Inhaltsverzeichnis
Key Takeaways
  • Keine Einkommensteuer für die GbR: Der Gewinn wird über die gesonderte und einheitliche Feststellung auf die Gesellschafter verteilt (§ 180 AO), jeder versteuert seinen Anteil privat.
  • Zugerechnet, nicht entnommen: Maßgeblich ist dein Gewinnanteil laut Feststellung, nicht das, was du dir ausgezahlt hast.
  • Gewerbesteuer nur bei Gewerbe: Die GbR schuldet sie selbst, mit 24.500 € Freibetrag. Bis zum Vierfachen des anteiligen Messbetrags wird sie auf die Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet (§ 35 EStG).
  • Umsatzsteuer: Voranmeldung bis zum 10. Tag nach dem Zeitraum, monatlich oder vierteljährlich je nach Steuer (für Gründungen bis 2026 nach der voraussichtlichen Steuer). Kleinunternehmerin bleibt die GbR bis 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG).
  • Fristen für 2026: 2. August 2027 ohne, 29. Februar 2028 mit Steuerberater (§ 149 AO).

Dieser Artikel ist für Gesellschafter einer GbR, die wissen wollen, welche Steuern anfallen, wer sie zahlt und welche Erklärung wann abgegeben wird.

Die GbR selbst zahlt keine Einkommensteuer. Ihr Gewinn wird auf die Gesellschafter verteilt, jeder versteuert seinen Anteil privat. Dazu kommen Umsatzsteuer und, bei Gewerbe, Gewerbesteuer mit 24.500 € Freibetrag.

Ich bin Steuerberater und Mitgründer der bsteuern GmbH. Mein Grundsatz für jede GbR: Klär früh mit deinen Mitgesellschaftern, wer was abgibt und bis wann. Denn die Steuer richtet sich nach deinem zugerechneten Gewinnanteil, nicht danach, wie viel du dir ausgezahlt hast. Wer das weiß, legt rechtzeitig zurück.

Welche Steuern zahlt eine GbR?

Die GbR selbst zahlt keine Einkommensteuer. Ihr Gewinn wird über die gesonderte und einheitliche Feststellung auf die Gesellschafter verteilt, jeder versteuert seinen Anteil privat. Die GbR zahlt Umsatzsteuer, sofern sie nicht Kleinunternehmerin ist, und bei gewerblicher Tätigkeit Gewerbesteuer mit einem Freibetrag von 24.500 € im Jahr.

Für die Einkommensteuer ist die GbR nur die Stelle, an der der Gewinn ermittelt und verteilt wird, sobald mehrere Personen an den Einkünften beteiligt sind (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO).

Steuer oder PflichtWer schuldet sieWannRechtsgrundlage
Einkommensteuer auf den GewinnJeder Gesellschafter auf seinen GewinnanteilMit der eigenen Einkommensteuererklärung§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, bei Freiberuflern über § 18 Abs. 4 EStG
GewerbesteuerDie GbR, wenn sie gewerblich tätig istErklärung, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag übersteigt§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG, § 25 Abs. 1 Nr. 1 GewStDV
UmsatzsteuerDie GbR als UnternehmerinVoranmeldungen bis zum 10. Tag nach dem Zeitraum, dazu eine Jahreserklärung§ 2 Abs. 1, § 18 UStG
Gesonderte und einheitliche FeststellungDie GbR, keine Steuer, aber PflichtJedes Jahr§ 180 AO
KörperschaftsteuerKeine, außer eine eingetragene GbR optiertAntrag einen Monat vor dem Wirtschaftsjahr§ 1a KStG

Wer zahlt die Steuern: die GbR oder die Gesellschafter?

Umsatzsteuer und Gewerbesteuer schuldet die GbR selbst. Die Einkommensteuer auf den Gewinn schuldet jeder Gesellschafter persönlich, und zwar auf seinen zugerechneten Gewinnanteil aus der Feststellung, nicht auf den Betrag, den er entnommen hat. Vergütungen, die ein Gesellschafter von der GbR für Mitarbeit, ein Darlehen oder überlassene Wirtschaftsgüter erhält, zählen als Sondervergütungen zu seinen Einkünften aus der GbR.

