- Rund 30 %: 15 % Körperschaftsteuer, 5,5 % Soli darauf und Gewerbesteuer von 3,5 % mal Hebesatz; in Berlin genau 30,175 %.
- Der Hebesatz entscheidet: ab 22,825 % beim Mindesthebesatz von 200 %, 33,325 % bei 500 % und darüber entsprechend mehr. Ab 2027 liegt der Mindesthebesatz bei 280 %.
- Ausschüttung: 26,375 % Abgeltungsteuer inklusive Soli kommen dazu, Gesamtlast rund 48,6 %. Das Teileinkünfteverfahren lohnt sich meist unter einem Grenzsteuersatz von 41,67 %.
- Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer jedes Jahr um einen Punkt bis auf 10 % ab 2032; in Berlin fällt die Last der GmbH auf 24,90 %.
Eine GmbH zahlt 2026 auf ihren Gewinn rund 30 % Steuern: 15 % Körperschaftsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf und Gewerbesteuer von 3,5 % mal Hebesatz der Gemeinde. In Berlin mit 410 % Hebesatz sind das genau 30,175 %, von 100.000 € Gewinn bleiben 69.825 € in der GmbH. Schüttet sie diesen Rest aus, kommen beim Gesellschafter 26,375 % dazu, zusammen rund 48,6 %.
Dieser Überblick ist für Gründer und Geschäftsführer einer GmbH oder UG, die verstehen wollen, welche Steuern ihre Gesellschaft zahlt, wie sich die rund 30 % zusammensetzen und was sich 2027 und 2028 ändert. Die Rechnung zeigen wir Schritt für Schritt, mit Tabellen nach Hebesatz und nach Gewinn. Für die Vertiefung verlinken wir die Einzelartikel, etwa zum angemessenen Geschäftsführergehalt oder zur Gewinnausschüttung.
Welche Steuern zahlt eine GmbH?
Auf den Gewinn zahlt die GmbH Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Dazu kommen Umsatzsteuer auf ihre Leistungen und Lohnsteuer auf Gehälter, auch auf das Geschäftsführergehalt, die sie für Dritte abführt. Schüttet sie Gewinn aus, behält sie Kapitalertragsteuer für den Gesellschafter ein. Einen Gewerbesteuer-Freibetrag hat die GmbH nicht.
| Steuer | Worauf | Satz 2026 | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | zu versteuerndes Einkommen der GmbH | 15 % | § 23 Abs. 1 KStG |
| Solidaritätszuschlag | Körperschaftsteuer | 5,5 %, also 0,825 % vom Gewinn | § 4 SolZG |
| Gewerbesteuer | Gewerbeertrag, ohne Freibetrag | 3,5 % Messzahl × Hebesatz, in Berlin 14,35 % | § 11 GewStG, § 16 GewStG |
| Umsatzsteuer | Umsätze der GmbH, wird an Kunden weiterberechnet | 19 % Regelsatz | § 12 Abs. 1 UStG |
| Lohnsteuer | Gehälter, einbehalten für die Beschäftigten | nach Lohnsteuertabelle | EStG |
| Kapitalertragsteuer | Ausschüttung, einbehalten für den Gesellschafter | 25 % plus 5,5 % Soli = 26,375 % | § 32d Abs. 1 EStG |
Wie die Steuern schon im Gründungsjahr wirken, haben wir im Abschnitt Welche Steuern zahlt eine GmbH? im Gründungsleitfaden zusammengefasst. Hier geht es um die laufende Steuerlast.
Wie berechnest du die Steuerlast deiner GmbH?
Du rechnest in vier Schritten: 15 % Körperschaftsteuer auf den Gewinn, 5,5 % Soli auf die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer mit 3,5 % des auf volle 100 € abgerundeten Gewerbeertrags mal Hebesatz, dann alles addieren. Bei 100.000 € Gewinn in Berlin ergibt das 15.000 € plus 825 € plus 14.350 €, zusammen 30.175 €.
| Schritt | Rechnung (100.000 € Gewinn, Berlin, 2026) | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Körperschaftsteuer | 100.000 € × 15 % | 15.000 € |
| 2. Solidaritätszuschlag | 15.000 € × 5,5 % | 825 € |
| 3. Gewerbesteuer | 100.000 € × 3,5 % = 3.500 € Messbetrag × 410 % | 14.350 € |
| 4. Summe | Steuern der GmbH | 30.175 € (30,175 %) |
| Gewinn nach Steuern, bleibt in der GmbH | 69.825 € |
Drei Punkte machen die Rechnung in der Praxis genauer:
- Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe. Sie mindert weder ihre eigene Bemessungsgrundlage noch die der Körperschaftsteuer (§ 4 Abs. 5b EStG). Deshalb darfst du die Sätze einfach addieren.
