660 €
Wuppertal490 %6.088 €1.118 €10.290 €

Quelle der Hebesätze: DIHK-Hebesatzumfrage 2026, Stand 1. Juli 2026. Stuttgart hat den Hebesatz für 2026 von 420 % auf 430 % angehoben. Ab 2027 liegt der gesetzliche Mindesthebesatz bei 280 % (§ 16 Abs. 4 GewStG). Beträge gerundet, Annahmen wie im Rechenbeispiel oben. Die Gemeinde kann ihren Hebesatz jedes Jahr neu festlegen, prüfe vor deiner Planung den aktuellen Wert.

Muss ich eine Gewerbesteuererklärung abgeben, wenn ich unter dem Freibetrag liege?

Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft in der Regel nicht. Die Pflicht zur Gewerbesteuererklärung beginnt erst, wenn der Gewerbeertrag 24.500 € übersteigt (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 GewStDV). Fordert dich das Finanzamt auf, gibst du sie trotzdem ab (§ 149 Abs. 1 AO). GmbH und UG geben sie immer ab.

Liegt dein Gewerbeertrag über dem Freibetrag, setzt die Gemeinde Vorauszahlungen fest: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, jeweils ein Viertel der zuletzt festgesetzten Steuer (§ 19 GewStG). Unter 50 € je Termin wird keine Vorauszahlung festgesetzt. Sinkt dein Gewinn, lassen sich die Vorauszahlungen anpassen. Bei b’steuern führen wir die Anpassung von Einkommensteuer- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen als eigene Aufgabe, damit nicht monatelang zu viel Liquidität beim Finanzamt liegt.

Fazit: Wann lohnt sich der Gewerbesteuer-Freibetrag für dich?

Der Freibetrag von 24.500 € greift nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Als Einzelunternehmer bringt er dir in einer Stadt mit Hebesatz um 400 % netto wenig, weil die Anrechnung nach § 35 EStG die Gewerbesteuer ohnehin fast ausgleicht. Richtig viel wert ist er bei kleinen Gewinnen, hohen Hebesätzen und wenig Einkommensteuer. GmbH und UG bekommen ihn nicht und arbeiten stattdessen mit Geschäftsführergehalt, Hinzurechnungsfreibetrag oder der passenden Struktur.

Dein nächster Schritt: Nimm deinen Gewerbeertrag des letzten Jahres und den Hebesatz deiner Gemeinde aus der Tabelle oben. Wenn du wissen willst, ob für dich Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH steuerlich besser passt, rechnen wir das im kostenlosen Erstgespräch mit deinen Zahlen durch. Danach siehst du Unterlagen und Auswertungen in Echtzeit im Mandantenportal und buchst dort deine Termine.

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