Dass die Gewerbesteuer bei der Gesellschaft liegt, steht ausdrücklich im Gesetz: Ist die Tätigkeit einer Personengesellschaft Gewerbebetrieb, ist die Gesellschaft Steuerschuldnerin (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG). Für die Einkommensteuer zählen die Gewinnanteile der Mitunternehmer und ihre Sondervergütungen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), bei einer Freiberufler-GbR gilt das entsprechend für Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 4 EStG).

Wie der Gewinn verteilt wird, regelt euer Gesellschaftsvertrag. Fehlt eine Regel, gilt seit dem MoPeG eine feste Reihenfolge: zuerst die vereinbarten Beteiligungsverhältnisse, dann das Verhältnis der vereinbarten Werte der Beiträge, und erst wenn beides fehlt, gleiche Anteile für alle (§ 709 Abs. 3 BGB).

Rechenbeispiel: Die GbR macht 80.000 € Gewinn, A ist mit 60 % beteiligt. A entnimmt im Jahr 20.000 €. Versteuern muss A trotzdem 48.000 €, denn das ist ihr zugerechneter Anteil. Die Differenz bleibt in der Gesellschaft, die Steuer darauf zahlt A privat.

Seit dem 1. Januar 2024 kann eine GbR sich in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen, sie muss es aber nicht (§ 707 Abs. 1 BGB). Nötig wird die Eintragung zum Beispiel, wenn die GbR ein Grundstück erwerben will (§ 47 Abs. 2 GBO). Steuerlich öffnet die Eintragung die Option zur Körperschaftsteuer, sonst ändert sie an der Besteuerung nichts.

An deiner Stelle würde ich vor dem ersten Gewinnjahr drei Fragen mit deinen Mitgesellschaftern klären und das Ergebnis schriftlich festhalten:

  • Nach welchem Schlüssel wird der Gewinn verteilt, und steht das im Vertrag?
  • Bekommt jemand eine Vorabvergütung für seine Mitarbeit, und in welcher Höhe?
  • Wie viel legt jeder von seinem Anteil für die Einkommensteuer zurück?

Welche Steuererklärungen muss eine GbR abgeben?

Eine GbR gibt jedes Jahr die Feststellungserklärung ab, dazu die EÜR als Gewinnermittlung (bei Bilanzierung die Bilanz), die Umsatzsteuer-Jahreserklärung, soweit erforderlich, und bei Gewerbe die Gewerbesteuererklärung. Für 2025 gilt: 31. Juli 2026 ohne, 1. März 2027 mit Steuerberater. Für 2026: 2. August 2027 ohne, 29. Februar 2028 mit Steuerberater. Die Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter kommen getrennt dazu.

Die Fristen folgen aus der Abgabenordnung: sieben Monate nach Ablauf des Jahres, mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 2 und 3 AO). Fällt das Fristende auf ein Wochenende, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).

ErklärungWer gibt sie abWann
FeststellungserklärungDie GbR für alle GesellschafterJährlich, Frist nach § 149 AO
EÜR (Anlage EÜR)Die GbR, elektronisch mit der Erklärung (§ 60 Abs. 4 EStDV)Mit der Feststellungserklärung
Umsatzsteuer-VoranmeldungDie GbR, außer als KleinunternehmerinBis zum 10. Tag nach Monat oder Quartal, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später
Umsatzsteuer-JahreserklärungDie GbR, außer als KleinunternehmerinJährlich, Frist nach § 149 AO
GewerbesteuererklärungDie gewerbliche GbR, wenn der Gewerbeertrag über dem Freibetrag liegt oder das Finanzamt sie anfordertJährlich, Frist nach § 149 AO
EinkommensteuererklärungJeder Gesellschafter selbstJährlich, mit dem festgestellten Gewinnanteil

Die Reihenfolge ist der eigentliche Hebel: Erst wenn die Feststellung steht, kennt jeder Gesellschafter die Zahl für seine eigene Erklärung. Bei b’steuern gehört die Feststellungserklärung deshalb zu den betrieblichen Steuererklärungen der Gesellschaft. Die Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter sind davon getrennt und ein eigenes Paket.