- Hinzurechnungen erhöhen den Gewerbeertrag. Zinsen, Teile von Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren werden zu einem Viertel hinzugerechnet, soweit ihre Summe 200.000 € übersteigt (§ 8 Nr. 1 GewStG). Kleine GmbHs liegen meist darunter.
- Verluste kannst du vortragen. Ein Verlustvortrag mindert spätere Gewinne, bis 1 Million Euro Gesamtbetrag der Einkünfte unbeschränkt (§ 10d Abs. 2 EStG).
Wie stark hängt die Steuerlast vom Hebesatz ab?
Stark: Zwischen dem gesetzlichen Mindesthebesatz von 200 % und einer Großstadt mit 500 % liegen gut 10 Prozentpunkte Steuerlast. Ab dem Erhebungszeitraum 2027 steigt der Mindesthebesatz auf 280 %, Gemeinden ohne eigenen höheren Hebesatz erheben dann mindestens 25,625 % statt 22,825 % auf den Gewinn einer GmbH.
| Hebesatz | Gewerbesteuer auf 100.000 € | Steuern der GmbH gesamt | Belastung |
|---|---|---|---|
| 200 % (Mindesthebesatz bis 2026) | 7.000 € | 22.825 € | 22,825 % |
| 280 % (Mindesthebesatz ab 2027) | 9.800 € | 25.625 € | 25,625 % |
| 400 % | 14.000 € | 29.825 € | 29,825 % |
| 410 % (Berlin) | 14.350 € | 30.175 € | 30,175 % |
| 500 % | 17.500 € | 33.325 € | 33,325 % |
Der neue Mindesthebesatz steht in § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG und gilt nach § 36 Abs. 5b GewStG erstmals für 2027. Der Berliner Hebesatz liegt seit 1999 unverändert bei 410 % (Senatsverwaltung für Finanzen Berlin). Den Satz deiner Gemeinde findest du auf deren Website oder im Gewerbesteuerbescheid. Einen Freibetrag wie Einzelunternehmer und Personengesellschaften mit 24.500 € hat die GmbH nicht (§ 11 Abs. 1 GewStG).
GmbH Steuern nach Gewinn: Tabelle für 2026
Die Steuern der GmbH steigen linear mit dem Gewinn, es gibt keine Progression wie bei der Einkommensteuer. In Berlin bleiben von jedem Euro Gewinn 69,8 Cent in der GmbH. Bei Vollausschüttung mit Abgeltungsteuer bleiben beim Gesellschafter 51,4 Cent, egal ob die GmbH 50.000 € oder 500.000 € verdient.
| Gewinn | KSt und Soli (15,825 %) | Gewerbesteuer (410 %) | Steuern der GmbH | Bleibt in der GmbH | Bei Vollausschüttung: KapESt und Soli | Netto beim Gesellschafter |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 50.000 € | 7.913 € | 7.175 € | 15.088 € | 34.913 € | 9.208 € | 25.704 € |
| 100.000 € | 15.825 € | 14.350 € | 30.175 € | 69.825 € | 18.416 € | 51.409 € |
| 250.000 € | 39.563 € | 35.875 € | 75.438 € | 174.563 € | 46.041 € | 128.522 € |
| 500.000 € | 79.125 € | 71.750 € | 150.875 € | 349.125 € | 92.082 € | 257.043 € |
| Belastung | 15,825 % | 14,35 % | 30,175 % | 69,825 % | + 18,416 % | 51,409 % (Gesamtlast 48,59 %) |
Annahmen: Gewinn gleich zu versteuerndes Einkommen und Gewerbeertrag, keine Hinzurechnungen, keine Kirchensteuer, kein Sparer-Pauschbetrag. Werte auf volle Euro gerundet. Ab welchem Gewinn sich die GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen lohnt, rechnen wir in Einzelunternehmen in GmbH umwandeln vor.
Sinkt die Körperschaftsteuer ab 2028?
Ja. Der Körperschaftsteuersatz bleibt bis einschließlich 2027 bei 15 % und sinkt dann jedes Jahr um einen Prozentpunkt: 14 % für 2028, 13 % für 2029, 12 % für 2030, 11 % für 2031 und 10 % ab 2032. In Berlin fällt die Steuerlast der GmbH damit von 30,175 % auf 24,90 %.
| Veranlagungszeitraum | Körperschaftsteuer | KSt und Soli | Steuern der GmbH in Berlin (410 %) |
|---|---|---|---|
| 2026 und 2027 | 15 % | 15,825 % | 30,175 % |
| 2028 | 14 % | 14,77 % | 29,12 % |
| 2029 | 13 % | 13,715 % | 28,065 % |
| 2030 | 12 % | 12,66 % | 27,01 % |
| 2031 | 11 % | 11,605 % | 25,955 % |
| ab 2032 | 10 % | 10,55 % | 24,90 % |
Rechtsgrundlage ist § 23 Abs. 1 KStG in der aktuellen Fassung. Die Gewerbesteuer ändert sich durch die Senkung nicht. Für deine Planung heißt das: Gewinne, die in der GmbH bleiben, werden ab 2028 Jahr für Jahr günstiger. Ob du Gewinne vorziehst oder verschiebst, ist eine Frage für die Jahressteuerplanung mit deinem Steuerberater.
Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren: Wie wird die Ausschüttung versteuert?
Standard ist die Abgeltungsteuer: Die GmbH behält 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Soli ein, zusammen 26,375 %, damit ist die Steuer meist erledigt. Auf Antrag gilt stattdessen das Teileinkünfteverfahren: 60 % der Ausschüttung werden mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert, 40 % bleiben steuerfrei.
Das Teileinkünfteverfahren kannst du wählen, wenn du zu mindestens 25 % beteiligt bist oder zu mindestens 1 % und durch deine berufliche Tätigkeit für die GmbH maßgeblichen unternehmerischen Einfluss nehmen kannst (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG). Den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € bekommst du dann für diese Beteiligung nicht, dafür zählen Werbungskosten wie Finanzierungszinsen zu 60 % (§ 3c Abs. 2 EStG).
Als Faustregel gilt: Ohne Soli, Kirchensteuer und Sparer-Pauschbetrag gerechnet ist das Teileinkünfteverfahren günstiger, solange dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 41,67 % liegt, denn 60 % von 41,67 % sind 25 %. Praktisch heißt das: Erreichst du mit deinem übrigen Einkommen den Spitzensteuersatz von 42 % nicht, der 2026 ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen beginnt (§ 32a Abs. 1 EStG), lohnt sich der Antrag meist. Liegst du darüber, gewinnt die Abgeltungsteuer, es sei denn, du hast hohe Finanzierungskosten für deine Anteile. Wie Beschluss, Fristen und die Wahl im Detail laufen, steht in Gewinnausschüttung GmbH 2026.
Geschäftsführergehalt, verdeckte Gewinnausschüttung und Holding
Drei Hebel verändern die Steuerlast einer GmbH, ohne dass sich ein Satz ändert:
- Geschäftsführergehalt: Ein angemessenes Gehalt ist Betriebsausgabe der GmbH und mindert Körperschaft- und Gewerbesteuer. Bei dir fällt Lohnsteuer an. Wie hoch es sein darf, ohne dass das Finanzamt widerspricht, erklären wir in Geschäftsführergehalt GmbH: angemessen, Fremdvergleich, vGA.
- Verdeckte Gewinnausschüttung: Was die GmbH dir wegen deiner Gesellschafterstellung zuwendet, etwa ein zu hohes Gehalt oder ein zinsloses Darlehen, mindert ihr Einkommen nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) und ist bei dir Kapitalertrag (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).