Wie viel Steuern zahlt eine GbR? Rechenbeispiel mit 80.000 €

Bei einer gewerblichen GbR mit 80.000 € Gewinn in Berlin und einer Verteilung von 60 zu 40 fallen 7.964,25 € Gewerbesteuer an, denn 24.500 € bleiben frei. Davon werden bis zu 7.770 € auf die Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet (§ 35 EStG), soweit diese reicht. Die Einkommensteuer selbst hängt vom persönlichen Steuersatz ab.

SchrittBetrag
Gewinn vor Gewerbesteuer80.000 €
Minus Freibetrag (§ 11 Abs. 1 GewStG)24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 % von 55.500 €)1.942,50 €
Gewerbesteuer bei 410 % (Berlin)7.964,25 €
Anrechnung höchstens (4-fach, § 35 EStG)7.770,00 €
Rest, wenn die Anrechnung voll greift194,25 €
Zugerechneter Gewinn A / B (60 / 40)48.000 € / 32.000 €
Anrechnung A / B4.662 € / 3.108 €

Vereinfacht, ohne Hinzurechnungen und Sondervergütungen. Die Messzahl von 3,5 % steht in § 11 Abs. 2 GewStG, der Berliner Hebesatz liegt seit 1999 unverändert bei 410 % (Senatsverwaltung für Finanzen Berlin). Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG), die Einkommensteuer rechnet also mit dem vollen Gewinn.

Angerechnet wird das Vierfache des anteiligen Messbetrags, verteilt nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel, höchstens die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer (§ 35 Abs. 1 und 2 EStG). Weil der Berliner Hebesatz über dem Faktor 4 liegt, bleibt ein kleiner Rest ohne Anrechnung.

Meine Einordnung: Ich sehe die Gewerbesteuer einer gewerblichen GbR nicht als zweite volle Steuer, sondern als Vorauszahlung, die über die Anrechnung zum größten Teil zurückkommt. Teuer wird sie dann, wenn die Einkommensteuer eines Gesellschafters zu niedrig ist, um die Anrechnung aufzunehmen, etwa im Anlaufjahr. Ein Vortrag ins nächste Jahr ist im Gesetz nicht vorgesehen, der Teil geht verloren.

Zahlt eine GbR Gewerbesteuer?

Nur wenn sie gewerblich tätig ist. Eine GbR aus Freiberuflern, etwa Ärzten, Architekten oder Ingenieuren, erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit und zahlt keine Gewerbesteuer. Eine gewerbliche GbR schuldet sie selbst, mit einem Freibetrag von 24.500 € im Jahr. Übt eine Freiberufler-GbR nebenbei ein Gewerbe aus, kann ihre gesamte Tätigkeit als gewerblich gelten.

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb im Inland (§ 2 Abs. 1 GewStG). Die Grenze zwischen freiberuflich und gewerblich erklärt der Beitrag Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem. Der Freibetrag gilt einmal für die ganze GbR, nicht pro Gesellschafter; mehr dazu im Beitrag zum Gewerbesteuer-Freibetrag.

Die Falle heißt Abfärbung: Übt eine Personengesellschaft auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, gilt ihre Tätigkeit in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, auch wenn die gewerbliche Tätigkeit Verlust macht (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Der Bundesfinanzhof hat dafür eine Bagatellgrenze gezogen: Keine Abfärbung, solange die gewerblichen Nettoumsätze höchstens 3 % der gesamten Nettoumsätze ausmachen und zugleich 24.500 € im Jahr nicht übersteigen (BFH, Urteil vom 27.08.2014, VIII R 6/12). Wird eine der beiden Grenzen überschritten, ist die ganze GbR gewerblich.

Mein Tipp: Wenn eure Freiberufler-GbR nebenbei Produkte verkauft oder Provisionen bekommt, rechnet diese Umsätze jedes Quartal gegen beide Grenzen. Am Jahresende lässt sich an den Umsätzen des Jahres nichts mehr ändern.