- Gewinne an eine Holding: Ausschüttungen an eine beteiligte GmbH bleiben bei der Körperschaftsteuer außer Ansatz, 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 1 und 5 KStG). Voraussetzung ist eine Beteiligung von mindestens 10 % zu Beginn des Kalenderjahres, für die Gewerbesteuer von mindestens 15 % zu Beginn des Erhebungszeitraums (§ 9 Nr. 2a GewStG). Mehr dazu in Holding gründen und, wenn deine GmbH vor allem Vermögen verwaltet, im Guide zur vermögensverwaltenden GmbH.
Wann zahlt die GmbH ihre Steuern?
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zahlt die GmbH vierteljährlich voraus: Körperschaftsteuer am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember, Gewerbesteuer am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig, einbehaltene Kapitalertragsteuer bis zum 10. des Folgemonats.
| Steuer | Termin | Grundlage |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer-Vorauszahlung | 10.03., 10.06., 10.09., 10.12. | § 31 Abs. 1 KStG mit § 37 Abs. 1 EStG |
| Gewerbesteuer-Vorauszahlung | 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. | § 19 Abs. 1 GewStG |
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals | § 18 Abs. 1 UStG |
| Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen | 10. des Folgemonats | § 44 Abs. 1 EStG |
Die Vorauszahlungen bemessen sich an der letzten Veranlagung. Wächst oder schrumpft der Gewinn deutlich, lohnt sich ein Antrag auf Anpassung. Bei b'steuern prüfen wir jeden Steuerbescheid und führen die Anpassung der Vorauszahlungen als eigene Aufgabe, damit dich keine Nachzahlung überrascht. Alle Abgabefristen für die Jahreserklärungen findest du in unseren Steuerterminen 2026 für GmbH und UG.
Welche Pflichten hat die GmbH neben den Steuern?
Jedes Jahr erstellt die GmbH einen Jahresabschluss und gibt Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung ab. Den Jahresabschluss legt sie spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag offen (§ 325 Abs. 1a HGB), mehr dazu in Jahresabschluss GmbH. Außerdem teilt sie ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mit (§ 20 Abs. 1 GwG).
Checkliste: Steuern deiner GmbH im Griff
- Hebesatz kennen: Satz deiner Gemeinde notieren und mit 3,5 % multiplizieren, das ist dein Gewerbesteuersatz auf den Gewinn.
- Steuerquote planen: Für 2026 rund 30 % des Gewinns für Körperschaft- und Gewerbesteuer zurücklegen, ab rund 22,8 % beim Mindesthebesatz von 200 % (ab 2027: 25,6 % bei 280 %), je nach Hebesatz deutlich mehr.
- Vorauszahlungstermine eintragen: 15.02., 10.03., 15.05., 10.06., 15.08., 10.09., 15.11., 10.12.
- Vorauszahlungen anpassen: nach jedem Bescheid prüfen, ob sie zum erwarteten Gewinn passen.
- Geschäftsführergehalt prüfen: angemessen, im Voraus vereinbart, Tantieme höchstens ein Viertel der Gesamtbezüge.
- Ausschüttung entscheiden: Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren, Kapitalertragsteuer bis zum 10. des Folgemonats abführen.
- 2028 einplanen: Die Körperschaftsteuer sinkt in fünf Schritten auf 10 %, prüfe, ob du Gewinne zeitlich verlagerst.
Fazit: Was eine GmbH wirklich an Steuern zahlt
Eine GmbH zahlt 2026 rund 30 % auf ihren Gewinn, genau 30,175 % in Berlin, ab rund 22,8 % beim Mindesthebesatz und je nach Hebesatz deutlich mehr. Bleibt der Gewinn in der Gesellschaft, ist das deutlich weniger als der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer von 42 %. Schüttet sie aus, liegt die Gesamtlast bei rund 48,6 %. Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer schrittweise, ab 2027 steigt der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer.
Dein nächster Schritt: Rechne mit dem Hebesatz deiner Gemeinde und deinem erwarteten Gewinn die Tabelle oben nach. Wenn du wissen willst, wie Gehalt, Ausschüttung und Vorauszahlungen für deine GmbH zusammenpassen, schau dir unsere Steuerberatung für die GmbH an oder buch ein kostenloses Erstgespräch (30 Minuten).
Steuerberatung für deine GmbH.
Gründung, laufende Buchhaltung, Jahresabschluss: b’steuern begleitet GmbHs digital und zum Festpreis. Du erfährst, was ansteht, bevor es zählt.