Wie funktioniert die Umsatzsteuer in der GbR?

Die GbR ist selbst Unternehmerin und schuldet die Umsatzsteuer. Sie übermittelt Voranmeldungen bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals und nach Jahresende eine Umsatzsteuererklärung. Wer 2026 gründet, richtet sich nach der voraussichtlichen Steuer des Gründungsjahrs: über 9.000 € monatlich, sonst vierteljährlich. Kleinunternehmerin ist sie, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 € und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt.

Unternehmerin ist die GbR, auch ohne Gewinnabsicht (§ 2 Abs. 1 UStG). Der Regelfall ist das Quartal; lag die Steuer im Vorjahr über 9.000 €, ist es der Monat. Für Gründungen bis Ende 2026 zählt dafür die voraussichtliche Steuer des ersten Jahres (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG). Bei höchstens 2.000 € kann das Finanzamt von Voranmeldungen befreien (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG).

  • Dauerfristverlängerung: Auf Antrag verschiebt das Finanzamt die Fristen um einen Monat (§ 46 UStDV). Wer monatlich meldet, leistet dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahressumme (§ 47 UStDV).
  • USt-IdNr.: Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt sie auf Antrag (§ 27a UStG). Ihr braucht sie vor allem für Geschäfte mit Unternehmen im EU-Ausland.
  • Kleinunternehmerregelung: Die GbR weist keine Umsatzsteuer aus und gibt keine Voranmeldungen und keine Jahreserklärung ab. Verzichtet sie auf die Regelung, bindet sie das mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 1 und 3 UStG).

Mein Tipp: Legt den 10. als festen Termin in einen gemeinsamen Kalender und vereinbart, wer bis wann die Belege des Vormonats bereitstellt. Ich sehe die Voranmeldung in einer GbR zuerst als Frage der Zuständigkeit, erst danach als Steuerfrage.

Was muss eine neue GbR beim Finanzamt anmelden?

Eine neue GbR zeigt die Aufnahme ihrer Tätigkeit innerhalb eines Monats beim Finanzamt an und übermittelt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch. Eine gewerbliche GbR meldet zusätzlich das Gewerbe bei der Gemeinde an, die das Finanzamt informiert. Anschließend teilt das Finanzamt der GbR eine Steuernummer mit, die USt-IdNr. kommt vom Bundeszentralamt für Steuern.

Die Monatsfrist und die elektronische Übermittlung stehen in § 138 Abs. 1, 1b und 4 AO. Im Fragebogen geht es um die gesetzlichen Vertreter, die Steuer-IDs aller Gesellschafter, die Bankverbindung, die Tätigkeit und eine Schätzung von Umsatz und Gewinn für das Gründungsjahr und das Folgejahr. Für eine Personengesellschaft gehört der Gesellschaftsvertrag dazu, oder die schriftlichen Vereinbarungen, soweit es welche gibt.

So läuft es bei uns: Den Fragebogen füllen wir mit euch gemeinsam in einem Videotermin aus. Die Unterlagen kommen vorher als vollständige PDFs. Wenn ihr denkt, ihr seid zu klein oder zu unordentlich dafür: Startpunkt sind Anmeldung und Fristen, alles andere kommt danach. Die Schritte bis zur ersten Rechnung stehen in der Checkliste zur Unternehmensgründung.

Braucht eine GbR eine Bilanz?

In der Regel nicht. Sie ermittelt ihren Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Buchführungspflichtig wird eine gewerbliche GbR erst, wenn sie mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn im Jahr hat und das Finanzamt ihr das mitteilt. Die Pflicht beginnt dann mit dem folgenden Wirtschaftsjahr.

Die EÜR ist für alle erlaubt, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind (§ 4 Abs. 3 EStG). Die Grenzen und der Beginn der Pflicht stehen in § 141 Abs. 1 und 2 AO. Sie gelten für gewerbliche Unternehmen; eine reine Freiberufler-GbR fällt nicht darunter.

Wo ich vorsichtig bin: bei der Option zur Körperschaftsteuer. Eine eingetragene GbR kann beantragen, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Der Antrag ist unwiderruflich und muss spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahrs gestellt werden (§ 1a Abs. 1 KStG). Danach reicht das Modell aus EÜR und Feststellung nicht mehr. Ich würde die Option nur durchrechnen lassen, wenn Gewinne dauerhaft in der Gesellschaft bleiben sollen, und nie unter Zeitdruck kurz vor Jahresende.

Den Vergleich der Rechtsformen findest du im Beitrag Unterschied zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft.

Was passiert steuerlich bei der Auflösung einer GbR?

Wird eine gewerbliche oder freiberufliche GbR aufgelöst und ihr Betrieb aufgegeben, gilt das steuerlich als Veräußerung. Der Aufgabegewinn wird in einer letzten Feststellung auf die Gesellschafter verteilt und bei ihnen versteuert. Wer 55 Jahre oder älter ist, kann einmal im Leben einen Freibetrag von bis zu 45.000 € beantragen.

Die Aufgabe des Betriebs oder eines Mitunternehmeranteils steht der Veräußerung gleich (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG), für Freiberufler gilt das entsprechend (§ 18 Abs. 3 EStG). Der Freibetrag schmilzt ab einem Aufgabegewinn von 136.000 € ab und entfällt bei 181.000 € ganz (§ 16 Abs. 4 EStG).

Mein Rat: Plant die Auflösung vor dem letzten Geschäftsjahr, denn welche Wirtschaftsgüter an wen gehen, wirkt sich auf den Aufgabegewinn jedes Einzelnen aus.

Checkliste: Wer macht in deiner GbR was bis wann?

  1. Vor dem Start: Gewinnverteilung, Vorabvergütungen und Zuständigkeiten schriftlich im Gesellschaftsvertrag festhalten.
  2. Innerhalb eines Monats nach Beginn: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln, bei Gewerbe die Gewerbeanmeldung erledigen.
  3. Bei EU-Geschäft: USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.
  4. Jeden Monat oder jedes Quartal: Einen Gesellschafter für die Belege benennen, Voranmeldung bis zum 10. Tag, Dauerfristverlängerung prüfen.
  5. Laufend: Steuerrücklage je Gesellschafter nach dem zugerechneten Anteil bilden, nicht nach der Entnahme.
  6. Jedes Quartal: Gewerbliche Nebenumsätze einer Freiberufler-GbR gegen die Grenzen von 3 % und 24.500 € prüfen.
  7. Nach Jahresende: EÜR, Feststellungserklärung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung und bei Gewerbe die Gewerbesteuererklärung abgeben.
  8. Danach: Jeder Gesellschafter gibt seine Einkommensteuererklärung mit dem festgestellten Anteil ab.
  9. Nach dem Bescheid: Den Feststellungsbescheid gegen die eigene Erklärung prüfen, bevor die Einspruchsfrist von einem Monat abläuft.

Fazit: Was die GbR zahlt und was bei dir landet

Die GbR zahlt Umsatzsteuer und, wenn sie gewerblich ist, Gewerbesteuer; die Einkommensteuer auf den Gewinn zahlst du selbst, auf deinen zugerechneten Anteil, und die Gewerbesteuer wird darauf zum größten Teil angerechnet.

Mein Vorschlag für den nächsten Schritt: Setzt euch diese Woche eine halbe Stunde zusammen, geht die Checkliste oben durch und schreibt neben jeden Punkt einen Namen und ein Datum. Wenn ihr dafür einen braucht, der sagt, was wann dran ist: Wir betreuen Personengesellschaften zum Festpreis, mit EÜR, Feststellungserklärung und betrieblichen Steuererklärungen. Im Mandantenportal hast du Dokumente und Auswertungen in Echtzeit und buchst Termine direkt. Mehr dazu auf der Seite Steuerberatung für Personengesellschaften, die Festpreise je Paket stehen unter Preise.

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